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  • Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Diskussionsergebnisse des FAB (des IDW) vor dem Hintergrund der Zinswende

     

    Die EZB (Europäische Zentralbank) hat seit Juli 2022 in mehreren Schritten die Zinswende eingeleitet, um die derzeitige Inflation zu mindern. Mit Blick auf die Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen sind hierdurch Zweifelsfragen entstanden, zu denen der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) im Rahmen seiner 272. Sitzung am 26.5.2023 unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 30 n.F. Stellung genommen hat.

     


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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.6.2023 gerundet auf 2,50%

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    Weiterhin steigende Tendenz beim Basiszinssatz

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.6.2023 auf gerundet 2,50%. Der ungerundete Basiszinssatz erhöht sich ebenfalls von 2,33% zum 1.5.2023 auf 2,39% zum 1.6.2023. Somit setzt sich der Anstieg der letzten Monate beim Basiszinssatz weiterhin fort, der sich im Monat Juni 2023 auch wieder im gerundeten Basiszinssatz niederschlägt.


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  • Nachsorgerückstellungen: Steuerliche Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 9.3.2023 – IV R 24/19

     

    1. Der Handelsbilanzwert für Nachsorgerückstellungen bildet auch nach Inkrafttreten des BilMoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze.

    2. Der maßgebliche Handelsbilanzwert bestimmt sich unter Berücksichtigung der als GoB zu beurteilenden Bewertungsgrundsätze des Handelsrechts (§§ 252 ff. HGB) und damit auch unter Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts des Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB.

     


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  • Bestimmung der Angemessenheit der Abfindung und des festen Ausgleichs basierend auf dem Börsenkurs

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Beschl. v. 21.2.2023 – II ZB 12/21

     

    Mit Beschluss vom 21.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Anwendung des Börsenkurses für die Bestimmung einer angemessenen Abfindung nach § 305 Abs. 3 S. 1 AktG und des festen Ausgleichs nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG geäußert. Dem BGH folgend ist das Vorliegen aussagekräftiger Börsenkurse ein angemessener Maßstab zur Ermittlung einer angemessenen Abfindung sowie zur Bestimmung eines angemessenen festen Ausgleichs.


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  • Bilanzielle Bewertung von (risikobehafteten) Forderungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Urt. v. 9.2.2023 – III ZR 117/20

     

    Mit Urteil vom 9.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung geäußert. Dem BGH folgend ist zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung von (möglicherweise) risikobehafteten Forderungen in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, da die Beurteilung zumeist besonderen kaufmännischen und bilanztechnischen Sachverstand voraussetzt.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

     

    Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hat der IFA die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung – IDW RS IFA 3 – verabschiedet. Damit ist eine klarere Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens von denen des Umlaufvermögens möglich.


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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    Christian Thurow

    BMF 11.4.2023, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Das BMF-Schreiben befasst sich mit der ertragsteuerlichen bzw. steuerbilanziellen Behandlung von Kapital, das vor allem bei Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten entsteht. Der Fokus liegt dabei auf der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.


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  • Neue Standards für Kassensysteme: Was Kassenbetreiber zukünftig zu beachten haben

    Katharina Geschke

     

    Unternehmen haben seit dem 1.1.2020 die neuen gesetzlichen Regelungen gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) bei der Führung ihrer Kassensysteme zu beachten. Insbesondere das neue DSFinV-K-Format, die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“, spielt hier eine wichtige Rolle. Ausnahmeregelungen für Kassen – ohne die Möglichkeit der Nachrüstung – endeten zum 31.12.2022. Somit ist spätestens seit dem 1.1.2023 jeder Kassenbetreiber verpflichtet, seine Kassendaten im KassenSichV-konformen DSFinV-K-Format bereitzustellen.


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  • Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung nach dem 31.12.2022 ab April 2023

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Ende der Aussetzung von Ordnungsgeldverfahren bis zum 11.4.2023 für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag zum 31.12.2021


     

    Um den weiter anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, hatte das Bundesamt für Justiz bereits im Jahr 2022 verkündet, vor dem 11.4.2023 keine Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen einzuleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag zum 31.12.2021 am 31.12.2022 endete. Die Schonfrist läuft nun ab. Daher besteht Handlungsbedarf, wenn und soweit Abschlüsse für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2021 noch nicht offengelegt wurden.


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  • Verpflichtende Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten für sämtliche nach IFRS bilanzierenden Unternehmen: Reaktionen des IDW

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am 1.1.2023 oder danach beginnen, hebt der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) die Verlautbarungen IDW RS HFA 25 und 26 auf und ändert die Verlautbarung IDW RS HFA 9. Hintergrund ist die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten für sämtliche nach IFRS bilanzierende Unternehmen – inklusive Versicherungsunternehmen – und damit das Ersetzen des vorigen Standards IAS 39.


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  • Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen

    WP/StB Kai Peter Künkele und WP Sanja Mitrovic

    FG Münster Urt. v. 20.7.2022 – 9 K 3170/19 (Revision zugelassen, Az. BFH: IV R 28/22)

     

    Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist eine Teilwertabschreibung auf eine Darlehensforderung des Gesellschafters im Sonderbetriebsvermögen im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe unzulässig. Aufgrund des Korrespondenzprinzips darf erst bei Beendigung der Gesellschaft oder Ausscheiden des Gesellschafters eine Wertberichtigung dieser Darlehensforderung erfolgen.


