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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. Der Entwurf behandelt Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung und Angabepflicht von Reverse-Factoring-Vereinbarungen nach IFRS.


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  • Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 der E-Bilanz – Pflichtanwendung ab 2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 9.6.2023, IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002; DOK 2023/0558710

     

    Die Änderungen in den neuen Taxonomien zur E-Bilanz sind überwiegend redaktioneller und nur von geringem Umfang inhaltlicher Natur. Die Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023 sind nun unter www.esteuer.de abrufbar. Erstmals ist die Taxonomie verpflichtend für das Jahr 2024 anzuwenden.


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  • Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Urt. v. 9.2.2023 – III ZR 117/20

     

    Mit Urteil vom 9.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung zumeist besonderen kaufmännischen und bilanztechnischen Sachverstand voraussetzt.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

     

    Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hat der IFA die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung – IDW RS IFA 3 – verabschiedet. Damit ist eine klarere Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens von denen des Umlaufvermögens möglich.


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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    Christian Thurow

    BMF 11.4.2023, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Das BMF-Schreiben befasst sich mit der ertragsteuerlichen bzw. steuerbilanziellen Behandlung von Kapital, das vor allem bei Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten entsteht. Der Fokus liegt dabei auf der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.


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  • Bilanzierung des Namensrechts von Influencern

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Berlin-Brandenburg Urt. v. 22.4.2026 – 1 K 1124/25 (Revision eingelegt, Az. BFH: X R 17/26)

     

    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg urteilte zur Aktivierungs- und Abschreibungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils von Namensrechten.

     


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  • Deutscher Corporate Governance Kodex: Regierungskommission schlägt kompaktere Fassung vor

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex will den DCGK 2022 verschlanken: Zahlreiche Empfehlungen sollen entfallen, vereinfacht oder zu unverbindlichen Anregungen herabgestuft werden. Inhaltlich bleibt es jedoch bei den bestehenden Standards guter Unternehmensführung. Die Konsultation läuft bis zum 4.9.2026.


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  • Fortführung der Geschäftstätigkeit: Erweiterte Prüfungspflichten und neue Berichtsanforderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    ISA 570 (Revised 2024)

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat ISA [E-DE] 570 (Revised 2024) „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ veröffentlicht, der IDW PS 270 n.F. ersetzt. Zentrale Neuerungen: Der Betrachtungszeitraum beginnt künftig 12 Monate ab Abschlussgenehmigung (nicht ab Stichtag), was zu einer faktischen Verlängerung führt. Neu ist die Pflicht zu einem separaten Abschnitt „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ im Bestätigungsvermerk – auch ohne wesentliche Unsicherheit. Der Standard verschärft die Risikobeurteilung und reagiert damit auf internationale Unternehmensinsolvenzen.


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  • Übermittlung einer E-Bilanz: Keine Pflicht für die atypisch stille Gesellschaft

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Hessen Urt. v. 11.9.2025 – 4 K 1163/24 (Revision eingelegt, Az. BFH: IV R 15/25)

     

    Das Finanzgericht (FG) Hessen hat ein Urteil zur Verpflichtung zur Einreichung einer E-Bilanz bei einer atypisch stillen Gesellschaft gefällt und sich dabei auch mit Fragen zur Gewinnermittlung beschäftigt.


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  • HEUBECK-Richttafeln 2018 G bleiben vorerst „Best Estimate“ für Pensionsbewertungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    DAV-Ergebnisbericht

    Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) legt mit ihrem aktuellen Ergebnisbericht ein Monitoring der HEUBECK-Richttafeln 2018 G für den Zeitraum 2016 bis 2024 vor. Fazit: Die RT 2018 G erfüllen weiterhin die Anforderungen an einen bestmöglichen Schätzwert zur Abbildung von Versorgungsverpflichtungen in den Arbeitgeberbilanzen.


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  • Handelsrechtliche Bilanzierung virtueller Aktienoptionen als Entgelt für Beratungsleistungen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    In einer aktuellen „Fachlichen Frage“ befasst sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Mitglieder-Magazin „IDW Life“ mit der bilanziellen Behandlung virtueller Aktienoptionen, die ein Beratungsunternehmen anstelle einer Barvergütung für erbrachte Beratungsleistungen erhält. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wann eine Umsatzrealisierung beim Leistungserbringer erfolgen darf und unter welchen Voraussetzungen der Leistungsempfänger hierfür eine Rückstellung zu bilden hat.


