Aktuelles BGH-Urteil bestätigt wiederholt: DStR ist Pflichtlektüre für Steuerberater „…Grundsätzlich darf der Steuerberater auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen … Maßgeblich ist die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung. Über deren Entwicklung muss sich der Berater anhand der … einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten … In Betracht kommen vor allem das vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Bundessteuerblatt und die von der Bundessteuerberaterkammer herausgegebene Zeitschrift 'Deutsches Steuerrecht'."
BGH, Urteil vom 25.9.2014, IX ZR 199/13: Einsichtspflicht eines Steuerberaters
»Ich will als Steuerberater auf der sicheren Seite sein – vor allem bei der Betriebsprüfung. Deshalb ist die DStR für mich die erste Wahl.«
Die DStR – ein Muss
Was in der DStR steht, müssen Sie wissen. Denn die hier veröffentlichten Gerichtsentscheidungen gelten als gelesen. Deshalb ist die DStR ist haftungsrechtlich ein Muss. Das wurde von Gerichten bereits mehrfach so entschieden. Die DStR braucht man in jedem Fall, um seriös arbeiten zu können.
Sicher durch die Informationsflut
Bei der Masse an Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung ist es völlig unmöglich, selbst immer den Überblick zu behalten. Die DStR führt den Steuerberater sicher durch die steuerrechtliche Informationsflut.
Zeigt mehrere Wege zur besten Lösung
Lösungen von der Stange bringen Sie oft nicht weiter. In der DStR finden Sie Alternativen für komplizierte Beratungsfälle. Nur so sind Sie auf Augenhöhe mit Betriebsprüfern der Finanzbehörden und müssen keine Steuerprüfung mehr fürchten.
Überblick und Tiefgang
Jeden Freitag liefert die DStR alles Wichtige, um schnell Bescheid zu wissen. Sorgfältig gefiltert und auf das Wesentliche fokussiert. Gleichzeitig bietet Ihnen die DStR umfangreiches Rüstzeug für anspruchsvolle Steuerfälle. In der DStR lesen Sie Informationen mit Tiefgang, um für Ihren Mandanten die beste Lösung zu finden.
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