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News & Beiträge

  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

    BC-Redaktion

    Beschluss des Bundestags vom 25.9.2024 (BT-Drs. 20/13015); Zustimmung des Bundesrats am 18.10.2024 (BR-Drs. 474/24)

     

     

    Schwerpunkte des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sind insbesondere:

    • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
    • Abbau von Melde- und Informationspflichten,
    • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
    • Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
    • weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.

    Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf werden in blauer Farbe gekennzeichnet.


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  • Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet. Der Entwurf behandelt Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung und Angabepflicht von Reverse-Factoring-Vereinbarungen nach IFRS.


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  • Keine Fünftelregelung bei teilweiser Kapitalisierung von Versorgungsbezügen

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 22.11.2023 – VI R 5/21

     

    Als nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt zu besteuernde, außerordentliche Einkünfte kommen bei einem Arbeitnehmer insbesondere Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten in Betracht. Fünftelregelung bedeutet: Die Steuer wird für 1/5 dieses Arbeitslohns berechnet und anschließend mit Fünf multipliziert. Die hierfür erforderliche mehrjährige Tätigkeit liegt vor, wenn sie sich mindestens über zwei Kalenderjahre erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Allerdings sind solche außerordentlichen Einkünfte nicht gegeben, wenn eine auf einem Rechtsgrund beruhende Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit in zwei oder mehr Kalenderjahren gezahlt wird.


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  • Wirtschaftliche Folgen von Imageschäden stärker im Fokus

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Neue Studienergebnisse: ESG-Verstöße als größte Bedrohung

     

    Unternehmen werden sich zunehmend ihrer Reputationsrisiken und der potenziellen Kosten eines Imageschadens bewusst – nicht zuletzt durch die steigende Bedeutung von ESG-Pflichten (ESG – Environmental/Umwelt, Social/Soziales, Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung). Zugleich ist aber das Vertrauen in die eigenen Risikomanagementsysteme seit 2021 gesunken; es mangelt vielerorts an adäquaten Vorsorge- und Versicherungsmaßnahmen.


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  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Referentenentwurf

    BC-Redaktion

    Referentenentwurf vom 11.1.2024

     

    Schwerpunkte des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sind insbesondere:

    – Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,

    – Abbau von Melde- und Informationspflichten,

    – Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,

    – Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie

    – weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.

     

     


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  • Monitoring der ESG-Risiken

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Creditreform-Whitepaper als ESG-Praxisratgeber

     

    Das Nachhaltigkeitsstreben wird zunehmend zum Leitbild für die Formulierung des strategischen Handlungsbedarfs – dieser schon in 2023 deutlich sichtbare Trend dürfte sich in 2024 fortsetzen. Dem Finanzsektor kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Banken sind regulatorisch verpflichtet, Finanzströme in nachhaltige Geschäftsmodelle der Firmenkunden zu lenken. Umso wichtiger ist bankenseitig die Überprüfung, inwieweit das zu analysierende Unternehmen insoweit bereits gut aufgestellt ist. Und andererseits müssen Firmenkunden ohne entsprechende Orientierung in Kreditgesprächen mit Nachteilen bis hin zur Ablehnung von Kreditanfragen rechnen.


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  • Fortbildung zum „ESG Compliance Officer“

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Neue Chancen für Bilanzbuchhalter/Controller

     

    Die in mittelständischen Unternehmen rasant zunehmenden ESG-Anforderungen (ESG – Environmental/Umwelt, Social/Soziales, Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung) bringen auch für das Compliance-Management vielfältige neue Aufgabenstellungen mit sich. Das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen (DIZR e.V.) hat kürzlich eine Qualifizierungsoffensive für ein ESG-orientiertes Compliance-Management gestartet. Zu den Zielgruppen zählen ausdrücklich auch Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter.

     


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  • Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 der E-Bilanz – Pflichtanwendung ab 2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 9.6.2023, IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002; DOK 2023/0558710

     

    Die Änderungen in den neuen Taxonomien zur E-Bilanz sind überwiegend redaktioneller und nur von geringem Umfang inhaltlicher Natur. Die Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023 sind nun unter www.esteuer.de abrufbar. Erstmals ist die Taxonomie verpflichtend für das Jahr 2024 anzuwenden.


