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  • Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz vereinbartem Privatnutzungsverbot

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19

     

    Ein schönes Wort des deutschen Steuerrechts ist der „Anscheinsbeweis“. Die Maßstäbe für einen solchen Vergleich können dabei unterschiedlich sein. Die Unterschiede können sowohl aus der Besteuerungsfolge – z.B. geldwerter Vorteil oder verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – oder aus der Fallkonstellation – z.B. angestellter versus Alleingesellschafter-Geschäftsführer – entstehen.


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  • Wegzugsbesteuerung und „lediglich vorübergehende Abwesenheit“

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 55/19

     

    Im Gegensatz zum bekannten Sprichwort „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ findet die Willensbildung manchmal erst dann statt, während man sich bereits auf dem Weg befindet. So steht bei einem Umzug ins Ausland nicht immer fest, ob es sich um eine temporäre oder dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzstaats handelt. Dies kann Folgen für die Wegzugsbesteuerung haben.


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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Aktualisierung des BMF vom 5.4.2023

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur Inflationsausgleichsprämie eingestellt und Anfang April 2023 zu zwei aufgetretenen Zweifelsfragen Aktualisierungen vorgenommen.


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  • 1%-Bruttolistenpreisregelung bei sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnern: Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 7.3.2023 – VIII B 9/22


    Das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ lässt sich unterschiedlich auslegen. Eine Deutung ist, dass man nur wirklich sprechen sollte, wenn man auch etwas Substanzielles beizutragen hat. Die Münchener BFH-Richter schließen sich dieser Auffassung an.


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  • Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 26.10.2022 – VI R 48/20

     

    Für die Höhe der anzusetzenden Fahrtkosten für Wege von und zur Arbeit ist es entscheidend, ob es sich um einen Weg zur ersten Tätigkeitstätte handelt. Doch kann eine solche erste Tätigkeitsstätte vorliegen, wenn der Arbeitnehmer laut seinem Arbeitsvertrag an vier verschiedenen Standorten des Arbeitgebers eingesetzt werden kann?


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  • Gewährung von Forschungszulagen

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 7.2.2023, IV C 3 – S 2020/22/10007 :003; DOK 2023/0102799

     

    Das neue BMF-Schreiben ersetzt das bisherige vom 11.11.2021 und ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es konkretisiert verschiedene Einzelfragen in Zusammenhang mit der Interpretation des Forschungszulagengesetzes (FZulG) und dessen Anwendung in der Praxis.


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  • Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 23.11.2022 – VI R 50/20

     

    Zwangsarbeit und Sklaverei sind in Deutschland glücklicherweise durch Art. 12 GG verboten. Da die Verwaltung bekanntlich langsam arbeitet, scheint sich die Abschaffung der Leibeigenschaft aber noch nicht in allen Finanzamtsstuben herumgesprochen zu haben. So wird denn mitunter davon ausgegangen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nahestehende Personen sind und Verträge zwischen ihnen nicht wie unter fremden Dritten üblich geschlossen werden. Glücklicherweise sind hierbei die Finanzrichter etwas aufgeklärter.


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  • Monatlicher Sachbezug bei Gruppenkrankenversicherung

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.10.2022 – 10 K 262/22

     

    Für Sachbezüge gilt lohnsteuerlich eine Freigrenze von monatlich 50 € (bis 2021: 44 €). Aber greift diese Freigrenze auch, wenn monatliche Bezüge zur Rabatterzielung als jährlicher Einmalbetrag gezahlt werden? Mit dieser Frage hat sich nun das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg beschäftigt.


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  • Freiwillige Einlage zur Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens

    WP/StB Daniel Scheffbuch

    BFH, Urt. v. 10.11.2022 – IV R 8/19

     

    Bei Personengesellschaften können Verluste beim Gesellschafter regelmäßig nur bis zur Höhe der vertraglichen Einlage geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Verluste sind lediglich vortragsfähig.

    Kürzlich hatte der BFH zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Einlage eines Gesellschafters dessen Verlustausgleichsvolumen erhöhen kann.


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  • Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten: Abzugsbeschränkung bei Holdinggesellschaften

    BC-Redaktion

    FG Köln, Urteil vom 25.8.2022 – 3 K 999/20 (Revision zugelassen)

     

    Erzielt eine Holdinggesellschaft ausschließlich Einnahmen aus Dividendenerträgen, unterliegen diese dem Teileinkünfteverfahren (zu 40% steuerfrei). Insofern sind auch alle Ausgaben, die mit diesen Einnahmen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (wie Verwaltungskosten, Jahresabschlusskosten, Steuerberaterkosten, IHK-Grundgebühr etc.), ebenfalls zu 40% abzugsbeschränkt.


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  • Mahlzeitengewährung an Arbeitnehmer ab 2023

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 23.12.2022, IV C 5 – S 2334/19/10010 :004; DOK 2022/1255571

     

    Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.


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  • Virtuelle Währungen und Token: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung

    Christian Thurow

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 17.6.2021

     

    Bitcoin und ähnliche virtuelle Währungen (sog. Kryptowährungen) finden immer mehr Verbreitung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Entwurfsschreiben verschiedene Begriffe in Verbindung mit virtuellen Währungen definiert sowie darüber hinaus Bewertungsfragen bei Zugang, in den Folgejahren sowie bei Veräußerung dieser Kryptowährungen aufgegriffen. Nach Anhörung der Verbände (Prüfung der Stellungnahmen) ist mit einer finalen Fassung des BMF-Schreibens zu rechnen.

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  • Virtuelle Währungen und Token: Einzelfragen zur steuerlichen Behandlung

    Dr. Christopher Arendt und Kerstin Weidenbach-Koschnike

    BMF-Schreiben vom 10.5.2022, IV C 1 – S  2256/19/10003 :001; DOK 2022/0493899

     

    Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 10.5.2022 seine Auffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (virtuelle Währungen, z.B. Bitcoin) und sonstigen Token (sonstige virtuelle Werteinheiten) veröffentlicht.

    Nachdem bereits im Jahr 2021 ein entsprechender Entwurf veröffentlicht worden war, hat das Finanzministerium nunmehr seine ertragsteuerliche Einordnung zu dieser neuen Anlageklasse mitgeteilt und diese mit einer erläuternden Begriffsdefinition versehen.

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  • Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 15.12.2022 – VI R 44/20

    Viele Bewertungen im Wirtschaftsleben wirken auf den ersten Blick sehr wissenschaftlich – mathematische Formeln, viele Zahlen, viel Text. Auf den zweiten Blick erkennt der geübte Leser aber recht schnell, dass viele dieser Zahlen nicht auf harten Fakten, sondern auf Schätzungen basieren. Somit ist das Ergebnis der Berechnung auch keine harte Realität, sondern häufig eher ein „best guess“ (beste Vermutung). Zu einem solchen „best guess“ zählt auch der nach der Fahrtenbuchmethode ermittelte geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung, wenn der Treibstoffverbrauch geschätzt wurde. Der BFH hat sich nun eindeutig zur Verwertbarkeit eines solchen „best guess“ geäußert.


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