Rechtsausschuss des EU-Parlaments und des EU-Rats einigen sich im Rahmen der Trilogverhandlungen auf einen Reformrahmen für Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten


Die EU-Institutionen haben am 9.12.2025 einen vorläufigen Kompromiss zur Überarbeitung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (europäisches „Lieferkettengesetz“– CSDDD) präsentiert. Die Einigung im Trilogverfahren markiert einen zentralen Zwischenschritt, bleibt aber ohne rechtliche Wirkung, bis sowohl das Europäische Parlament als auch der EU-Rat die Neuregelungen bestätigen.