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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 der E-Bilanz – Pflichtanwendung ab 2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 9.6.2023, IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002; DOK 2023/0558710

     

    Die Änderungen in den neuen Taxonomien zur E-Bilanz sind überwiegend redaktioneller und nur von geringem Umfang inhaltlicher Natur. Die Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023 sind nun unter www.esteuer.de abrufbar. Erstmals ist die Taxonomie verpflichtend für das Jahr 2024 anzuwenden.


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  • Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Urt. v. 9.2.2023 – III ZR 117/20

     

    Mit Urteil vom 9.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung zumeist besonderen kaufmännischen und bilanztechnischen Sachverstand voraussetzt.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

     

    Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hat der IFA die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung – IDW RS IFA 3 – verabschiedet. Damit ist eine klarere Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens von denen des Umlaufvermögens möglich.


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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    Christian Thurow

    BMF 11.4.2023, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Das BMF-Schreiben befasst sich mit der ertragsteuerlichen bzw. steuerbilanziellen Behandlung von Kapital, das vor allem bei Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten entsteht. Der Fokus liegt dabei auf der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.


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  • Währungsumrechnung im Konzernabschluss

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der „modifizierten Stichtagskursmethode“ zu erfolgen. Der DRS 25 konkretisiert für den Konzernabschluss die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen.


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  • Neuerungen bei den GoBD

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Mit Wirkung zum 1.4.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht.


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  • Kapitalerhöhung einer GmbH mit mehreren Geschäftsanteilen: Umbuchung von Gewinnrücklagen in das Stammkapital

    Christian Thurow

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschl. v. 3.4.2024 – 2 Wx 57/23

     

    Bei einer Kapitalerhöhung erhöht sich der Wert der Geschäftsanteile. Doch muss diese Erhöhung proportional über alle Geschäftsanteile erfolgen?


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  • IFRS 18 – Darstellung und Angaben in Abschlüssen

    Christian Thurow

     

    Am 9.4.2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Standard IFRS 18 – „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ veröffentlicht. Der Standard ersetzt den bisherigen Standard IAS 1 – „Darstellung des Abschlusses“ und ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, anzuwenden.


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  • (Rückwirkende) Anwendung der neuen Schwellenwerte

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß

    IDW-Hinweise vom 5.4.2024

     

    Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus.

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat nun Hinweise veröffentlicht, in denen die Auswirkungen insbesondere der freiwilligen rückwirkenden Anwendung der erhöhten Schwellenwerte auf Jahres- und Konzernabschlüsse beschrieben werden. Zudem gibt das IDW Hinweise für die Praxis zum Umgang mit diesen Auswirkungen.


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  • Unternehmensrettung mit Überbrückungs- und/oder Sanierungsdarlehen

    Dominik Römer

    Finanzielle Zwecke und bilanzieller Ansatz

     

    Für Unternehmen in (drohenden) Krisenkonstellationen ist die Differenzierung zwischen Überbrückungs- und Sanierungsdarlehen je nach Stadium des Restrukturierungsverfahrens wichtig. Dabei spielt neben der Laufzeit insbesondere die Frage eine Rolle, inwieweit eine Eigenkapitalersatzfunktion vorliegt. Die Unterschiede haben naturgemäß auch Auswirkungen im Rahmen der bilanziellen Behandlung.


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  • Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB)

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Bewertung von Personengesellschaften

     

    Bei der Bewertung von Personengesellschaften kann regelmäßig ein abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. ,,TAB“ – Tax Amortisation Benefit“) zu berücksichtigen sein. Unter dem TAB versteht man den Barwert der Steuerersparnis aus der Abschreibung der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz aufgedeckten stillen Reserven. Der BGH hat in einem Beschluss vom 5.12.2023 festgestellt, dass ein TAB bei einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 – anders als beim IDW S 13 – nicht verpflichtend zu berücksichtigen ist.


