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  • Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 n.F. als Prüfungsnachweis in der Abschlussprüfung

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Die Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 n.F. (01.2022) kann in der Abschlussprüfung als unterstützender Prüfungsnachweis herangezogen werden. Sie liefert Erkenntnisse zur Funktionsfähigkeit von Software sowie zur Ausgestaltung von IT-Kontrollen und unterstützt insbesondere die Risikobeurteilung. Eine Verpflichtung zur Einholung besteht jedoch nicht, da sie die Prüfung nicht ersetzt und nur eingeschränkte Aussagen zur Anwendung im Unternehmen ermöglicht.


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  • Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Veröffentlichung von IDW RS FAB 18

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat im April 2026 IDW RS FAB 18 veröffentlicht. In der aktuellen Fassung der Stellungnahme zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften nach HGB wurden unter anderem Änderungen aufgrund der gesetzlichen Neuerungen durch KöMoG und MoPeG vorgenommen.


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  • § 6b EStG-Rücklage (Reinvestitionsrücklage): Übertragung auf ein Reinvestitionsobjekt im Ausland

    Christian Thurow

    FG Münster Urt. v. 4.3.2026 – 14 K 417/22 E (Revision zugelassen)

     

    Mithilfe des § 6b EStG lassen sich stille Reserven bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter innerhalb einer Frist auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen. Doch was, wenn das Reinvestitionsobjekt im Ausland belegen ist?


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  • Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 27.1.2026 – IX R 33/22

     

    Sofern ein Mieter (laut Mietvertrag) bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Rückbau von Gegenständen verpflichtet werden kann, ist diese Forderung des Vermieters gegenüber dem Mieter erst dann in der Bilanz zu aktivieren, wenn sie tatsächlich entstanden ist. Solange noch ungewiss ist, ob und in welcher Höhe privatrechtliche Rückbauverpflichtungen anfallen werden, ist ein vorzeitiger Bilanzausweis unzulässig.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • DRSC-Vorschläge zum Bürokratierückbau in der Finanzberichterstattung

    Christian Thurow

     

    Das DRSC hat am 1.4.2026 eine Stellungnahme zu Bürokratieentlastungsmaßnahmen der finanziellen Berichterstattung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übermittelt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer möglichen Vereinfachung des nationalen und europäischen Rechtsrahmens außerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

     


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  • Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell

    BC-Redaktion

    BFH-Urt. v. 5.2.2026 – IV R 11/24

     

    1. Bei einem Vorruhestandsmodell können Unternehmen Rückstellungen für die späteren Aufwendungen bilden. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die bereits in der Freistellungsphase sind oder mit denen bereits eine konkrete Freistellungsvereinbarung geschlossen wurde. Auch für Arbeitnehmer, mit denen am Bilanzstichtag noch keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befinden, können Rückstellungen gebildet werden, sofern diese bereits nach ihrem Arbeitsvertrag einen entsprechenden Anspruch haben.
    2. Wird die während der Freistellungsphase gezahlte Vergütung als Arbeitsleistung des Arbeitnehmers über die gesamte Beschäftigungsdauer abgegolten, dürfen die Rückstellungen nicht erst ab dem Zeitpunkt aufgebaut werden, ab dem der rechtliche Anspruch auf Freistellung entsteht. Vielmehr ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag auf den Zeitraum zu verteilen, der mit Aufnahme des Arbeitsverhältnisses beginnt.

    [Leitsätze d. Red.]


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  • E-Rechnungen: Vorgehensweise bei der Rechnungsprüfung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BStBK, FAQ zur E-Rechnung vom 17.3.2026

     

    Im Rahmen der schon zum 1.1.2025 gesetzlich festgeschriebenen schrittweisen Einführung der E-Rechnung besteht für Rechnungsaussteller noch eine Schonfrist im laufenden Jahr 2026 und auch für 2027 in Abhängigkeit vom Gesamtumsatz. Hingegen ist die Empfangspflicht schon aktuell zu beachten. Deshalb sollte die Rechnungsprüfung darauf eingestellt sein.


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  • Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen: Rechnungszinsfuß

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    FinMin, Allgemeinverfügung vom 18.3.2026

     

    Wer sich mit Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von 6% bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen an sein Finanzamt gewendet hat, muss nun mit Zurückweisungen rechnen.

     


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  • Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Landesamt für Steuern Niedersachsen, Vfg. v. 8.1.2026 – S 2137-St 224a/St 222-3637/2025

     

    Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat eine Verfügung betreffend Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums erlassen.


