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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.11.2023 gerundet auf 2,75%

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Weiterhin steigende Tendenz des Basiszinssatzes erkennbar

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.11.2023 auf gerundet 2,75%. Der ungerundete Basiszinssatz steigt ebenfalls von 2,62% (zum 1.10.2023) auf 2,80% zum 1.11.2023. Somit setzt sich der ungerundete Anstieg der letzten Monate weiterhin fort, der sich diesen Monat auch wieder im gerundeten Basiszinssatz niederschlägt.


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  • Prüfungsschwerpunkte für Finanzberichte des Jahres 2023

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Grundlage für das Bilanzkontrollverfahren der BaFin

     

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt in ihrer Stellungnahme vom 25.10.2023 die gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte der nationalen Enforcement-Stellen der EU für Finanzberichte des Jahres 2023 vor. Hiervon betroffen sind die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Die Prüfungsschwerpunkte thematisieren insbesondere umweltbezogene Sachverhalte und die Auswirkungen des aktuellen makroökonomischen Umfelds.


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  • EZB legt Zinspause ein

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Leitzins der EZB bleibt unverändert bei 4,5%

     

    Das Jahr 2022 und bisher auch das Jahr 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 26.10.2023 hat die EZB (Europäische Zentralbank) nun verkündet, dass sie erstmals nach zehn Erhöhungen in Folge den Leitzins unverändert lässt und daher eine Zinspause einlegt. Der Leitzins der EZB beträgt somit weiterhin 4,5%.


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  • Gemeiner Wert der Anteile an einer Familien-Holding

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Zulässigkeit von Holdingabschlägen

     

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf bezieht zur Zulässigkeit von Marktabschlägen bzw. Holdingabschlägen bei der Bewertung von Anteilen an einer Familien-Holding Stellung. Betriebswirtschaftlich anerkannte Kenntnisse sprechen für die Zulässigkeit solcher Abschläge, wodurch die Rechtsprechung im Ergebnis die Position der Steuerpflichtigen stärkt.


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  • Zustimmung des IDW zur geplanten Anhebung der Größenkriterien

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Europäische Kommission plant Anhebung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie um 25%.

     

    Am 13.9.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen um rd. 25% veröffentlicht. In seinem Schreiben vom 5.10.2023 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu diesem Vorschlag Stellung. Aus Sicht des IDW ist die Anpassung nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, jedoch weist das IDW darauf hin, dass für diejenigen Unternehmen, die aus der Prüfungspflicht herausfallen – und deren Stakeholder –, der Nutzen der Abschlussprüfung entfällt.


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  • Zum Untergang von Verlustvorträgen bei einem Beteiligungserwerb ohne change of control

    Christian Thurow

    FG Münster Urt. v. 23.8.2023 – 9 K 2166/21 K,G,F

     

    Die Realität kann manchmal komplexer sein, als wir uns gemeinhin vorstellen. Während die Natur hierzu einige wunderbare Beispiele liefert, ist die Welt der juristischen Paragrafen mit Sicherheit in ihrer Komplexität unerreicht. Keine Regelung ohne Sonderfall – diesmal ein Beteiligungserwerb ohne sogenannten „change of control“ (Änderung der Kontrolle über das Unternehmen).


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  • Steuerbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG bei einer Mitunternehmerschaft

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 12.7.2023 – X R 14/21

     

    1. Das Betriebs-Finanzamt der Mitunternehmerschaft hat über die Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG zu entscheiden, auch wenn ein Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil veräußert hat.

    2. Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer solchen Rücklage ist nicht im Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft, sondern im Einkommensteuerverfahren des früheren Mitunternehmers zu entscheiden.

    3. Wenn die Rücklage nach § 6b EStG im Gewinnfeststellungsverfahren der Mitunternehmerschaft erst aufgrund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen berücksichtigt wird, ermöglicht § 174 Abs. 4 AO für den Veranlagungszeitraum des Ablaufs der Reinvestitionsfrist die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids des früheren Mitunternehmers, um den Gewinn aus der Auflösung der Rücklage zu erfassen.


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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 1.10.2023 gerundet bei (noch) 2,50%

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    Weiterhin steigende Tendenz des Basiszinssatzes erkennbar

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 1.10.2023 bei gerundet 2,50%. Der ungerundete Basiszinssatz steigt allerdings von 2,53% zum 1.9.2023 auf 2,62% zum 1.10.2023. Somit setzt sich der ungerundete Anstieg der letzten Monate weiterhin fort, der sich diesen Monat aber weiterhin nicht im gerundeten Basiszinssatz niederschlägt. Allerdings wird ein weiteres Ansteigen des Basiszinssatzes in Zukunft dann zu einem gestiegenen gerundeten Basiszinssatz führen.


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  • Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Das IDW regt eine nachhaltige Reform an.

     

    Bereits mit Schreiben vom 4.10.2022 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine kurzfristige Änderung im Hinblick auf die einheitliche Verwendung eines 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes für sämtliche Rückstellungen angeregt. Mit einem Schreiben vom 6.9.2023 hat sich das IDW nun gesondert gegenüber dem BMJ dafür ausgesprochen, eine nachhaltige Neuausrichtung der handelsrechtlichen Abzinsungskonzeption für Pensionsrückstellungen anzustreben. Dabei schlägt das IDW einen gesetzlich vorgegebenen fixen Diskontierungssatz vor.


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  • Geplante Anhebung der Größenkriterien für Kapitalgesellschaften durch die EU

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Anhebung um rund 25% vorgesehen aufgrund Überprüfung der Schwellenwerte

     

    Am 13.9.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Die geplante Anhebung beläuft sich für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften jeweils auf 25% der bisherigen Größenkriterien in der EU-Richtlinie, für Kleinstkapitalgesellschaften auf 28,8%. Zudem sollen nationale Gesetzgeber die Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften wie in der Vergangenheit innerhalb eines festgelegten Rahmens auch überschreiten dürfen.