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  • Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht nach § 290 Abs. 5 HGB – Bedeutung assoziierter Unternehmen

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Dr. Julia Busch und Patrick Reinhardt

    Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Befreiung mangels konsolidierungspflichtiger Tochterunternehmen

     

    Die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 5 HGB stellt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Konzernrechnungslegungspflicht des Mutterunternehmens dar. Voraussetzung hierfür ist, dass für sämtliche Tochterunternehmen Konsolidierungswahlrechte in Anspruch genommen werden können. In der Regel betrifft dies Fallkonstellationen, bei denen sämtliche Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. Im Zusammenhang mit dieser Befreiungsmöglichkeit stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung ausschließlich auf die Tochterunternehmen beschränkt oder ob auch assoziierte Unternehmen in die Beurteilung einzubeziehen sind. Die Beantwortung dieser Frage ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Einbeziehung eines assoziierten Unternehmens die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem Konzernabschluss wesentlich beeinflussen würde.


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  • Behandlung von Financial-Due-Diligence-Kosten – Aktivierung als Anschaffungsnebenkosten?

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Bei Unternehmenstransaktionen stellt sich regelmäßig die Frage, ob Kosten einer Financial Due Diligence (Due Diligence: sorgfältige Prüfung) als Anschaffungsnebenkosten einer Beteiligung aktiviert werden müssen oder sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, wann die grundsätzliche Erwerbsentscheidung als getroffen gilt – ein Zeitpunkt, der in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt wird. Eine sorgfältige Dokumentation des Akquisitionsprozesses ist daher in jedem Fall empfehlenswert.


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  • Darlehen versus Entnahmen – Auswirkungen auf die Besteuerung von Personengesellschaften

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Bei der Besteuerung von Personengesellschaften und Gesellschaftern wirken sich Entnahmen und die Gewährung von Gesellschafterdarlehen mitunter unterschiedlich aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Liquidität den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden kann.


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  • Niedriger gemeiner Wert: Hohe Anforderungen an das Sachverständigengutachten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    FG Berlin-Brandenburg Urt. v. 8.10.2025 – 3 K 3093/24

     

    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks oder einer Immobilie nur dann überzeugt, wenn es methodisch korrekt und widerspruchsfrei ist. Im Streitfall genügte das vorgelegte Privatgutachten nicht, weil Bodenwert, Liegenschaftszins und Baumängel nicht nachvollziehbar bewertet wurden.


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  • Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 21.4.2026 – IX R 34/24

     

    Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. Die von der Finanzverwaltung geforderte gewinnwirksame Ausbuchung ist damit nicht geboten.


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  • Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    DRSC Interpretation 5 (IFRS) verabschiedet und veröffentlicht

     

    Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat im April 2026 die DRSC Interpretation Nr. 5 (IFRS) zur Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS verabschiedet und Ende Mai 2026 veröffentlicht. Die Erstanwendung ist parallel zur Erstanwendung von IFRS 18 vorgesehen.


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  • Bewertung bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Veröffentlichung des Modulentwurfs IFRS 3-M3 durch den FAB des IDW

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat im Mai 2026 den Entwurf eines neuen Moduls (IFRS 3-M3) der IFRS-Modulverlautbarung IDW RS FAB 50 verabschiedet. Dieser befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle.


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  • Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Münster, Urt. v. 3.6.2025 – 13 K 356/23 E (Revision eingelegt, Az. BFH: IX R 13/25)

     

    Das Finanzgericht Münster hat sich in seinem Urteil mit Fragen der Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten bei Grund und Boden beschäftigt.


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  • Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen und Urheberrechten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Aktueller Kapitalisierungszinssatz

     

    Die Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen und Urheberrechten erfolgt mangels Börsen- oder Marktpreisen regelmäßig im Ertragswertverfahren. Maßgeblich ist der nachhaltig erzielbare Jahresertrag (z.B. Lizenzüberschüsse nach Abzug der direkt zurechenbaren Kosten), der über die voraussichtliche Restnutzungsdauer bzw. Schutzdauer kapitalisiert wird. Der Kapitalisierungszinssatz ergibt sich aus dem jeweils vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach § 18 Abs. 4 InvStG veröffentlichten Basiszins zuzüglich eines Zuschlags von 4,5 Prozentpunkten.


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