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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. Der Entwurf behandelt Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung und Angabepflicht von Reverse-Factoring-Vereinbarungen nach IFRS.


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  • Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 der E-Bilanz – Pflichtanwendung ab 2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 9.6.2023, IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002; DOK 2023/0558710

     

    Die Änderungen in den neuen Taxonomien zur E-Bilanz sind überwiegend redaktioneller und nur von geringem Umfang inhaltlicher Natur. Die Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023 sind nun unter www.esteuer.de abrufbar. Erstmals ist die Taxonomie verpflichtend für das Jahr 2024 anzuwenden.


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  • Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Urt. v. 9.2.2023 – III ZR 117/20

     

    Mit Urteil vom 9.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung zumeist besonderen kaufmännischen und bilanztechnischen Sachverstand voraussetzt.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

     

    Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hat der IFA die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung – IDW RS IFA 3 – verabschiedet. Damit ist eine klarere Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens von denen des Umlaufvermögens möglich.


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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    Christian Thurow

    BMF 11.4.2023, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Das BMF-Schreiben befasst sich mit der ertragsteuerlichen bzw. steuerbilanziellen Behandlung von Kapital, das vor allem bei Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten entsteht. Der Fokus liegt dabei auf der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.


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  • Neufassung des IDW RS zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei PersG

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS FAB 7) beschlossen.


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  • E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.8

    BC-Redaktion

    BMF 27.5.2024, IV C 6 – S 2133-b/24/10001 :002; DOK 2024/0473233 (allgemeine Bekanntmachung am 10.6.2024)

     

    Das Bundesfinanzministerium hat eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.8, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien bereits für das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025 zu verwenden. 

     


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  • DRS 18 „Latente Steuern im Konzernabschluss“: Änderungen durch DRÄS 14

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage aufgrund der Mindestbesteuerung

     

    Das DRSC hat DRÄS 14 verabschiedet, durch den DRS 18 zu latenten Steuern ergänzt wird. Änderungen erfolgen insbesondere aufgrund der neuen Vorschriften im HGB durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Diese beinhalten sowohl eine Ausnahme von der Bildung latenter Steuern als auch korrespondierend eine Ausweitung der Anhangberichtspflichten bereits für Ende 2023 endende Geschäftsjahre.


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  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

    BC-Redaktion

    OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 29.4.2024 – S 2190 A-00021-0357-St 214

     

    Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 EStG zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedarf deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse.


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  • Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung und Vorliegen einer vGA

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 28.2.2024 – I R 29/21

     

    Kann eine Pensionsrückstellung gebildet werden, obwohl Unklarheiten bezüglich der Voraussetzungen für einen vorzeitigen Altersrentenbezug bestehen? Entscheidend ist hier die Bedeutung des im EStG verwendeten Begriffs „wenn und soweit“, wie der BFH in seinem Urteil klarstellt.


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  • Endorsement der Änderungen zu Lieferkettenfinanzierungsgeschäften

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Erweiterte Berichtspflichten in IAS 7 und IFRS 7 von der EU übernommen

     

    Mitte Mai 2024 erfolgte das Endorsement (Zustimmungsverfahren) der vom IASB (International Accounting Standards Board) im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 durch die EU. Diese beinhalten zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Lieferkettenfinanzierungsgeschäften (sogenannte supplier finance arrangements). Die Zielsetzung der erweiterten Berichtspflichten besteht darin, die Auswirkungen solcher Geschäfte auf die bilanzierten Verbindlichkeiten und die Zahlungsströme des Unternehmens sowie auch die mit den Geschäften verbundenen Liquiditätsrisiken für die Informationsadressaten transparenter darzustellen.


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  • Offenlegungsvorschriften bei geänderten Vorjahresabschlüssen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat sich in seiner jüngsten Ausgabe der IDW Life 05/2024 mit der Frage beschäftigt, ob die Einhaltung der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB einen Anwendungsfall für die Erteilung des Bestätigungsvermerks unter einer aufschiebenden Bedingung darstellt.


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  • Bewertung von Grundstücken mit Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen

    Kai Peter Künkele

    Koordinierter Ländererlass

     

    Der Erlass der Obersten Finanzbehörden der Länder vom 6.3.2024 – S 3015, BStBl. I 2024, 378, befasst sich mit der Bewertung von Grundstücken mit Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen für erbschaftsteuerliche Zwecke. Der Erlass weist ein vierfach abgestuftes Verfahren zur Bewertung an und enthält dazu auch ein Zahlenbeispiel.


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  • IFRS 19 zur Anhangberichterstattung veröffentlicht

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Mögliche Erleichterungen durch eigenständige Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen

     

    Durch den im Mai 2024 veröffentlichten Standard IFRS 19 wird für bestimmte Unternehmen eine Erleichterungsmöglichkeit hinsichtlich der Anhangberichtspflichten geschaffen. Insbesondere Unternehmen, für die keine erhöhten Transparenzanforderungen aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit oder Kapitalmarktorientierung bestehen, können bei Vorliegen der Voraussetzungen das Wahlrecht in Anspruch nehmen.


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  • Finanzinstrumenten-Klassifizierung: IASB stellt neue Weichen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinstrumenten in Jahresabschlüssen

     

    Der International Accounting Standards Board (IASB) adressiert durch seinen neuesten Exposure Draft (Standardentwurf) Herausforderungen bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten, insbesondere bei komplexen Instrumenten mit Fremd- und Eigenkapitalmerkmalen.


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  • Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 23.1.2024 – IX R 14/23

     

    Zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist es zulässig, sich jeder sachverständigen Methode zu bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.

    Der schlichte Verweis auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung genügt nicht, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG darzulegen und nachzuweisen.

     


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  • Unterliegt eine Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit der Zinsschranke?

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urt. v. 14.3.2024 – 14 K 1177/23 G,F (Revision zugelassen)

     

    Nach den bisherigen Regelungen zur Zinsschranke war eine Vergütung von Fremdkapital nur bis zu einer bestimmten Höhe möglich (Zinsschranke). Umstritten ist, ob eine Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit als Vergütung von Fremdkapital anzusehen ist und somit bei der Ermittlung der Zinsschranke berücksichtigt werden muss.


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  • Konzernabschlussprüfungen: Entwurf ISA [E-DE] 600 (Revised) veröffentlicht

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Um nationale Besonderheiten modifizierter Entwurf samt Folgeänderungen verabschiedet

     

    Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat ISA [E-DE] 600 (Revised) – eine um nationale Besonderheiten modifizierte Fassung von ISA 600 (Revised) – unter dem Titel „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ verabschiedet. Zu dem Entwurf wird um Stellungnahmen bis zum 15.6.2024 gebeten.


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  • Währungsumrechnung im Konzernabschluss

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der „modifizierten Stichtagskursmethode“ zu erfolgen. Der DRS 25 konkretisiert für den Konzernabschluss die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen.


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  • Neuerungen bei den GoBD

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Mit Wirkung zum 1.4.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht.


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