Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB – nach den deutlichen Erhöhungen im Jahr 2023 und zum 1.1.2024 – Mitte des Jahres 2024 bereits das erste Mal und nun zum 1.1.2025 erneut um 1,10%-Punkte von 3,37% auf nun 2,27% zum 1.1.2025 gesenkt. Der Basiszinssatz wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann sich ggf. auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.