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  • Pensionszusage unter Vorbehalt: Bildung einer Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 6.12.2022, X R 19/21


    Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv – d.h. ausdrücklich – einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.


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  • Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen: Entlastungsforderung des IDW

    BC-Redaktion

    IDW-Schreiben vom 4.10.2022

     

    Die signifikant steigende Inflationsrate führt zu einer erhöhten Preis- oder Kostenschätzung bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrags, mit dem Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu bewerten sind. Die daraus vielfach resultierende erhöhte Bewertung von Pensionsrückstellungen führt zu einer Ergebnis- und Eigenkapitalbelastung in den betroffenen Unternehmensabschlüssen.

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) regt daher eine kurzfristige Änderung des HGB und EGHGB an.

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  • Prüfung von Vergütungsberichten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 17.2.2023 den Entwurf zur Aktualisierung des IDW-Prüfungsstandards in Sachen „Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG gemäß IDW PS 870 (08.2021)“ verabschiedet. Das Ziel der Aktualisierung von IDW EPS 870 (02.2023) ist die Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.


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  • Auswirkungen der Inflation auf Pensionsrückstellungen – HGB, StB, IFRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Handelsrechtliche Ergebnisbelastung ohne steuerliche Wirkung – Bewertungsgewinne nach IFRS

     

    Das Jahr 2022 war von historisch hohen Inflationsraten geprägt. Die Inflation hat hierbei wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, die zu weiteren Belastungen der bilanzierenden Unternehmen führen. Diese Auswirkungen sind unbedingt vorwegzunehmen und im Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Steuerlich fallen die Effekte deutlich anders aus. Ebenso nach IFRS.


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  • Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer – ein im Keim erstickter Paukenschlag?!

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF 22.2.2023, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005

    Mit diesem Anwendungsschreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine für den Gebäudeerwerb besonders wichtige und sehr häufig auftretende Frage zur Bemessung der Gebäude-AfA beantwortet: Beim Ansatz der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG können sich die Bilanzierenden (oder auch Einnahmen-Überschuss-Rechner) verschiedener Nachweismethoden bedienen. Das eröffnet in vielen Fällen zwar zunächst betragsmäßig hohe Gestaltungsspielräume. Damit diese aber fiskalisch nicht zu einfach ausgenutzt werden können, hat das BMF eine Gutachterpflicht festgeschrieben.


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