FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 30.8.2024 – 3 K 1285/22 (Revision zugelassen)
„Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren.“
Mit diesem in der Urteilsbegründung nonchalant zum Ausdruck gebrachten Satz stellt der 3. Senat des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz klar, dass individuelle Bedürfnisse im Steuerrecht nicht immer vollständig befriedigt werden können. Dies gilt insbesondere bei Steuergesetzesänderungen während eines Veranlagungszeitraums.