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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. Der Entwurf behandelt Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung und Angabepflicht von Reverse-Factoring-Vereinbarungen nach IFRS.


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  • Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 der E-Bilanz – Pflichtanwendung ab 2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 9.6.2023, IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002; DOK 2023/0558710

     

    Die Änderungen in den neuen Taxonomien zur E-Bilanz sind überwiegend redaktioneller und nur von geringem Umfang inhaltlicher Natur. Die Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023 sind nun unter www.esteuer.de abrufbar. Erstmals ist die Taxonomie verpflichtend für das Jahr 2024 anzuwenden.


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  • Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Urt. v. 9.2.2023 – III ZR 117/20

     

    Mit Urteil vom 9.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung zumeist besonderen kaufmännischen und bilanztechnischen Sachverstand voraussetzt.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

     

    Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hat der IFA die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung – IDW RS IFA 3 – verabschiedet. Damit ist eine klarere Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens von denen des Umlaufvermögens möglich.


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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    Christian Thurow

    BMF 11.4.2023, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Das BMF-Schreiben befasst sich mit der ertragsteuerlichen bzw. steuerbilanziellen Behandlung von Kapital, das vor allem bei Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten entsteht. Der Fokus liegt dabei auf der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.


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  • Hilfestellung bei Konzernabschlussprüfungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Fragen und Antworten zu Konzernprüfungen nach ISA [DE] 600 (Revised) aktualisiert

     

    Bereits im Dezember 2023 veröffentlichte der Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ grundlegende Fragen und Antworten zum Anwendungsbereich und zur Umsetzung des ISA [DE] 600 (Revised). Nun wurde ein zweiter Teil veröffentlicht, in dem auf Fragen zur Prüfungsplanung, Risikobeurteilung und zu den Prüfungshandlungen im Kontext einer Konzernabschlussprüfung eingegangen wird. Die Fragen und Antworten sind in IDW Life 12/2024 veröffentlicht.


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  • Offenlegung eines irrtümlich als vor Feststellung bezeichneten Jahresabschlusses

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    OLG Köln Beschl. v. 9.4.2024 – 28 Wx 2/24

     

    Die Einreichung eines irrtümlich als vor Feststellung bezeichneten Jahresabschlusses genügt nicht der Offenlegungspflicht der §§ 325 f. HGB. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seiner Entscheidung vom 9.4.2024 entsprechend entschieden und hält damit an seiner ständigen Rechtsprechung fest. Zudem weist der Senat auf die Sorgfaltspflichten der Gesellschaft hin, die korrekte Offenlegung zu überprüfen. Das gilt auch dann, wenn ein fachkundiger Dritter zur Offenlegung beauftragt wurde.


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  • Offenlegung des Jahresabschlusses: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Beteiligtenfähigkeit auch bei Löschung der Gesellschaft im Handelsregister; Ordnungsgeld unterliegt dem Übermaßverbot

    OLG Köln Beschl. v. 4.9.2024 – 28 Wx 4/24

     

    Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bezieht in seiner Entscheidung Stellung zur Beteiligtenfähigkeit von bereits im Handelsregister gelöschten Gesellschaften. Zudem schränkt das OLG Köln den Ermessensspielraum des Bundesamts für Justiz bei der Bemessung von Ordnungsgeldern nach § 335 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 HGB aufgrund des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots ein, wenn das Ordnungsgeld nicht im Verhältnis zur finanziellen Situation der Gesellschaft steht.


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  • Deutsche Bundesbank senkt den Basiszins nach § 247 BGB auf 2,27% zum 1.1.2025

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten

     

    Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB – nach den deutlichen Erhöhungen im Jahr 2023 und zum 1.1.2024 – Mitte des Jahres 2024 bereits das erste Mal und nun zum 1.1.2025 erneut um 1,10%-Punkte von 3,37% auf nun 2,27% zum 1.1.2025 gesenkt. Der Basiszinssatz wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann sich ggf. auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.


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  • Werthaltigkeitsbeurteilung von aktiven latenten Steuern

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    Praxisfragen zur Prüfung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern nach IAS 12

     

    Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern gehört im Bereich der Bilanzierung seit jeher zu den Themen mit höchster praktischer Relevanz. Da die Bilanzierung aktiver latenter Steuern häufig mit Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten verbunden ist, erfordern ihr Ansatz sowie die Herleitung und Konsistenz (Widerspruchsfreiheit) der Datengrundlagen daher ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und eine fundierte fachliche Beurteilung. Die Kriterien und Rahmenbedingungen für die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern gemäß IAS/IFRS werden nachfolgend dargestellt.


     


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  • Reinvestitionsrücklage bei Personengesellschaften mittels Ergänzungsbilanzen

    Dr. Martin Weiss

    FG Schleswig-Holstein Urt. v. 10.7.2024 – 2 K 14/23 (Revision nicht zugelassen)

     

    Ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts einer Personengesellschaft in der Gesamthandsbilanz durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden, so können die Mitunternehmer von ihrem Wahlrecht auf Auflösung oder Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen. Das Wahlrecht wird noch nicht dadurch ausgeübt, dass in einzelnen Konten der Buchführung oder anderen Unterlagen für die Bilanzaufstellung eine Rücklage ausgewiesen wird.


