Vorteile für Arbeitgeber: Beispiel Eingliederungszuschuss

Der Eingliederungszuschuss ist ein zentrales Instrument der Arbeitsmarktpolitik zur Integration von Arbeitskräften mit Vermittlungshemmnissen in den deutschen Arbeitsmarkt. Ab 2025 geltende Neuerungen haben direkte Auswirkungen auf Unternehmen und deren Fördermöglichkeiten.
Praxis-Info!
Problemstellung
Mit der Bürgergeldreform 2025 wurde der Bereich der Förderung beruflicher Weiterbildung und Rehabilitation neu geregelt. Die Beratung, Bewilligung und Finanzierung dieser Maßnahmen für erwerbsfähige Arbeitssuchende liegt nun ausschließlich bei den Agenturen für Arbeit, nicht mehr bei den Jobcentern. Die Betreuung und Integrationsbegleitung bleibt weiterhin Aufgabe der Jobcenter. Unter dem Begriff „Eingliederungsleistungen“ ist ein breites Spektrum an Förderinstrumenten zu verstehen, die individuell auf die Bedürfnisse der Bewerber und die Anforderungen der Unternehmen zugeschnitten werden können. Zu Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen zählen Praktika, betriebliche Erprobungen und Coachings, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und Unternehmen die Möglichkeit geben, potenzielle Mitarbeitende kennenzulernen. Besonders wichtig ist ferner die Förderung von Sprachkursen, um sprachliche Barrieren abzubauen – eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Beschäftigung. Nachfolgend wird am Beispiel des Eingliederungszuschusses gezeigt, wie Arbeitgeber Vorteile realisieren können.
Lösung
Höhe des Zuschusses
Mit dem Eingliederungszuschuss wird die Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen gefördert, um Qualifikationslücken schließen zu können. Der Eingliederungszuschuss beträgt i.d.R. bis zu 50% des Bruttolohns und wird für maximal 12 Monate gewährt (bei Mitarbeitenden ab 55 Jahren bis zu 36 Monate). Für Behinderte und schwerbehinderte Menschen kann die Förderung bis zu 24 Monate gezahlt werden mit bis zu 70% des Arbeitsentgelts; unter Umständen gelten bei besonders schwieriger Eingliederung erweiterte Fördermöglichkeiten (mehr dazu demnächst in einer der kommenden BC-Ausgaben).
Beispiel: Vorteilsberechnung beim Eingliederungszuschuss Ein Unternehmen stellt eine Person mit Migrationshintergrund ein, die noch nicht alle Anforderungen des Arbeitsplatzes erfüllt. Das Bruttogehalt beträgt 3.000 € pro Monat. Der Eingliederungszuschuss beläuft sich auf 50% für 12 Monate (maximaler Regelsatz). Die Sozialversicherungsbeiträge sind mit dem Arbeitgeberanteil von ca. 500 € monatlich anzusetzen. Es ergeben sich effektive Lohnkosten wie folgt: Position | € | Bruttogehalt Arbeitnehmer | 3.000 | AG-Anteil Sozialversicherung | 500 | Gesamte Lohnkosten | 3.500 | Eingliederungszuschuss (50%) | -1.500 | Effektive Lohnkosten/Monat | 2.000 |
Die jährliche Gesamtersparnis beträgt hierdurch 18.000 € (1.500 € * 12). Der Zuschuss ist für den Arbeitgeber steuerfrei und mindert die tatsächlichen Lohnkosten erheblich. |
- Der Antrag auf einen Eingliederungszuschuss muss vor der Arbeitsaufnahme erfolgen. Nach Ablauf der Förderzeit muss der Arbeitnehmer mindestens so lange weiterbeschäftigt werden, wie die Förderung lief, sonst kann der Zuschuss anteilig zurückgefordert werden.
- Der Eingliederungszuschuss entlastet Arbeitgeber finanziell, ohne dass sich für den Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung etwas ändert. Die Förderung wird direkt zwischen der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber abgewickelt; sie ist ein attraktives Instrument, um neue Arbeitnehmer mit Integrationsbedarf einzustellen. Angesichts des Fachkräftemangels bietet diese Fördermöglichkeit einen entscheidenden Faktor für eine erfolgreiche, zukunftsorientierte Personalpolitik. Denn neben der finanziellen Entlastung können Arbeitgeber weitere Vorteile aus der Risikominimierung, aus der begleitenden Unterstützung und aus dem erweiterten Bewerberpool ziehen – nähere Erläuterungen dazu sollen in einem Print-Beitrag in einem der nächsten BC-Hefte erfolgen.
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Assunta Caligiuri, Payroll Specialist, PKF Wulf Gruppe, Augsburg
BC 9/2025
BC20250902