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  • Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht nach § 290 Abs. 5 HGB – Bedeutung assoziierter Unternehmen

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Dr. Julia Busch und Patrick Reinhardt

    Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Befreiung mangels konsolidierungspflichtiger Tochterunternehmen

     

    Die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 5 HGB stellt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Konzernrechnungslegungspflicht des Mutterunternehmens dar. Voraussetzung hierfür ist, dass für sämtliche Tochterunternehmen Konsolidierungswahlrechte in Anspruch genommen werden können. In der Regel betrifft dies Fallkonstellationen, bei denen sämtliche Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung sind. Im Zusammenhang mit dieser Befreiungsmöglichkeit stellt sich jedoch die Frage, ob sich die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung ausschließlich auf die Tochterunternehmen beschränkt oder ob auch assoziierte Unternehmen in die Beurteilung einzubeziehen sind. Die Beantwortung dieser Frage ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Einbeziehung eines assoziierten Unternehmens die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem Konzernabschluss wesentlich beeinflussen würde.


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  • Behandlung von Financial-Due-Diligence-Kosten – Aktivierung als Anschaffungsnebenkosten?

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Bei Unternehmenstransaktionen stellt sich regelmäßig die Frage, ob Kosten einer Financial Due Diligence (Due Diligence: sorgfältige Prüfung) als Anschaffungsnebenkosten einer Beteiligung aktiviert werden müssen oder sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, wann die grundsätzliche Erwerbsentscheidung als getroffen gilt – ein Zeitpunkt, der in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt wird. Eine sorgfältige Dokumentation des Akquisitionsprozesses ist daher in jedem Fall empfehlenswert.


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  • Darlehen versus Entnahmen – Auswirkungen auf die Besteuerung von Personengesellschaften

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Bei der Besteuerung von Personengesellschaften und Gesellschaftern wirken sich Entnahmen und die Gewährung von Gesellschafterdarlehen mitunter unterschiedlich aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Liquidität den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden kann.


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  • Niedriger gemeiner Wert: Hohe Anforderungen an das Sachverständigengutachten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    FG Berlin-Brandenburg Urt. v. 8.10.2025 – 3 K 3093/24

     

    Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks oder einer Immobilie nur dann überzeugt, wenn es methodisch korrekt und widerspruchsfrei ist. Im Streitfall genügte das vorgelegte Privatgutachten nicht, weil Bodenwert, Liegenschaftszins und Baumängel nicht nachvollziehbar bewertet wurden.


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  • Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 21.4.2026 – IX R 34/24

     

    Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. Die von der Finanzverwaltung geforderte gewinnwirksame Ausbuchung ist damit nicht geboten.


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  • Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    DRSC Interpretation 5 (IFRS) verabschiedet und veröffentlicht

     

    Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat im April 2026 die DRSC Interpretation Nr. 5 (IFRS) zur Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS verabschiedet und Ende Mai 2026 veröffentlicht. Die Erstanwendung ist parallel zur Erstanwendung von IFRS 18 vorgesehen.


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  • Bewertung bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Veröffentlichung des Modulentwurfs IFRS 3-M3 durch den FAB des IDW

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat im Mai 2026 den Entwurf eines neuen Moduls (IFRS 3-M3) der IFRS-Modulverlautbarung IDW RS FAB 50 verabschiedet. Dieser befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle.


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  • Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Münster, Urt. v. 3.6.2025 – 13 K 356/23 E (Revision eingelegt, Az. BFH: IX R 13/25)

     

    Das Finanzgericht Münster hat sich in seinem Urteil mit Fragen der Abgrenzung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten bei Grund und Boden beschäftigt.


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  • Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen und Urheberrechten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Aktueller Kapitalisierungszinssatz

     

    Die Ermittlung des gemeinen Werts von Erfindungen und Urheberrechten erfolgt mangels Börsen- oder Marktpreisen regelmäßig im Ertragswertverfahren. Maßgeblich ist der nachhaltig erzielbare Jahresertrag (z.B. Lizenzüberschüsse nach Abzug der direkt zurechenbaren Kosten), der über die voraussichtliche Restnutzungsdauer bzw. Schutzdauer kapitalisiert wird. Der Kapitalisierungszinssatz ergibt sich aus dem jeweils vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach § 18 Abs. 4 InvStG veröffentlichten Basiszins zuzüglich eines Zuschlags von 4,5 Prozentpunkten.


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  • Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 n.F. als Prüfungsnachweis in der Abschlussprüfung

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Die Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 n.F. (01.2022) kann in der Abschlussprüfung als unterstützender Prüfungsnachweis herangezogen werden. Sie liefert Erkenntnisse zur Funktionsfähigkeit von Software sowie zur Ausgestaltung von IT-Kontrollen und unterstützt insbesondere die Risikobeurteilung. Eine Verpflichtung zur Einholung besteht jedoch nicht, da sie die Prüfung nicht ersetzt und nur eingeschränkte Aussagen zur Anwendung im Unternehmen ermöglicht.