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  • Klimaneutrale Gebäudesanierung: Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1 n.F.)

     

    Ein Schritt in Richtung nachhaltiger Gebäude und Umweltschutz: Im Klimaschutzgesetz 2023 wurde die Verpflichtung verankert, Gebäude bis 2045 klimaneutral zu sanieren. Aus diesem Grund betont der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) die Notwendigkeit, Investitionen zur Umsetzung dieser Vorgabe bei der Beurteilung der Gebäudequalität zu berücksichtigen.


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  • Passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Zahlungen bei zeitraumbezogenen Leistungen

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 26.7.2023 – IV R 22/20

     

    Die periodengerechte Erfolgsermittlung bedarf mitunter der Abgrenzung von erhaltenen (An-)Zahlungen für nach dem Bilanzstichtag zu erbringende Leistungen. Dies kann im Wege der Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens, der Passivierung einer Anzahlung oder durch Bildung einer Rückstellung für Erfüllungsrückstand erfolgen. Allerdings sind hierbei bestimmte Kriterien einzuhalten, wie der BFH nun in einem Urteil bestätigt hat.


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  • Stärkung der betrieblichen Altersversorgung: IDW Positionspapier

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Im neuen Positionspapier zur betrieblichen Altersversorgung spricht sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. In dem veröffentlichten Positionspapier hat das IDW Ansatzpunkte identifiziert, um die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern. Im Vordergrund steht hier die zweite Säule der Altersversorgung, die betriebliche Altersversorgung. Es werden aber auch Stellschrauben genannt, die die gesetzliche und private Altersvorsorge verbessern sollen.


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  • Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes: Anwendung des Halbabzugsverbots

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 27.7.2023 – IV R 15/20

     

    Wird der Bilanzansatz einer (nicht einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004 erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG), liegt eine Betriebsvermögensminderung im Sinne des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot des Jahres 2004 (aktuell: 40%) auch dann, wenn der Bilanzierungsfehler dem Steuerpflichtigen im Jahr 2001 – vor Geltung des Halbeinkünfteverfahrens – unterlaufen ist.


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  • EZB erhöht ihre Leitzinssätze um weitere 0,25%-Punkte

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    Zehnte Zinserhöhung in Folge

     

    Am 14.9.2023 hat die EZB (Europäische Zentralbank) eine weitere Erhöhung des Leitzinses um 0,25%-Punkte bekannt gegeben. Es ist die zehnte Anhebung in Folge. Mit einem Prozentsatz von 4,5% hat der Leitzins der EZB nun den höchsten Wert seit Beginn der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 erreicht.


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  • Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    Die bisherige Verlautbarung „IDW Praxishinweis 2/2018“ wird durch den neuen „IDW Bewertungshinweis 1/2023“ ersetzt.

     

    Am 6.9.2023 verabschiedete der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW die überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 (umbenannt in „IDW Bewertungshinweis 1/2023“). Neben begrifflichen Klarstellungen wurden vor allem Ausführungen zu Insolvenzkosten ergänzt; dies bedingt Veränderungen bei den operativen und Kapitalstruktur-Risiken sowie bei den Indikatoren für Ausfallrisiken. Zudem wurde bezüglich überhöht verschuldeter Unternehmen, bei denen eine herkömmliche objektivierte Bewertung generell nicht möglich ist, die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung ergänzt.


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  • Zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Steuerlicher Bewertungszinssatz von 6% für Pensionsrückstellungen wird durch das BVerfG nicht kritisiert.

     

    Mit dem Beschluss vom 28.7.2023 hat das Bundesverfassungsgericht das Vorlageverfahren des Finanzgerichts Köln für unzulässig erklärt. Das Verfahren betrifft die Frage, ob der im Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehene Ansatz eines Rechnungszinsfußes von 6% zur Ermittlung der Pensionsrückstellung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar ist.


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  • Gewährung von Forschungszulagen: Auswirkungen auf die handelsbilanzielle Erfassung

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Das letzte BMF-Schreiben zur Gewährung von Forschungszulagen vom 7.2.2023 konkretisiert verschiedene Einzelfragen im Zusammenhang mit der Interpretation des Forschungszulagengesetzes und dessen Anwendung in der Praxis. Diesbezüglich soll auf Auswirkungen dieses BMF-Schreibens auf die handelsbilanzielle Erfassung von Forschungszulagen näher eingegangen werden.


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  • Investitionsabzugsbetrag: Bestimmung des „Gewinns“

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg Urt. v. 2.5.2023 – 10 K 1873/22 (Revision zugelassen)

     

    Mithilfe von sog. Investitionsabzugsbeträgen sollen kleinere und mittlere Betriebe darin unterstützt werden, die benötigten Mittel für eine künftige Investition anzusparen. Dabei kann der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gewinn im Wirtschaftsjahr 200.000 € nicht übersteigt. Umstritten ist, ob dabei auf den Gewinn vor oder nach Berücksichtigung der relevanten steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen abzustellen ist.


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  • Abbildung der Anwachsung im Konzernabschluss

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Anwachsung eines einfachen Beteiligungsunternehmens auf dessen letztverbleibenden Gesellschafter

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat in der IDW Life Juli/August 2023 auf die Frage, wie die Abbildung der Anwachsung eines einfachen Beteiligungsunternehmens in Form eines Austritts des vorletzten Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf den letztverbleibenden Gesellschafter, in dessen Konzernabschluss zu erfolgen hat, Stellung genommen.


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