Wesentlichkeit eines Bewertungsfehlers auch abhängig von Ergebniswirkung der fehlerhaften Bewertung
Das Landesgericht München hat sich in seinem Urteil vom 25.8.2023 (HK O 4013/22) mit der Wesentlichkeit eines Bewertungsfehlers befasst. Die Richter urteilten, dass es für die Wesentlichkeit eines Bewertungsfehlers nicht allein auf die Relation zur Bilanzsumme, sondern auch auf das quantitative Verhältnis zwischen der Ergebniswirkung der Überbewertung und dem Jahresergebnis ankommt.