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  • Abweichender Wertaufhellungszeitraum

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    bei Konzernabschluss und Jahresabschluss des Tochterunternehmens

     

    Bei der Erstellung des Konzernabschlusses muss zwischen Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, die neue Erkenntnisse liefern, und solchen, die neue Verhältnisse begründen, unterschieden werden. Während wertaufhellende Ereignisse im Abschluss berücksichtigt werden müssen, dürfen wertbegründende Ereignisse nicht einbezogen werden. Mit dieser Fragestellung hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Heft Life 02/2024 in Bezug auf einen abweichenden Wertaufhellungszeitraum im Jahresabschluss sowie Konzernabschluss eingehend beschäftigt.


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  • Beweiskraft der Buchführung und Schätzungsbefugnis

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF v. 11.3.2024, IV D 2 – S 0333/23/10001 :001

     

    Mit der Neufassung des § 158 AO haben formelle Mängel der Buchführung eine weitaus höhere Bedeutung erlangt. Als formeller Mangel gilt nun im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung insbesondere eine Nichterfüllung des geforderten Datenformats. Im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hat das BMF nun auch diesbezügliche Schätzungsbefugnisse festgeschrieben.


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  • Klarstellungen zur Einzelwertberichtigung

    Christian Thurow

    BMF 21.3.2024, IV C 6 – S 2171-b/19/10001 :001

     

    Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips sind Forderungen, welche mit einem Ausfallrisiko behaftet sind, im Jahresabschluss mit einer Einzelwertberichtigung zu korrigieren. Doch wann genau liegt ein Ausfallrisiko vor? In einem aktuellen Schreiben zu Einzelwertberichtigungen bei Kreditinstituten gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) Hinweise, die auch für andere Unternehmensformen relevant sind.


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  • Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.2.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt.


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  • Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft: Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 30.11.2023 – 7 K 522/22 (Revision zugelassen)

     

    Mithilfe von sog. Investitionsabzugsbeträgen im Sinne des § 7g EStG sollen kleinere und mittlere Betriebe darin unterstützt werden, die benötigten Mittel für eine zukünftige Investition anzusparen. Doch was, wenn der Unternehmer anstatt seines Einzelunternehmens seinen Betrieb in Form einer Kapitalgesellschaft fortsetzt?

     

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  • Bedeutung des Börsenkurses beim Squeeze-out

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Berechnung der Abfindung bei einem Squeeze-out anhand des Börsenkurses

     

    Das OLG Frankfurt a. M. hat sich in seinem Beschluss vom 9.2.2024 (21 W 129/22) mit der Schätzungsgrundlage für eine angemessene Abfindung nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out befasst (zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner). Das Urteil erläutert, wann eine Schätzung anhand des Börsenkurses sachgerecht erscheint und wann zusätzlich der Ertragswert als Hilfswert hinzugezogen werden muss.

     


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  • Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Gewinngrenze bei Inanspruchnahme

    BC-Redaktion

    FG Niedersachsen Urt. v. 9.5.2023 – 2 K 202/22 (Revision eingelegt, Az. BFH: X R 16/23)

     

    Der Gewinn im Sinne der Gewinngrenze gemäß § 7g Abs. 1 S. 2 EStG ist nicht allein der Steuerbilanzgewinn, sondern beinhaltet auch außerbilanzielle Korrekturen wie die Hinzurechnung des Gewerbesteueraufwands nach § 4 Abs. 5b EStG.


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  • Hinweise zum Umgang mit Risiken aus der Entwicklung der Immobilienmärkte

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Hinsichtlich negativer Entwicklungen an den Immobilienmärkten berichtet das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) über mögliche Risiken aus der Bilanzierung, insbesondere der Bewertung von Immobilien. Verkehrswertgutachten müssen unter den aktuellen Umständen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden. Außerdem ergeben sich weitere Besonderheiten bei der Risikovorsorge von Kreditinstituten und bei der Bewertung von Kapitalanlagen in Immobilien.


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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 1.2.2024 gerundet auf 2,50%

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Sinkende Tendenz des ungerundeten Basiszinssatzes der letzten Wochen erstmals im gerundeten Basiszinssatz sichtbar

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 1.2.2024 auf gerundet 2,50%. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt von 2,72% zum 1.1.2024 auf 2,49% zum 1.2.2024. Somit ist der ansteigende Trend des Basiszinssatzes der letzten beiden Jahre gebrochen. Dies ist die erste Verringerung des gerundeten Basiszinssatzes seit September 2021.


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