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  • Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 1.4.2025 für verspätete Offenlegungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Verlängerte Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen betreffend das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2023

     

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr zum 31.12.2023 ein Jahr später am 31.12.2024 endet, bei unterlassener Offenlegung vor dem 1.4.2025 vorerst kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden wird. Diese Entscheidung soll die nach wie vor anhaltenden Nachwirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigen und den Bilanzierenden eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Zu einer Verlängerung der Offenlegungsfrist kommt es jedoch nicht.

     


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  • Wurzeltheorie im Kontext der bilanziellen Wertaufhellung

    Dominik Römer

     

    Die Unterscheidung zwischen wertbegründenden bzw. wertbeeinflussenden und wertaufhellenden Ereignissen stellt in der Bilanzierungspraxis oft ein Abgrenzungsproblem dar. Besonders schwierig ist die Frage, welche Vorgänge des abgelaufenen Jahres noch in die Bilanz des aktuellen Jahres einfließen, wenn die Auswirkungen dieser Ereignisse erst im neuen Jahr konkret erkennbar werden. Um eine klare Trennung zwischen Wertaufhellung und Wertbegründung zu ermöglichen, wird in diesem Beitrag auf die bereits seit Langem in der Unternehmensbewertung etablierte Wurzeltheorie zurückgegriffen. Hiermit lassen sich die meisten Bilanzierungsfälle in der Praxis relativ einfach einordnen.


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  • Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 16.9.2024 – III R 35/22

     

    Führt die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu veräußern, zu einer zwingenden Zuordnung zum Umlaufvermögen? Der BFH beantwortet diese Frage in seinem Urteil eindeutig.


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  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen nach IFRS: Anpassung der IDW-Regelungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    IDW RS FAB 50: Modul IAS 1-M1 verabschiedet

     

    Am 17.10.2024 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) eine Neufassung des Moduls IAS  1-M1 der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (vormals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. Das Modul befasst sich mit Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen und ist aufgrund der Regelungen zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen nach IFRS ergänzt worden.


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  • Einmeldung von rückständigen Forderungen an Auskunfteien

    Christian Thurow

    Schleswig-Holsteinisches OLG Urt. v. 22.11.2024 – 17 U 2/24

     

    Unternehmen, welche Vertragspartner der SCHUFA (Bonitätsauskunft) sind, können Schulden ihrer Kunden melden. Doch sind bei einer solchen Meldung einige Punkte zu beachten, wie nun aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) hervorgeht.


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  • Bilanzkontrolle 2025: BaFin legt Augenmerk auf Werthaltigkeit von Vermögenswerten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Am 7.11.2024 teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, dass die Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Bereich von IAS 36 (Impairment of Assets – Wertminderung von Vermögenswerten) und IFRS 9 (Financial Instruments – Finanzinstrumente) bei den Abschlussdurchsichten schwerpunktmäßig kontrolliert wird. Anlass sind u.a. geopolitische sowie gesamtwirtschaftliche Herausforderungen, die sich insbesondere auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten auswirken können. Daher wird besonders auf die Anzeichen für Wertminderungen, durchgeführte Wertminderungstests und die Einbringlichkeit von Forderungen geachtet.


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  • Führt die Rücknahme der Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle zum gewinnerhöhenden Untergang der Verbindlichkeit beim Schuldner?

    Christian Thurow

    FG Münster Urt. v. 10.10.2024 – 10 K 3000/21 K, G (Revision zugelassen)

     

    Müssen Verbindlichkeiten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr beglichen werden, etwa weil der Gläubiger auf eine Eintreibung verzichtet, so stellen sie keine wirtschaftliche Belastung mehr dar; es gilt ein steuerliches Passivierungsverbot. Doch was genau ist mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gemeint? Mit dieser Frage hat sich nun das Finanzgericht (FG) Münster in einem Urteil befasst.


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  • Investitionsabzugsbetrag: Rückgängigmachung für eine Photovoltaikanlage

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

     

    Der BFH hat am 15.10.2024 (III B 24/24 AdV) in einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, ob ein im Jahr 2021 geltend gemachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 angeschaffte und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens der Steuerbefreiung rückgängig gemacht werden muss. Der Fall beleuchtet Unsicherheiten in der Besteuerung, wenn Steuerbefreiungen nachträglich eingeführt werden.


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  • Hinzuschätzung wegen Buchführungsmängeln

    BC-Redaktion

    FG Düsseldorf Urt. 11.6.2024 – 11 K 2308/19 U

    Wegen nicht ordnungsmäßiger Buchführung ist das Finanzamt befugt, bei Erlösen bzw. Umsätzen eine angemessene Hinzuschätzung vorzunehmen.


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