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  • Widerruf eines Bestätigungsvermerks

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Stellt ein Abschlussprüfer nach Erteilung eines Bestätigungsvermerks nachträglich fest, dass der geprüfte Abschluss einen wesentlichen Fehler enthält, kann ein Widerruf erforderlich werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt Orientierung zu den maßgeblichen Voraussetzungen und Pflichten – von der Erörterung mit den gesetzlichen Vertretern über die schriftliche Widerrufserklärung bis hin zur Informationspflicht gegenüber den Abschlussadressaten.


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  • Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 1.10.2025 – X R 16, 17/23

     

    1. Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen.
    2. Bei der Prüfung der 200.000 €-Gewinngrenze sind deshalb alle außerbilanziellen Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft auch die nach § 4 Abs. 5b EStG hinzuzurechnende Gewerbesteuer.

      [Zweiter Leitsatz d. Red.]


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  • Handelsrechtliche Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Neuer IDW-Entwurf

     

    Ein Entwurf einer neuen IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW ERS FAB 22) zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente wurde vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW (FAB) verabschiedet. Bis zum 31.7.2026 besteht die Möglichkeit, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.


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  • Zur Anpassung von Deckungsrückstellungen von Pensionskassen (VVaG) bei Genehmigung ratierlicher Anpassung durch die BaFin

    Christian Thurow

    FG Berlin-Brandenburg Urt. v. 18.11.2025 – 8 K 8017/23 (Revision zugelassen)

     

    Eine Anpassung der sogenannten Sterbetafeln kann bei Versicherungen eine Erhöhung der Deckungsrückstellungen nötig machen. Umstritten ist, ob die Änderung der Sterbetafeln wertbegründend oder werterhellend ist und in welchem Zeitraum die Zuführung zu erfolgen hat.


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  • Fremdüblichkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    BFH Urt. v. 19.11.2025 – I R 50/22

     

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 19.11.2025 die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert.


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  • Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 15.1.2026 – IV R 19/23

     

    Muss ein bilanzierender Gewerbetreibender für eine im Betriebsvermögen gehaltene Immobilie Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung aktivieren? Oder besteht hier eine sofortige Abzugsfähigkeit? Der BFH beantwortet diese Frage nun eindeutig.


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  • IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ – Zentrale inhaltliche Schwerpunkte und praktische Herausforderungen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Mit IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ treten neben den strukturellen Neuerungen von IFRS 18 bei der praktischen Umsetzung insbesondere inhaltliche Herausforderungen in den Vordergrund. Der neue Standard erfordert weitreichende Beurteilungen bei der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu den Ergebniskategorien, eine deutlich granularere (d.h. kleinteiligere) Darstellung der Abschlussposten sowie erweiterte Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Management Performance Measures (MPMs). Damit gehen erhöhte Anforderungen an Analyse, Dokumentation und Implementierung einher, insbesondere im Hinblick auf die rückwirkende Anwendung.


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  • Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    IDW ordnet BaFin-Auffassung ein

     

    Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat zur Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht Stellung genommen. Er stellt klar, dass sich die Prognoseberichterstattung weiterhin auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren beschränken darf und eine darüber hinausgehende Prognosepflicht derzeit nicht besteht.


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  • EZB belässt Leitzins bei 2,00%

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    EZB legt zum fünften Mal in Folge eine Zinspause ein

     

    Die EZB (Europäische Zentralbank) hatte ihren Leitzins seit Juli 2022 aufgrund hoher Inflationsraten nach Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich auf 4,00% (Einlagenzins) im Oktober 2023 angehoben. Im Anschluss hat die EZB den Leitzins acht Mal in Folge auf 2,00% gesenkt. Nun legt die EZB aufgrund der stabilen Inflationsrate zum fünften Mal in Folge eine Zinspause ein.



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  • Keine Gewinnrealisierung bei Teilleistungen im Bauträgervertrag

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    FG Düsseldorf Urt. v. 24.9.2025 – 10 K 459/23 G, F

     

    Nach Baufortschritt abgerechnete Teilleistungen eines Bauträgers können vor Übergang von Nutzen und Lasten des bebauten Grundstücks und dem damit verbundenen Übergang der Preisgefahr auf den Erwerber keine Gewinnrealisierung bewirken. Abschlagszahlungen sind als Anzahlungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts zu qualifizieren.


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  • Gebäude-AfA: Neue BMF-Grundsätze zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und AHK

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF v. 26.1.2026, IV C 1 – S 2253/00082/001/064

     

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ihre Grundsätze zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, (anschaffungsnahen) Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden umfangreich überarbeitet. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf den Umfang der Erhaltungsaufwendungen bzw. die Gebäude-AfA und betreffen daher eine Vielzahl von Immobilienbesitzern und -investoren.

     


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