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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Bildung einer Rückstellung für die Insolvenzverwaltervergütung nicht vor Abschluss des Insolvenzverfahrens

     

    Eine Rückstellung für eine Insolvenzverwaltervergütung ist bei sowohl betrieblich als auch privat veranlassten Schulden nicht zulässig, da die Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit nicht gegeben sind. Unabhängig davon hängen laut dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Bezugspunkte der Verpflichtung zur Vergütung des Insolvenzverwalters vom Ende des Insolvenzverfahrens ab. Im Ergebnis ist eine Rückstellung vor dem Ende des Insolvenzverfahrens somit nicht zulässig.

     


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  • Keine Befreiung von der Offenlegungspflicht bei Konzernunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Im Urteil vom 19.4.2023 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln (28 WX 21/22 rkr.) das Urteil des Landesgerichts (LG) Bonn (33 T 286/22) aufgehoben und klargestellt: Die Offenlegungspflicht auf Basis der Vorschriften des HGB und der EU-Richtlinien lassen keine analoge Anwendung auf Drittstaaten zu; das Unionsrecht hat Vorrang. Ein Konzernabschluss aus einem Drittstaat kann insoweit keine Befreiungswirkung für die nationale Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses entfalten.


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  • Teilwertabschreibungen auf Darlehen in Unternehmensgruppen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Berlin-Brandenburg Urt. v. 16.4.2024 – 8 K 8073/22 (Revision eingelegt, Az. BFH: I R 11/24)

     

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat ein klarstellendes Urteil zum Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG gefällt. Danach betreffe das Abzugsverbot allein substanzbedingte Gewinnminderungen und nicht laufende Aufwendungen.


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  • Angemessenheit einer Barabfindung nach einem Squeeze-Out

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    Bestimmung der Abfindung bei einem Unternehmen mit Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

     

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat sich in seinem Urteil vom 21.6.2024 (12 W 14/23) mit der Angemessenheit einer Barabfindung nach einem Squeeze-Out befasst (zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Gesellschaft durch den Mehrheitsanteilseigner). Die Ausgleichszahlung bemisst sich dabei nach dem Barwert der jährlichen Ausgleichszahlungen aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (BEAV), wenn dieser höher ist als der anteilige Unternehmenswert und vom Fortbestand des BEAV auszugehen ist.



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  • Handelsrechtliche Rechnungslegung von Personengesellschaften

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Veröffentlichung von IDW ERS FAB 7

     

    Im Juni 2024 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) die Entwurfsfassung IDW ERS FAB 7 veröffentlicht. Dieser Standard soll den aktuell geltenden Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 7 n.F., der die handelsrechtliche Rechnungslegung von Personengesellschaften adressiert, ablösen. Die vorgesehenen Änderungen dienen unter anderem der Aktualisierung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) und des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).


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  • Einsatz und Verifizierung großer Sprachmodelle (LLMs) für IFRS-Fragen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    In den letzten Jahren hat die Künstliche Intelligenz (KI) immense Fortschritte erzielt. Das wohl bekannteste Programm hierbei ist ChatGPT. Die kostenpflichtige ChatGPT-Version 4.0 kann als Large Language Model (LLM (LLM – „Große Sprachmodelle“, sog. generative Künstliche Intelligenz) die klassische Online-Suche nach IFRS-Fragen vereinfachen. Allerdings muss der Anwender weiterhin eine bestimmte Kompetenz im Hinblick auf die IFRS-Fachfragen mitbringen.


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  • Umrechnung von Fremdwährungsforderungen in der Steuerbilanz

    Sanja Mitrovic und Kai Peter Künkele

    In der Steuerbilanz sind Fremdwährungsforderungen mit dem Referenzkurs der EZB umzurechnen.

     

    Das Hessische Finanzgericht (FG) hat mit einem Urteil festgelegt, dass Forderungen in fremder Währung nicht mit einem beliebigen Wechselkurs, sondern mit dem Referenzkurs der EZB (Europäischen Zentralbank) umzurechnen sind. Dies ist für die Bilanzierungspraxis international tätiger Unternehmen ein wichtiger Hinweis.


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  • Verfolgungsverjährung in Ordnungsgeldverfahren

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

     

     

    Im Urteil vom 3.4.2024 hat das Oberlandesgericht Köln (28 Wx 1/24) das Urteil des Landesgerichts Bonn (32 T 355/23) aufgehoben und klargestellt, dass die Verfolgungsverjährung bei Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB erst mit der vollständigen Erfüllung der Offenlegungspflicht beginnt. Teilweise oder mangelhafte Erfüllungen reichen nicht aus, um die zweijährige Verjährungsfrist in Gang zu setzen.


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  • Nichtigkeit eines Jahresabschlusses infolge eines Bewertungsfehlers

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    Wesentlichkeit eines Bewertungsfehlers auch abhängig von Ergebniswirkung der fehlerhaften Bewertung

     

    Das Landesgericht München hat sich in seinem Urteil vom 25.8.2023 (HK O 4013/22) mit der Wesentlichkeit eines Bewertungsfehlers befasst. Die Richter urteilten, dass es für die Wesentlichkeit eines Bewertungsfehlers nicht allein auf die Relation zur Bilanzsumme, sondern auch auf das quantitative Verhältnis zwischen der Ergebniswirkung der Überbewertung und dem Jahresergebnis ankommt.



