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Durchgeblättert – Die Zeitschrift BC

Diese tolle Animation der BC hat unser Azubi Nico Pellkofer erstellt – in seinem allerersten Ausbildungsjahr zum Medienkaufmann Digital & Print im Verlag C.H.BECK!

Wir freuen uns, dass wir jedes Jahr die Auszubildenden des Verlags für ein paar Wochen in unserer Redaktion begrüßen dürfen!




BC-Zertifizierung im E-Learning-Bereich der BeckAkademie Seminare

 
Mit der BC-Zertifizierung beweisen Sie Ihre Kompetenz und Ihre Bereitschaft, sich immer weiter fortzubilden.
Seit April 2021 erreichen Sie die BC-Zertifizierung im E-Learning-Bereich der BeckAkademie Seminare.

Antonia_Maier_Zertifikat_neu-001Sollten Sie keine E-Mail mit Ihren neuen Zugangsdaten erhalten haben, können Sie stattdessen per E-Mail an redaktion.bc@beck.de einen Freischalt- bzw. Buchungscode beantragen. Weitere Infos finden Sie hier.




Aktuelle Fachnachrichten

 

  • 1%-Bruttolistenpreisregelung bei sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnern: Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 7.3.2023 – VIII B 9/22


    Das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ lässt sich unterschiedlich auslegen. Eine Deutung ist, dass man nur wirklich sprechen sollte, wenn man auch etwas Substanzielles beizutragen hat. Die Münchener BFH-Richter schließen sich dieser Auffassung an.


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  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 18.1.2023 – XI R 29/22(XI R 16/18)



    Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Eine finanzielle Eingliederung liegt aber auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50% der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung).


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  • Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung nach dem 31.12.2022 ab April 2023

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Ende der Aussetzung von Ordnungsgeldverfahren bis zum 11.4.2023 für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag zum 31.12.2021


     

    Um den weiter anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, hatte das Bundesamt für Justiz bereits im Jahr 2022 verkündet, vor dem 11.4.2023 keine Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen einzuleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag zum 31.12.2021 am 31.12.2022 endete. Die Schonfrist läuft nun ab. Daher besteht Handlungsbedarf, wenn und soweit Abschlüsse für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2021 noch nicht offengelegt wurden.


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  • Krisenkommunikation auf dem Prüfstand

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Praxis-Empfehlungen anlässlich des Kölner Krisenkommunikationsgipfels vom 22.3.2023


    Beispiele wie Cyber-Attacken und Desinformationskampagnen sowie etwa die hohen Inflationsraten und multiplen Lieferkettenprobleme zeigen, dass die Herausforderungen für Krisenmanager und Kommunikationsverantwortliche gewachsen sind. Wie gelingt es den Verantwortlichen in der Geschäftsführung und insbesondere im Risiko- und Krisenmanagement, den Überblick über die Lage zu behalten und auch multiple Krisen erfolgreich zu bewältigen?


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  • Ableitung der Fremdkapitalkosten nach IFRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Gregor Zimny und Michael Vodermeier

     

    Im Rahmen eines Goodwill-Impairment-Tests nach IAS 36 sind für die Abzinsung der finanziellen Überschüsse (Cashflows) die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) zu ermitteln.


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  • Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    KMU-orientierte Governance-Grundsätze vom 13.3.2023


    Der richtige Umgang mit dem Thema „ESG“ stellt gerade mittelständische Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen. Helfen können neue neutrale Leitlinien für den Mittelstand, die es Unternehmen erleichtern sollen, sich mit ESG-Themen in der Unternehmensführung zu befassen und Ziele für die nachhaltige Ausrichtung zu setzen.


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  • Silicon Valley Bank und die Tücken der Komplexitätsreduktion

    Christian Thurow

    Mittels Kennzahlen lässt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens kurz und prägnant darstellen und mit anderen Unternehmen vergleichen. Dabei wird gerne verdrängt, dass Kennzahlen zum einen zeitpunktbezogen sind und es zum anderen weitere Faktoren gibt, welche die Aussagekraft von Kennzahlen beeinträchtigen. Die aktuelle Situation einiger Kunden der in Schieflage geratenen Silicon Valley Bank verdeutlicht dies.


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  • Pensionszusage unter Vorbehalt: Bildung einer Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 6.12.2022, X R 19/21


    Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv – d.h. ausdrücklich – einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.


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  • Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 53/19

     

    Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten.


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  • Grundstücksveräußerung – Steuerliche Fallstricke erkennen und vermeiden

    Sascha Wegener

    Bei einer Grundstücksveräußerung sind private Veräußerungserlöse i.d.R. nicht ertragsteuerpflichtig. Wenn die insoweit entscheidende 10-Jahres-Frist eingehalten wird, gilt das auch für den Erlös aus der Veräußerung eines Gebäudes, das im Rahmen der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ verwendet wird – was aber, wenn der Grundstückskauf zehn Jahre zurückliegt und die darauf erfolgte Errichtung des Neubaus erst (z.B.) acht Jahre? Zudem sind bei einer Veräußerung eines vermieteten Geschäftsgrundstücks noch eventuelle umsatzsteuerliche Folgen zu beachten.


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