FG Berlin-Brandenburg Urt. v. 8.10.2025 – 3 K 3093/24
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Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks oder einer Immobilie nur dann überzeugt, wenn es methodisch korrekt und widerspruchsfrei ist. Im Streitfall genügte das vorgelegte Privatgutachten nicht, weil Bodenwert, Liegenschaftszins und Baumängel nicht nachvollziehbar bewertet wurden.