Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten


Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB nach den deutlichen Erhöhungen im Jahr 2023 und zum 1.1.2024 nun erstmals seit zwei Jahren wieder um 0,25%-Punkte von 3,62% auf nun 3,37% zum 1.7.2024 gesenkt. Der Basiszinssatz wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann sich ggf. auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.