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  • Mitarbeiterbeteiligungen mit negativen Liquidationspräferenzen (sog. Hurdle-Shares): steuerliche Behandlung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 28.5.2026

     

    Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) hat in seiner Verfügung die jüngste Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. Zeitpunkt der Ausgabe der Anteile sowie der Zufluss von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungen sind demnach steuerlich getrennt voneinander und unabhängig zu betrachtende Sachverhalte.


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  • FAQ-Katalog zur sozialversicherungspflichtigen, aber steuerfreien Aktivrente

    Aktualisierung durch das Bundesministerium der Finanzen vom 25.6.2026

     

    Seit dem 1. 1. 2026 ist der Arbeitslohn von Arbeitnehmern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei. Dabei sind andere Steuerbefreiungen (etwa der Übungsleiterfreibetrag) vorrangig anzuwenden und mindern nicht den Aktivrentenfreibetrag. Auch Midijobber (Entgelt 603,01 € bis 2.000 €) profitieren in voller Höhe ihres tatsächlichen Arbeitsentgelts von der Steuerfreiheit, ohne auf die sozialversicherungsrechtlich fiktiv reduzierte beitragspflichtige Einnahme beschränkt zu sein.


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  • Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 18.11.2025 – VIII B 97/24

     

    Die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen scheitert nicht allein daran, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitszeitnachweise (Stundenzettel) fehlen. Das Fehlen solcher Dokumentationen stellt kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs dar, sondern ist lediglich ein Indiz (Kennzeichen) im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der fremdüblichen Vertragsgestaltung und -durchführung.


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  • Vorsorgepauschale für den Teilbetrag Krankenversicherung bei Dienstordnungsangestellten

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 24.6.2026, IV C 5 – S 2367/00012/005/018; DOK: COO.7005.100.215144800

    Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist der typisierte Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG auch für gesetzlich krankenversicherte Dienstordnungsangestellte (DO-Angestellte) anzusetzen. Die Details und die Voraussetzung regelt das BMF-Schreiben.


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  • Zinsfreie Ratenvereinbarungen künftig ohne steuerpflichtige Kapitalerträge und ohne Schenkung?

    Dr. Christoph Ries

    BFH Urt. v. 24.3.2026 – VIII R 30/24

     

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH und der Auffassung der Finanzverwaltung sind Kaufpreisraten nach § 12 Abs. 3 BewG in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. Die in den erhaltenen Kaufpreisraten enthaltenen Zinsanteile stell(t)en nach bisheriger Auslegung steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar.


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  • Fortführung des Geschäftsführeramts bei Anteilsveräußerung: Klassifizierung der Vergütung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    BFH Urt. v. 3.3.2026 – IX R 1/25

     

    Der Bundesfinanzhof hat zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von GmbH-Anteilen und der anschließenden Fortführung einer Geschäftsführertätigkeit geleistet werden, Stellung genommen. Die Entscheidung ist insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer bei Unternehmensverkäufen von praktischer Bedeutung.


     


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  • Grundstückveräußerungen innerhalb von 10 Jahren

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Innerhalb von 10 Jahren sind Grundstücksveräußerungen steuerpflichtig nach § 23 EStG. Fraglich ist, welcher Zeitpunkt für die Veräußerung entscheidend ist.


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  • Fremdwährungsfestgeldanlagen: Steuerliche Behandlung von Kursgewinnen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 8.10.2025 – 4 V 1436/25 (rkr.)

     

    Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 8.10.2025 zur steuerlichen Behandlung von Fremdwährungsfestgeldanlagen und der Realisierung von Kursgewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG entschieden.


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  • Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen: Aufzeichnungspflicht

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 24.3.2026 – VIII R 6/24

     

    Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt eine zeitnahe Aufzeichnung der Aufwendungen voraus. In einem Urteil konkretisiert der BFH nun, was genau mit zeitnah gemeint ist.


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  • BFH bestätigt Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen

    Michael Vodermeier und Anna Günther

    BFH Urt. v. 21.1.2026 – VI R 25/24

     

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch dann steuerfrei sind, wenn sie auf andere freiwillige Sonderleistungen des Arbeitgebers angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen erkennbar zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Pandemie geleistet wurden.

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  • Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 21.1.2026 – VI R 30/24

     

    Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.


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  • Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: Betriebsausgabenabzug – Anforderungen an eine Betriebsstätte

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 5.2.2026 – III R 18/25

     

    1. Eine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG ist der Ort, an dem oder von dem aus ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt. Der Begriff setzt eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraus, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsucht.

    2. Die bisherige normspezifische Auslegung des Begriffs „Betriebsstätte“ durch den BFH ist auch nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2014 durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 weiterhin maßgeblich.

     

     


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  • Das Homeoffice als steuerliche Betriebsstätte?

    Monika Wickert

    Was Unternehmen jetzt beachten müssen

     

    Die zunehmende Verbreitung hybrider Arbeitsmodelle führt dazu, dass sich Unternehmen immer häufiger die Frage stellen müssen, ob die Tätigkeit im Homeoffice eine steuerliche Betriebsstätte begründen kann. Nachfolgend wird die aktuelle Rechtslage nach Maßgabe eines BMF‑Schreibens aus dem Jahr 2024 sowie der Weiterentwicklungen im BMF‑Entwurf vom 13.2.2026 zu den Grundsätzen von Betriebsstätten zusammengefasst. Abschließend werden praktische Empfehlungen zur Risikosteuerung gegeben.


