Neue Verpflichtung für Unternehmen im Online-Fernabsatzgeschäft

Ab dem 19.6.2026 gilt eine gesetzliche Neuerung, die den Onlinehandel wesentlich verändern dürfte. Verbraucher sollen Verträge künftig ebenso leicht widerrufen können, wie sie sie abschließen. Der Gesetzgeber schafft dafür eine neue, verpflichtende Funktion: den Widerrufsbutton. Hinter dieser scheinbar einfachen Schaltfläche verbirgt sich ein Prozess, der Unternehmen technische, organisatorische und inhaltliche Anpassungen abverlangt. Wer rechtzeitig handelt, reduziert Risiken und sorgt zugleich für klare und transparente Abläufe im digitalen Vertragsmanagement.