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  • Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

    BC-Redaktion

    BMF 1.12.2025, IV C 3 – S 2196/00040/006/008

     

    Das BMF-Schreiben vom Februar 2022 (BMF 22.2.2023, BStBl. I 2023, 332; BC 2023, 106 ff., Heft 3) wird aufgehoben. Hintergründe und Folgen.


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  • Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 17.9.2025 – VIII R 30/23

     

    Eine kleine Auffrischung des Latinums – novare bedeutet „erneuern“, während prolongare für „hinausschieben, verlängern“ steht. Der Unterschied zwischen Novation und Prolongation ist für die Bestimmung des Zuflusszeitpunkts bei einem Gesellschafterdarlehen entscheidend, wie der BFH nun in einem Urteil klargestellt hat.


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  • BaFin Prüfungsschwerpunkt 2026: Lageberichterstattung im Kontext von makroökonomischen Veränderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

     

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27.11.2025 den nationalen Prüfungsschwerpunkt für 2026 auf ihrer Website bekannt gegeben. Weitere Details finden sich in der zugehörigen Pressemitteilung.


     


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  • Aktualisierte Vorgaben zur Handelsbestand-Bilanzierung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Die überarbeitete IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten“ (IDW RS BFA 2 n.F.) wurde am 7.10.2025 vom Bankenfachausschuss veröffentlicht. Sie ersetzt die Fassung vom 3.3.2010 und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Die Neufassung beantwortet zentrale Zweifelsfragen zur Zuordnung, Bewertung und Umwidmung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands gemäß § 340e HGB und konkretisiert die Anhangangabepflicht nach HGB und Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV).


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  • KI treibt Digitalisierung im Rechnungswesen voran

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Transformation in vollem Gange

     

    Die Transformation des Rechnungswesens schreitet voran: Künstliche Intelligenz (KI) wird zum zentralen Treiber im Rechnungswesen und verändert Prozesse spürbar. Mehr als jedes zweite Unternehmen (53%) nutzt KI in diesem Bereich bereits oder befindet sich in der Implementierung.


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  • Befreiung von Konzernrechnungslegungspflicht gemäß § 11 Abs. 5 S. 2 PublG

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    In der aktuellen Ausgabe des IDW Hefts 11/25 nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) Stellung zu einem praxisrelevanten Sonderfall der Konzernrechnungslegung: Kann sich ein bislang nach § 290 HGB konzernrechnungslegungspflichtiges Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft seiner handelsrechtlichen Pflicht entziehen, indem es durch Formwechsel in eine Rechtsform – etwa eine KG – umgewandelt wird, die nicht unter § 264a HGB (keine Kapitalgesellschaften & Co.) fällt?


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  • Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 29.7.2025 – X R 23-24/21

     

    Ein formeller Buchführungsmangel, der eine Schätzungsbefugnis nach § 162 AO begründet, kann auch dann vorliegen, wenn ein Kassensystem Stornierungen zulässt und diese systembedingt in den Tagesabschlüssen oder in den Z-Bons nicht ausgewiesen werden.

    Auch wenn die Finanzämter bei der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei sind, sind vorrangig genauere Schätzungsmethoden zu nutzen. In der Regel ist der innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen [Leitsatzzusammenfassung d. Red.].

     


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  • DRSC-Thesenpapier zur Anwendung internationaler Rechnungslegung im Jahresabschluss

    Christian Thurow

     

    In der Kalenderwoche 45 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ein Thesenpapier zur Anwendung internationaler Rechnungslegung im Jahresabschluss veröffentlicht. Die enthaltenen 10 Thesen beruhen auf den Erkenntnissen der früher im Jahr 2025 veröffentlichten Fallstudie zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss von Tochterunternehmen.


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  • Feststellung eines EBITDA-Vortrags in den Fällen eines positiven Zinsüberschusses

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 26.6.2025 – 13 K 1975/22 (Revision zugelassen)

     

    Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde die Zinsschrankenregelung des § 4h EStG dahingehend präzisiert, dass ein EBITDA-Vortrag nur in den Jahren entsteht, in welchen die Zinsaufwendungen die Zinserträge nicht übersteigen. Die Neufassung ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, welche nach dem 14.12.2023 beginnen. Umstritten ist, wie in den vorangegangenen Zeiträumen mit einem EBITDA-Vortrag im Falle eines positiven Zinsüberschusses zu verfahren ist.


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  • Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2026

    BC-Redaktion

    BMF 21.10.2025, IV D 4 – S 3104/00002/013/003

     

    Das Statistische Bundesamt hat am 22.7.2025 die neu ermittelte Sterbetafel 2022/2024 veröffentlicht. Die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen sind für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2026 anzuwenden.


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  • Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2025: ESMA-Prüfungsschwerpunkte

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

     

    Am 14.10.2025 gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (ECEP) für die anstehende Prüfungssaison bekannt. Diese sind insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse 2025 relevant.