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  • Abschluss des Insolvenzplanverfahrens wegen Betriebsaufgabe als rückwirkendes Ereignis

    Christian Thurow

    FG Niedersachsen Urt. v. 3.3.2026 – 13 K 59/25 (Revision zugelassen)

     

    Die Planinsolvenz erlaubt ein schnelleres Verfahren als das klassische Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Umstritten ist allerdings, in welchem Steuerzeitraum der Abschluss des Insolvenzplanverfahrens zu erfassen ist. Und auch die steuerliche Behandlung des Forderungsverzichts der Gläubiger wirft Fragen auf.


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  • Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 23.3.2026, IV C 5 – S 2337/00030/002/005

    Aufwandsentschädigungen sind Ersatzleistungen für Ausgaben (z.B. Reisekosten, Fortbildungskosten), Verdienstausfall und Zeitverlust – insbesondere für Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Hauptamtlich tätige Personen (z.B. Bürgermeister) erhalten die Entschädigung in voller Höhe steuerfrei. Für ehrenamtlich tätige Personen (z.B. freiwillige Feuerwehr, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung) ist ein Drittel der Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch bislang (!) 250 € pro Monat, steuerfrei. Dieser Betrag wird nun erhöht.


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  • Steuerfreie Aktivrente von 2.000 € monatlich: Aufnahme, Wechsel und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Ergänzung der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente vom 16.3.2026

     

    Wird im laufenden Kalendermonat eine neue Beschäftigung aufgenommen, wird der volle Freibetrag von bis zu 2.000 € monatlich berücksichtigt. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer bestätigt dem Arbeitgeber schriftlich, dass er in diesem Kalendermonat noch keinen steuerfreien Betrag für die Aktivrente erhalten hat. Der Arbeitgeber hat diese Bestätigung zum Lohnkonto des Arbeitnehmers zu nehmen und den Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 2.000 € steuerfrei zu stellen. Liegt dem Arbeitgeber keine entsprechende Bestätigung des Arbeitnehmers vor, erfolgt lediglich eine anteilige Berücksichtigung des Steuerfreibetrags wie bei einem Arbeitgeberwechsel.


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  • Verdeckte Gewinnausschüttung: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 17.12.2025, I B 17/24

    Mit Blick auf die mögliche Privatnutzung eines Firmenwagens durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer werden strengere Maßstäbe als bei Arbeitnehmern angesetzt. Selbst wenn für den Gesellschafter-Geschäftsführer offiziell ein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde, schließt dies nicht aus, dass er tatsächlich das Firmen-Kfz privat nutzt. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch für private Fahrten nutzt.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • GmbH-Beteiligung: Nur Kapitalbeteiligung oder Sonderbetriebsvermögen?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 25.9.2025 – IV R 12/23

     

    Eine Tochter-Kapitalgesellschaft erfüllt eine wesentliche wirtschaftliche Funktion ihrer Mutter-Personengesellschaft im Sinne der Rechtsprechung zur Qualifizierung von Kapitalbeteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II nicht bereits dadurch, dass sie der Muttergesellschaft allein aufgrund deren finanzieller Beteiligung die Teilhabe an den von ihr erzielten Vermögensmehrungen ermöglicht. Die Annahme von Sonderbetriebsvermögen II setzt neben der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft kumulativ voraus, dass der Mitunternehmer die Kapitalgesellschaft beherrscht. Er muss seine bei der Kapitalgesellschaft bestehende Machtstellung in den Dienst des Unternehmens der Personengesellschaft stellen.


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  • Ausblick 2026: Bedeutende BFH-Entscheidungen im Steuerrecht

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Anlässlich der Jahrespressekonferenz 2026 am 24.2.2026 veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seinen Jahresbericht 2025. Der Jahresbericht gibt Einblicke in die Geschäftsentwicklung, zentrale Entscheidungen und laufende Revisionen. Für 2026 erwartet der BFH wichtige Urteile in den Bereichen Einkommen-, Körperschaft-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bilanzsteuerrecht, Grunderwerb- sowie Kraftfahrzeugsteuer und Verfahrensrecht.


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  • Übertragung von Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt

    Frank Moormann

    Teil 2: Anwendung neuer BFH-Rechtsprechung im Fall von Mitunternehmerschaften

     

    Wenn im Rahmen der Unternehmensnachfolge Betriebsvermögen auf die nächste Generation übertragen wird, geschieht dies häufig unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs. Nachdem in der Vorausgabe die Situation bei Einzelunternehmen beleuchtet wurde (siehe BC-Newsletter vom 5.2.2026), wird an dieser Stelle darauf eingegangen, wie es sich verhält, wenn im Rahmen der Unternehmensnachfolge Anteile an einer Mitunternehmerschaft unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden. Auch in diesem Bereich hat sich die Rechtslage durch jüngere Rechtsprechung gewandelt, was bei Gestaltungen zu berücksichtigen ist.


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