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  • Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Veröffentlichung von IDW RS FAB 18

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat im April 2026 IDW RS FAB 18 veröffentlicht. In der aktuellen Fassung der Stellungnahme zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften nach HGB wurden unter anderem Änderungen aufgrund der gesetzlichen Neuerungen durch KöMoG und MoPeG vorgenommen.


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  • § 6b EStG-Rücklage (Reinvestitionsrücklage): Übertragung auf ein Reinvestitionsobjekt im Ausland

    Christian Thurow

    FG Münster Urt. v. 4.3.2026 – 14 K 417/22 E (Revision zugelassen)

     

    Mithilfe des § 6b EStG lassen sich stille Reserven bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter innerhalb einer Frist auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen. Doch was, wenn das Reinvestitionsobjekt im Ausland belegen ist?


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  • Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 27.1.2026 – IX R 33/22

     

    Sofern ein Mieter (laut Mietvertrag) bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Rückbau von Gegenständen verpflichtet werden kann, ist diese Forderung des Vermieters gegenüber dem Mieter erst dann in der Bilanz zu aktivieren, wenn sie tatsächlich entstanden ist. Solange noch ungewiss ist, ob und in welcher Höhe privatrechtliche Rückbauverpflichtungen anfallen werden, ist ein vorzeitiger Bilanzausweis unzulässig.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • DRSC-Vorschläge zum Bürokratierückbau in der Finanzberichterstattung

    Christian Thurow

     

    Das DRSC hat am 1.4.2026 eine Stellungnahme zu Bürokratieentlastungsmaßnahmen der finanziellen Berichterstattung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übermittelt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer möglichen Vereinfachung des nationalen und europäischen Rechtsrahmens außerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

     


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  • Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell

    BC-Redaktion

    BFH-Urt. v. 5.2.2026 – IV R 11/24

     

    1. Bei einem Vorruhestandsmodell können Unternehmen Rückstellungen für die späteren Aufwendungen bilden. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die bereits in der Freistellungsphase sind oder mit denen bereits eine konkrete Freistellungsvereinbarung geschlossen wurde. Auch für Arbeitnehmer, mit denen am Bilanzstichtag noch keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befinden, können Rückstellungen gebildet werden, sofern diese bereits nach ihrem Arbeitsvertrag einen entsprechenden Anspruch haben.
    2. Wird die während der Freistellungsphase gezahlte Vergütung als Arbeitsleistung des Arbeitnehmers über die gesamte Beschäftigungsdauer abgegolten, dürfen die Rückstellungen nicht erst ab dem Zeitpunkt aufgebaut werden, ab dem der rechtliche Anspruch auf Freistellung entsteht. Vielmehr ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag auf den Zeitraum zu verteilen, der mit Aufnahme des Arbeitsverhältnisses beginnt.

    [Leitsätze d. Red.]


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  • E-Rechnungen: Vorgehensweise bei der Rechnungsprüfung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BStBK, FAQ zur E-Rechnung vom 17.3.2026

     

    Im Rahmen der schon zum 1.1.2025 gesetzlich festgeschriebenen schrittweisen Einführung der E-Rechnung besteht für Rechnungsaussteller noch eine Schonfrist im laufenden Jahr 2026 und auch für 2027 in Abhängigkeit vom Gesamtumsatz. Hingegen ist die Empfangspflicht schon aktuell zu beachten. Deshalb sollte die Rechnungsprüfung darauf eingestellt sein.


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  • Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen: Rechnungszinsfuß

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    FinMin, Allgemeinverfügung vom 18.3.2026

     

    Wer sich mit Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von 6% bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen an sein Finanzamt gewendet hat, muss nun mit Zurückweisungen rechnen.

     


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  • Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Landesamt für Steuern Niedersachsen, Vfg. v. 8.1.2026 – S 2137-St 224a/St 222-3637/2025

     

    Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat eine Verfügung betreffend Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums erlassen.


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  • Widerruf eines Bestätigungsvermerks

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Stellt ein Abschlussprüfer nach Erteilung eines Bestätigungsvermerks nachträglich fest, dass der geprüfte Abschluss einen wesentlichen Fehler enthält, kann ein Widerruf erforderlich werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt Orientierung zu den maßgeblichen Voraussetzungen und Pflichten – von der Erörterung mit den gesetzlichen Vertretern über die schriftliche Widerrufserklärung bis hin zur Informationspflicht gegenüber den Abschlussadressaten.


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  • Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 1.10.2025 – X R 16, 17/23

     

    1. Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen.
    2. Bei der Prüfung der 200.000 €-Gewinngrenze sind deshalb alle außerbilanziellen Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer.

      [Zweiter Leitsatz d. Red.]


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