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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Hinweise zum Umgang mit Risiken aus der Entwicklung der Immobilienmärkte

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Hinsichtlich negativer Entwicklungen an den Immobilienmärkten berichtet das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) über mögliche Risiken aus der Bilanzierung, insbesondere der Bewertung von Immobilien. Verkehrswertgutachten müssen unter den aktuellen Umständen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden. Außerdem ergeben sich weitere Besonderheiten bei der Risikovorsorge von Kreditinstituten und bei der Bewertung von Kapitalanlagen in Immobilien.


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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 1.2.2024 gerundet auf 2,50%

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Sinkende Tendenz des ungerundeten Basiszinssatzes der letzten Wochen erstmals im gerundeten Basiszinssatz sichtbar

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 1.2.2024 auf gerundet 2,50%. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt von 2,72% zum 1.1.2024 auf 2,49% zum 1.2.2024. Somit ist der ansteigende Trend des Basiszinssatzes der letzten beiden Jahre gebrochen. Dies ist die erste Verringerung des gerundeten Basiszinssatzes seit September 2021.


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  • Europäischer Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT): Bilanzsteuerliche Hinweise

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Vorschlag der EU-Kommission aus Prüfersicht

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT = „Business in Europe: Framework for Income Taxation“) abgegeben. Darin werden die Ziele des Richtlinienvorschlags (Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und Senkung der Befolgungskosten) zwar grundsätzlich begrüßt. Hinsichtlich der Umsetzung adressiert das IDW aber auch einige offene Fragen und Herausforderungen. Gewarnt wird insbesondere vor einer mangelhaften Flexibilität in Krisensituationen und Einschränkungen der Informationsfunktion der externen Rechnungslegung.


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  • Bilanzsteuerrecht: Kontroversen zwischen der Beratungs-, Prüfungs- und Gerichtspraxis

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Wesentliche Aspekte des Münchner Unternehmenssteuerforums vom 31.1.2024

     

    In der aktuellen Betriebsprüfungspraxis kommt dem Bilanzsteuerrecht nach Fallzahlen und Höhe der (streitigen) Steuerauswirkungen eine sichtlich gestiegene Bedeutung zu. Gehäuft gelangen streitige Fragen zur Aktivierung von Wirtschaftsgütern und Rechnungsabgrenzungsposten und vor allem zur Rückstellungsbildung und -bewertung vor die Finanzgerichte. Deren Sichtweise orientiert sich jedoch zu wenig an (handelsbilanziellen) Bilanzierungszwecken wie Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung. Das gefährdet letztlich sogar die Umsetzung des in der Mittelstandspraxis weitläufig dominierenden Wunschs nach einer Einheitsbilanz.


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  • IDW veröffentlicht Factsheet zur Unternehmensbewertung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Überblick über die Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern bei Unternehmensbewertungen

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt in einem neuen Factsheet einen kompakten Überblick über den Themenkomplex der Unternehmensbewertung als klassisches Kompetenzfeld von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern. Das Factsheet soll potenziellem Nachwuchs, Medien, der Politik, Verbänden sowie weiteren Interessierten einen Überblick zu den Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen geben.


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  • Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Überbewertung von Aktiva

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Felix Krauß

    OLG München Beschl. v. 12.6.2023 – 7 U 3337/22 (zum Fall der Wirecard AG)

     

    Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, dass das Landgericht (LG) zu Recht von einer signifikanten Überbewertung der Aktiva im Zusammenhang mit zu hoch bilanzierten Treuhänderkonten ausging und diese auch von ordentlichen Kaufleuten erkennbar war sowie – dem folgend – zutreffend von einer Nichtigkeit der zugrunde liegenden Jahresabschlüsse ausging.


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  • Anforderungen an Konzernabschlussprüfungen bei KMU

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    IDW EPS KMU 10 zur Konzernabschlussprüfung weniger komplexer Einheiten verabschiedet

     

    Im Dezember 2023 hat der IDW Hauptfachausschuss (HFA) den „Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten: Ergänzende Anforderungen für Konzernabschlussprüfungen (IDW EPS KMU 10)“ beschlossen. Dieser ergänzt die bereits im September 2022 verabschiedeten „IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU 1–9)“ um Prüfungsanforderungen bei Konzernabschlussprüfungen.


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  • Verspätete Offenlegungen: Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 2.4.2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Verlängerte Offenlegungsfrist für Rechnungslegungsunterlagen betreffend das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2022

     

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr zum 31.12.2022 ein Jahr später am 31.12.2023 endet, bei unterlassener Offenlegung vor dem 2.4.2024 vorerst kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden wird. Diese Entscheidung soll die nach wie vor anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie bzw. deren Nachwirkungen berücksichtigen und den Bilanzierenden eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Zu einer Verlängerung der Offenlegungsfrist kam es jedoch nicht.


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  • Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Rückwirkende Erleichterungen bereits für 2023 geplant

     

    Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen jeweils um 25% angehoben werden. Diesbezüglich hat das Bundesministerium der Justiz mit Datum vom 22.12.2023 eine Formulierungshilfe zu Änderungen des Handelsgesetzbuches und des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch veröffentlicht.