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  • „High-Impact Culture” in der Finanzsteuerung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Preisverleihung anlässlich des 47. Controller-Congresses des ICV am 15.5.2023

     

    Der ICV Controlling Excellence Award 2023 ist am 15.5.2023 auf dem 47. Congress der Controller in München an die Merck AG verliehen worden, die sich damit im Endspurt auf den letzten drei Plätzen gegen Projekte der TX Group AG und der Henkel AG & Co. KG durchgesetzt hat. Für die renommierte Fachjury war ausschlaggebend, dass sich das ausgezeichnete Projekt in sehr überzeugender Weise unter Abschaffung wesentlicher Elemente der jährlichen Budgetplanung mit der Einbettung von Prozessänderungen in einen breiter angelegten kulturellen Transformationsanspruch befasst hat.

     


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  • Schlussabrechnung Corona-Finanzhilfen: Hinweise der IHK für München und Oberbayern

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß

    Weitere Hinweise zur Schlussabrechnung mit Fristende am 30.6.2023 durch die Bewilligungsstelle

     

    Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen wurden unter Vorbehalt einer verpflichtend vorzunehmenden Schlussabrechnung gewährt. Die Schlussabrechnung ist spätestens bis zum 30.6.2023 einzureichen. Die Frist zur Einreichung rückt damit immer näher. Gleichzeitig ergehen weiterhin diverse Hinweise zur Schlussabrechnung, die zu beachten sind, wie in diesem Fall von der Bewilligungsstelle der IHK für München und Oberbayern.


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  • Corporate Sustainability Due Diligence

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit

     

    Beim Aufbau einer nachhaltigen Gesellschaft und Wirtschaft spielen Unternehmen eine Schlüsselrolle. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD – Sorgfaltspflichten der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit) vom 23.2.2022 zielt darauf ab, ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen zu fördern. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang ihrer gesamten Lieferkette zu ermitteln und zu bekämpfen.

     


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  • Wegzugsbesteuerung und „lediglich vorübergehende Abwesenheit“

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 55/19

     

    Im Gegensatz zum bekannten Sprichwort „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ findet die Willensbildung manchmal erst dann statt, während man sich bereits auf dem Weg befindet. So steht bei einem Umzug ins Ausland nicht immer fest, ob es sich um eine temporäre oder dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzstaats handelt. Dies kann Folgen für die Wegzugsbesteuerung haben.


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  • Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Urt. v. 9.2.2023 – III ZR 117/20

     

    Mit Urteil vom 9.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung zumeist besonderen kaufmännischen und bilanztechnischen Sachverstand voraussetzt.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

     

    Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hat der IFA die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung – IDW RS IFA 3 – verabschiedet. Damit ist eine klarere Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens von denen des Umlaufvermögens möglich.


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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    Christian Thurow

    BMF 11.4.2023, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Das BMF-Schreiben befasst sich mit der ertragsteuerlichen bzw. steuerbilanziellen Behandlung von Kapital, das vor allem bei Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten entsteht. Der Fokus liegt dabei auf der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.


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  • Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz: lohnsteuerliche Regelungen

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG, Referentenentwurf vom 5.4.2023

     

    Das BMF hat Anfang April 2023 den Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz in die Ressortabstimmung und die Verbandsanhörung gegeben. Neben kapitalmarktregulatorischen Änderungen (u.a. Einführung der elektronischen Aktie, Wiedereinführung von Mehrstimmrechtsaktien, Reglementierung von Kryptowährungen) enthält der Entwurf auch folgende lohnsteuerliche Regelungen, die ab dem Kalenderjahr 2024 in Kraft treten sollen.


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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Aktualisierung des BMF vom 5.4.2023

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur Inflationsausgleichsprämie eingestellt und Anfang April 2023 zu zwei aufgetretenen Zweifelsfragen Aktualisierungen vorgenommen.


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  • Preisträger des WIB-Ehrenpreises 2023 gewählt

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Fallbeispiele und Richtlinien zum Investitionscontrolling

     

    Die Jury für die Ehrenpreis-Verleihungen des Wissenschaftlichen Instituts der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (WIB) hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Prof. Dr. Ludwig Hierl als Verfasser der BBK-Beitragsserie „Fallbeispiele und Richtlinien zum Investitionscontrolling“ zum Ehrenpreisträger 2023 zu wählen. Die offizielle Verleihung soll im Rahmen des BVBC-Bundeskongresses 2023 vorgenommen werden, der vom 27.4. bis 29.4.2023 in Essen stattfinden soll.

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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    BC-Redaktion

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 9.11.2022, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Gegenstand dieses Schreibens ist die steuerbilanzielle Zuordnung von Kapital, das in erster Linie eine Kapitalgesellschaft durch die Einräumung von Genussrechten erhält.

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  • Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung

    BC-Redaktion

    BFH Urt. vom 29.8.2024 – V R 19/22

     

    Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 und 4 UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem – im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung – eine Analogie zu § 20 S. 3 UStG entgegensteht.


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