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  • Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 30.1.2023, IV C 7 – S 3225/20/10001 :004; DOK 2023/0092179

     

    Die Finanzverwaltung hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, welche bei der Ermittlung von Gebäudesachwerten für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 verwendet werden müssen, bekannt gegeben.

     

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  • EZB und FED erhöhen erneut ihre Leitzinsen

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    EZB hebt den Leitzins um 0,50% an – die FED erhöht um „moderate“ 0,25%

     

    Das Jahr 2022 war aus geldpolitischer Sicht ein Jahr der Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere in der zweiten Jahreshälfte die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kräftig erhöht. Die FED (Federal Reserve; US-Notenbank) erhöhte im Jahr 2022 den Leitzins insgesamt siebenmal, während die EZB (Europäische Zentralbank) ebenfalls von ihrer langanhaltenden Niedrigzinspolitik abrückte und den Leitzins für den Euroraum auf 2,50% anhob. Im Februar 2023 geht die EZB aktuell einen größeren Zinsschritt als die FED und erhöht um 0,50 Prozentpunkte.

     

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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 1.2.2023 bei 2%

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 1.2.2023 mit 2,00% konstant im Vergleich zum Vormonat. Im Vergleich zum Vormonat sinkt der ungerundete Basiszins jedoch leicht von 2,0399% (1.1.2023) auf 1,9966% (1.2.2023).

     

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  • Unternehmensbewertung: Ausschüttungsannahme in der Phase der „ewigen Rente“

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2022 – 26 W 13/18

     

    Das OLG Düsseldorf hat sich zur Bestimmung des Unternehmenswerts und in diesem Kontext zur Verwendbarkeit plausibler Ausschüttungsannahmen bei der Unternehmensbewertung geäußert. Dem OLG Düsseldorf folgend ist in der ewigen Rente grundsätzlich von typisierten Ausschüttungsannahmen zwischen 40% und 60% auszugehen. Ausnahmen können sich aber im Zusammenhang mit einer Vorzugsaktion ergeben, wenn deren Vorzüge aufgrund rechtlich verbindlicher Vorgaben in der Unternehmenssatzung zwingend zu bedienen sind.

     

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  • Änderungen an DRS 20 zum (Konzern-)Lagebericht und DRS 21 zur Kapitalflussrechnung geplant

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Julia Busch,

     

    Das DRSC hat im Januar 2023 E-DRÄS 13 veröffentlicht, der Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht sowie DRS 21 Kapitalflussrechnung enthält. Diese umfassen einerseits redaktionelle Anpassungen, sollen andererseits aber auch aufgetretene Anwenderfragen adressieren und Unklarheiten beseitigen. Die Kommentierungsfrist zu dem publizierten Entwurf endet am 28.4.2023.

     

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  • Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BFH-Urteil vom 24.8.2022 – II R 14/20

     

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 24.8.2022 (II R 14/20) das Vorgehen für die Bewertung eines bebauten Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer klargestellt. Es wurde erläutert, dass beim Vergleichswertverfahren primär Vergleichspreise aus Gutachterausschüssen heranzuziehen sind. Erst wenn diese fehlen, kann sekundär auf Vergleichspreise aus zeitnahen Kaufpreisen zurückgegriffen werden. Das Sachwertverfahren ist hingegen nur nachrangig zu verwenden.

     

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  • Deutsche Bundesbank erhöht den Basiszins nach § 247 BGB auf 1,62% zum 1.1.2023

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, Gregor Zimny und WP/StB Michael Vodermeier

    Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten

     

     

    Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 Abs. 1 BGB erstmals seit dem 1.7.2011 erhöht und zum ersten Mal seit dem 1.7.2016 überhaupt angepasst, und zwar um 2,50%-Punkte von -0,88% auf nun 1,62%. Die Steigerung des Basiszinssatzes wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann ggf. auch bei der Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten zum Tragen kommen.

     

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  • Strafmaßnahmen bei Erbringung von Buchführungsleistungen an von der EU sanktionierte Zielgruppen

    Christian Thurow

    Europäische Kommission vom 2.12.2022 (COM/2022/684 final)

     

    Nachdem die Europäische Kommission im Dezember 2022 einen „Vorschlag für eine Richtline des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union“ veröffentlicht hatte, haben nun sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) als auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Stellung zu dem Entwurf genommen. Da unter den Straftatbeständen Buchführungsdienstleistungen ausdrücklich aufgeführt sind, ist die Thematik auch für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter bzw. Buchhalterinnen von Bedeutung.


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  • Zeitbombe Urlaubsrückstellung – buchhalterische Überlegungen zur aktuellen BAG-Rechtsprechung

    Christian Thurow

    BAG-Urteile vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20 und 9 AZR 245/19

     

    Der Urlaubsschein ist bekanntlich der schönste aller Scheine (Elmar Wolf und die Neuen Egerländer). Doch lassen Arbeitspensum und persönliche Umstände es nicht immer zu, den Jahresurlaub im entsprechenden Jahr zu nehmen. Für einen solchen Überhang an Urlaubstagen ist eine Urlaubsrückstellung zu bilden. Aber wie hoch genau ist dieser Überhang? Bislang ging die Rechtsprechung von einer automatischen Verfallfrist aus. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Sichtweise hierzu nun aber geändert.


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