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  • Deutsche Bundesbank erhöht den Basiszins nach § 247 BGB auf 3,62% zum 1.1.2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten

     

    Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB – nach den deutlichen Erhöhungen im Jahr 2023 – erneut signifikant angepasst, und zwar um 0,50%-Punkte von 3,12% auf nun 3,62% zum 1.1.2024. Die Steigerung des Basiszinssatzes in den letzten 18 Monaten beträgt damit 4,50%-Punkte und wirkt sich unter anderem auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann sich ggf. auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.

     


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  • Delegierte Richtlinie zur Anhebung der Grenzen der Größenklassen veröffentlicht

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Die Europäische Kommission reagiert auf die hohe Inflation der Jahre 2021 und 2022 mit einer Anhebung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie). Die Mitgliedstaaten der EU sind nach Veröffentlichung der delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 21.12.2023 dazu angehalten, die nationalen Größenkriterien bis spätestens 24.12.2024 anzupassen. Die angepassten Größenkriterien sollen für Geschäftsjahre ab 1.1.2024 gelten, wobei auch eine rückwirkende Anwendung ab 1.1.2023 möglich ist.


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  • Teilwertansatz bei börsennotierten „hybriden“ Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 14.11.2023 – XI R 36/20

     

    Hybridanleihen stellen ein sog. „eigenkapitalähnliches“ Finanzinstrument dar. Umstritten ist, ob ein solches Instrument im Jahresabschluss mit dem Nenn- oder dem Teilwert zu bewerten ist. Der BFH schafft nun Klarheit.


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  • Prüfungsschwerpunkte für kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse 2023

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4.12.2023 die Prüfungsschwerpunkte für Konzernabschlüsse 2023 bekannt gegeben. Schwerpunktmäßig wird geprüft, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht darstellen.

     


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  • Auslaufende Reinvestitionsfristen zum Jahresende

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Nach dem Ablauf der Vier- oder Sechsjahresfrist sind Rücklagen nach § 6b EStG gewinnerhöhend plus Zuschlag von 6% pro Jahr aufzulösen. Gerade vor einem Jahresende ist der Ablauf der Reinvestitionsfristen zu beachten.


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  • Auflösung einer § 6b-Rücklage (Reinvestitionsrücklage): Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags in Höhe von jährlich 6%?

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg Urt. v. 18.9.2023 – 10 K 1459/22 (Revision zugelassen)

     

    Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Höhe der Verzugszinsen gibt es eine Welle an Klagen gegen jede Form der Verzinsung. In einer Klage vor dem Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg ging es nun um die Höhe des Gewinnzuschlags bei der Auflösung einer § 6b-Rücklage.


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  • Entwicklung der Eigenkapitalquoten und Umsatzrenditen in Krisenzeiten

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Empirische Befunde aus DAX, MDAX, SDAX und TecDax während der Coronavirus-Pandemie und des russischen Angriffskriegs

     

    Die vergangenen Jahre sind geprägt von Krisen. Auf die Coronavirus-Pandemie folgte direkt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Unternehmenslandschaft wurde hierdurch stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Unternehmen erhöhen zunehmend ihr Eigenkapital, um sich für diese unsicheren Zeiten vorzubereiten; denn Eigenkapital gilt als Resilienzfaktor. Aufgrund dessen wurde untersucht, ob eine hohe Eigenkapitalquote mit einer hohen Umsatzrentabilität und einem hohen Jahresergebnis in Wechselbeziehung steht (korreliert).


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  • Gezahlte Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahme

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf Urt. v. 7.11.2023 – 13 K 570/22 E (Revision zugelassen)

     

    Geben ist seliger als Nehmen“, heißt es in der Apostelgeschichte. Fraglich ist, ob auch ein „Geben und anschließendes (Weg)nehmen“ der ewigen Seligkeit dienlich ist. Die Richter am Finanzgericht (FG) Düsseldorf scheinen bei der Bewertung von „Geben und Besteuern“ indes weniger theologischen Überlegungen, sondern naturgemäß mehr steuerlichen Regelungen zu folgen.


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  • Aktuelle Marktsituation wirkt sich auf die Bewertung von Immobilien aus

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Die in IDW Life 11/2023 veröffentlichte Stellungnahme des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) und des Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses (IFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vergegenwärtigt die Auswirkungen des aktuellen Marktumfelds auf die Bewertung von Immobilien. Sie gibt Hinweise, wie das aktuelle Marktumfeld bei der Bewertung von Immobilien zu berücksichtigen ist.

     


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  • Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassenen Darlehen

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 18.7.2023 – IX R 21/21

     

    1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a EStG mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten.

    2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darlehensverlust vor dem 31.12.2008 eingetreten ist.


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  • Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung?

    Christian Thurow

    FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 19.9.2023 – 5 K 1800/19 (Revision zugelassen)

     

    „Umsonst ist nicht einmal der Tod – er kostet das Leben“, wie ein deutsches Sprichwort besagt. Im Falle des Todes eines Unternehmens – der Insolvenz – kommen noch weitere tatsächliche Kosten hinzu. So z.B. die Vergütung für einen Insolvenzverwalter. Da der Vergütungsanspruch ab dem Zeitpunkt der Bestellung eintritt, stellt sich die Frage, ob für die Insolvenzverwaltervergütung eine Rückstellung gebildet werden darf.


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