BMF 23.3.2026, IV C 5 – S 2337/00030/002/005

Aufwandsentschädigungen sind Ersatzleistungen für Ausgaben (z.B. Reisekosten, Fortbildungskosten), Verdienstausfall und Zeitverlust – insbesondere für Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Hauptamtlich tätige Personen (z.B. Bürgermeister) erhalten die Entschädigung in voller Höhe steuerfrei. Für ehrenamtlich tätige Personen (z.B. freiwillige Feuerwehr, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung) ist ein Drittel der Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch bislang (!) 250 € pro Monat, steuerfrei. Dieser Betrag wird nun erhöht.