     


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  • Reinvestitionsrücklage und formeller Bilanzenzusammenhang

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 2.7.2025 – XI R 27/22

     

    Mittels einer sog. 6b-Rücklage lassen sich stille Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter auf Neuanschaffungen übertragen. Doch wie ist zu verfahren, wenn eine solche Rücklage zu Unrecht gebildet wurde und für das Jahr der Rücklagenbildung bereits die Bestandskraft eingetreten ist?


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  • Fragen und Antworten zu Konzernprüfungen nach ISA [DE] 600 (Revised) aktualisiert

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Ergänzung von Überlegungen zur Wesentlichkeit, zur Kommunikation und zu Besonderheiten bei der Auslagerung von Dienstleistungen

     

    Bereits im Dezember 2023 und ergänzend im Oktober 2024 veröffentlichte der Arbeitskreis „ISA-Implementierung“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) Fragen und Antworten zu Konzernprüfungen mit Hilfestellungen zum Anwendungsbereich und zur Umsetzung des ISA [DE] 600 (Revised) sowie zur Prüfungsplanung, Risikobeurteilung und zu Prüfungshandlungen. Diese Fragen und Antworten wurden nun um weitere Überlegungen zur Wesentlichkeit, zur Kommunikation bzw. zum Informationsaustausch und auch zur Auslagerung von Dienstleistungen ergänzt.


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  • Praxisfragen zur EU-Regulierung der Abschluss- und Nachhaltigkeitsprüfung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat sich jüngst umfassend zur Thematik der EU-Regulierung der Abschlussprüfung und zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung geäußert. Ein detaillierter Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) liefert eine Übersicht über die aktuellen europäischen Standards und Vorgaben und bietet eine praktische Orientierung für Unternehmen, Abschlussprüfer und andere Interessierte, die sich mit den relevanten Fragestellungen vertraut machen möchten.


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  • Zulässigkeit einer retrograden Bewertung von unfertigen Erzeugnissen in der Handelsbilanz

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Die jüngste Ausgabe der IDW Life vom Oktober 2025 befasst sich mit dieser praktischen Frage der Vorratsbewertung und -bilanzierung.


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  • Auswirkungen des Wachstumsboostergesetzes auf die Bilanzierung latenter Körperschaftsteuern

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

     

    Im Rahmen des sog. „Wachstumsboostergesetzes“ wurde beschlossen, dass der Körperschaftsteuersatz ab 2028 sukzessive reduziert wird. Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) äußert sich nun zu den Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Körperschaftsteuer sowohl in HGB- als auch in IFRS-Abschlüssen.


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  • Fallstudie zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss von Tochterunternehmen

    Christian Thurow

     

    Das DRSC hat einen Bericht über eine durchgeführte Fallstudie zu einem potenziellen Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss von Tochterunternehmen veröffentlicht. Das Fazit fällt dabei nicht eindeutig aus.


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  • Neuberechnung latenter Steuern aufgrund Absenkung der Steuersätze

    Bettina Scholz-Vollrath und Julia Hörl

    Auswirkungen des Investitionssofortprogramms

     

    Mit dem neuen Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung steuerliche Anreize gesetzt, die für Unternehmen insbesondere die Möglichkeit zu degressiven Abschreibungen und Förderungen für die E-Mobilität bringen. Ein weiteres Kernstück ist die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die eine Neubewertung der latenten Steuern erfordert und Tax-Reporting-Prozesse vor neue Herausforderungen stellt.


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  • Neue Kapitalkostenempfehlung für die Marktrisikoprämie

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    Neue Bandbreitenempfehlung des FAUB für Marktrisikoprämie beträgt 5,25% bis 6,75% vor persönlichen Steuern (4,50% bis 5,75% nach persönlichen Steuern).

     

    In seiner Sitzung am 16.9.2025 hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW beschlossen, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25% bis 6,75% (4,50% bis 5,75% nach persönlichen Steuern) anzupassen und damit die Bandbreite abzusenken. Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2019 betrug 6,00% bis 8,00% vor persönlichen Steuern (5,00% bis 6,50% nach persönlichen Steuern).



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  • Auswirkungen eines Prüfungshemmnisses auf den Bestätigungsvermerk

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Ein nicht behobenes Prüfungshemmnis aus dem Vorjahr wirkt sich auch auf die aktuelle Abschlussprüfung aus. Da die betroffenen Werte in die Eröffnungsbilanz einfließen und die Vergleichszahlen berühren, ist der Wirtschaftsprüfer verpflichtet, das Prüfungsurteil erneut einzuschränken. Dies betrifft sowohl den Jahresabschluss als auch den Lagebericht. Formulierungshilfen für den Bestätigungsvermerk finden sich in ISA [DE] 710 und IDW PS 405.


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