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  • Rückstellung für Altersfreizeit

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 5.6.2024 – IV R 22/22

     

    In einigen Branchen und Betrieben erhalten Mitarbeiter nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzliche Freizeittage. Doch ist für diese in der Zukunft anfallende Mehrbelastung schon im Hier und Jetzt eine Rückstellung zu bilden? Es kommt wie so oft auf die genaue Ausgestaltung im Einzelfall an, wie ein Urteil des BFH zeigt.


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  • Rechnungslegung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    IDW verabschiedet neu gefasste Verlautbarung IDW RS HFA 41

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat die neu gefasste Verlautbarung IDW RS HFA 41 zu Fragen der Rechnungslegung beim Formwechsel verabschiedet. Die Anwendung erfolgt zukünftig für Formwechsel, die auf einen ab dem 31.7.2024 gefassten Formwechselbeschluss zurückgehen.


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  • Deutsche Bundesbank senkt den Basiszins nach § 247 BGB auf 3,37% zum 1.7.2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten

     

    Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB nach den deutlichen Erhöhungen im Jahr 2023 und zum 1.1.2024 nun erstmals seit zwei Jahren wieder um 0,25%-Punkte von 3,62% auf nun 3,37% zum 1.7.2024 gesenkt. Der Basiszinssatz wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann sich ggf. auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.


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  • Pensionsrückstellung – Anwendung aktuarieller Vereinfachungsverfahren

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    IDW Arbeitsgruppe befasst sich erneut mit dem DAV-Ergebnisbericht vom 26.4.2022

     

    Die IDW Arbeitsgruppe „HGB-Abschluss“ hat sich aufgrund von Nachfragen aus der Praxis erneut mit dem Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) vom 26.4.2022 zur aktuariellen Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweises „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)“ beschäftigt. Die IDW Arbeitsgruppe gibt insbesondere weitere Hinweise zu aktuariellen Vereinfachungsverfahren bei der Anwendung des IDW RH FAB 1.021.



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  • Bagatellgrenze in der Unternehmensbewertung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    Die rechtliche Bedeutung von Schätzungsungenauigkeiten bei einer Unternehmensbewertung

     

    Eine Unternehmensbewertung stützt sich naturgemäß auf zahlreiche Prognosen, Schätzungen und methodische Einzelentscheidungen. Nur so kann die zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens bestimmt werden. Dies führt in der Folge jedoch dazu, dass es den einen ,,richtigen“ Unternehmenswert nicht gibt. Je nach Schätzungsgrundlage können sich im Ergebnis mehr oder weniger große Abweichungen ergeben.

    Das OLG Düsseldorf legte in seiner Entscheidung vom 20.4.2023 eine Bagatellgrenze fest: Abweichungen innerhalb eines 5%-Rahmens können unter bestimmten Voraussetzungen als geringfügig akzeptiert werden.



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  • Neufassung des IDW RS zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei PersG

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS FAB 7) beschlossen.


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  • E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.8

    BC-Redaktion

    BMF 27.5.2024, IV C 6 – S 2133-b/24/10001 :002; DOK 2024/0473233 (allgemeine Bekanntmachung am 10.6.2024)

     

    Das Bundesfinanzministerium hat eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 6.8, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien bereits für das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025 zu verwenden. 

     


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  • DRS 18 „Latente Steuern im Konzernabschluss“: Änderungen durch DRÄS 14

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage aufgrund der Mindestbesteuerung

     

    Das DRSC hat DRÄS 14 verabschiedet, durch den DRS 18 zu latenten Steuern ergänzt wird. Änderungen erfolgen insbesondere aufgrund der neuen Vorschriften im HGB durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Diese beinhalten sowohl eine Ausnahme von der Bildung latenter Steuern als auch korrespondierend eine Ausweitung der Anhangberichtspflichten bereits für Ende 2023 endende Geschäftsjahre.


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  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

    BC-Redaktion

    OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 29.4.2024 – S 2190 A-00021-0357-St 214

     

    Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 EStG zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedarf deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse.


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  • Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung und Vorliegen einer vGA

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 28.2.2024 – I R 29/21

     

    Kann eine Pensionsrückstellung gebildet werden, obwohl Unklarheiten bezüglich der Voraussetzungen für einen vorzeitigen Altersrentenbezug bestehen? Entscheidend ist hier die Bedeutung des im EStG verwendeten Begriffs „wenn und soweit“, wie der BFH in seinem Urteil klarstellt.


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  • Endorsement der Änderungen zu Lieferkettenfinanzierungsgeschäften

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Erweiterte Berichtspflichten in IAS 7 und IFRS 7 von der EU übernommen

     

    Mitte Mai 2024 erfolgte das Endorsement (Zustimmungsverfahren) der vom IASB (International Accounting Standards Board) im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 durch die EU. Diese beinhalten zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit Lieferkettenfinanzierungsgeschäften (sogenannte supplier finance arrangements). Die Zielsetzung der erweiterten Berichtspflichten besteht darin, die Auswirkungen solcher Geschäfte auf die bilanzierten Verbindlichkeiten und die Zahlungsströme des Unternehmens sowie auch die mit den Geschäften verbundenen Liquiditätsrisiken für die Informationsadressaten transparenter darzustellen.


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