Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Befreiung mangels konsolidierungspflichtiger Tochterunternehmen



Die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 5 HGB stellt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Konzernrechnungslegungspflicht des Mutterunternehmens dar. Voraussetzung hierfür ist, dass für sämtliche Tochterunternehmen Konsolidierungswahlrechte in Anspruch genommen werden können. In der Regel betrifft dies Fallkonstellationen, bei denen sämtliche Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. Im Zusammenhang mit dieser Befreiungsmöglichkeit stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung ausschließlich auf die Tochterunternehmen beschränkt oder ob auch assoziierte Unternehmen in die Beurteilung einzubeziehen sind. Die Beantwortung dieser Frage ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Einbeziehung eines assoziierten Unternehmens die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem Konzernabschluss wesentlich beeinflussen würde.