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Rechnungslegung/Jahresabschluss
   

  • Nachträgliche Herstellungskosten eines Gebäudes

    BC-Redaktion

    FG Niedersachsen Urt. v. 17.3.2023 – 15 K 17/21 (Revision zugelassen)

     

    Bei der Prüfung, ob nachträgliche Herstellungskosten in der Fallgruppe der Erweiterung vorliegen (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB), kommt es wegen des Ausreichens auch geringfügiger Erweiterungsmaßnahmen nicht darauf an, ob das Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut darstellt oder in mehrere Wirtschaftsgüter zu untergliedern ist.

    Eine Baumaßnahme an einem zu anderen als Wohnzwecken genutzten Gebäude führt zu nachträglichen Herstellungskosten in der Variante der wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB), wenn die Maßnahme bezogen auf die betroffene Teilfläche entweder zu einer Standardhebung in drei der vier für Wohngebäude zentralen Ausstattungsbereichen führt oder wenn die Baumaßnahme unter Berücksichtigung der betrieblichen Zielsetzung des Nutzers der von der Baumaßnahme betroffenen Fläche eine bessere oder eine völlig neue Nutzungsmöglichkeit schafft.


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  • Offenlegung des Jahresabschlusses: Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 7.3.2022

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

     

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr zum 31.12.2020 ein Jahr später am 31.12.2021 endet, bei dennoch unterlassener Offenlegung vor dem 7.3.2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird. Damit soll den Belangen der Bilanzierenden angesichts der andauernden Corona-Pandemie Rechnung getragen werden. Demnach wird die gesetzliche Offenlegungsfrist zwar nicht verlängert, aber ein Überschreiten der Frist zunächst nicht sanktioniert.


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  • Rückstellung bei Werkzeugfertigung/-nutzung

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 2.7.2021, XI R 21/19

     

    Stellt ein Zulieferbetrieb dem jeweiligen Auftraggeber zu übereignende Werkzeuge für die Produktion von Teilen her und wird seine Verpflichtung zur Wartung, Instandhaltung und Aufbewahrung der zur Verfügung stehenden Werkzeuge ausschließlich durch einen für die Lieferung der Werkzeuge abgeschlossenen Werkzeugvertrag abgegolten und nicht durch die späteren Aufträge zur Produktion der Teile, ist eine Rückstellung für die Aufwendungen zur Wartung, Instandhaltung und Aufbewahrung der Werkzeuge zu bilden.


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  • Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der Wirtschaftsprüferkammer für 2022

    BC-Redaktion

    Wirtschaftsprüferkammer, Mitteilung vom 10.12.2021

     

    Auf Basis der bisherigen Feststellungen aus durchgeführten Abschlussdurchsichten sowie unter Berücksichtigung erwarteter Fragen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung ergeben sich für das Jahr 2022 folgende geplante Prüfungsschwerpunkte.


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  • E-DRÄS 12 mit Änderungen des DRS 20 veröffentlicht

    Dr. Julia Busch

     

    Im Dezember 2021 hat das DRSC E-DRÄS 12 veröffentlicht, der Änderungen zu DRS 20 Konzernlagebericht beinhaltet. Anlass für die Anpassungen ist unter anderem die Änderung der Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung durch das FüPoG II, sodass DRS 20 formal an die neue Gesetzeslage angepasst werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 vorgesehen.


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  • Unterzeichnung des Jahresabschlusses mittels qualifiziert elektronischer Signatur

    Kevin Kuß

     

    Coronabedingt hat sich die Entwicklung hin zu einer digitalisierten Arbeitswelt rasant beschleunigt. Betroffen sind auch Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Aufstellung eines Jahresabschlusses, welche bei immer mehr Unternehmen überwiegend oder sogar vollständig aus dem Home-Office durchgeführt werden. Fraglich ist, ob die eigentlich vorgeschriebene handschriftliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch eine ausschließlich elektronische Signatur ersetzt werden kann.


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  • Anpassung von Betriebsrenten: Bilanzielle Auswirkungen

    Sanja Mitrovic und Kai Peter Künkele

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Betriebsrente im Rahmen einer Versorgungszusage

     

    Mit einem Urteil vom 8.12.2020, 3 AZR 65/19, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Klägerin stattgegeben, die Erhöhung ihrer Betriebsrente basierend auf einer vereinbarten Anpassungsregelung verlangen zu können. Die Beklagte (Arbeitgeberin) kann dieser Anpassungsverpflichtung nicht die Störung der Geschäftsgrundlage aufgrund gestiegener bilanzieller Rücklagen entgegenhalten.


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  • Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen – anschaffungsnahem Herstellungsaufwand

    BC-Redaktion

    Nach dem BFH-Beschluss vom 8.12.2021, IX B 81/20

     

    Sofern Maßnahmen durchgeführt werden, die lediglich der Erhaltung/Instandhaltung des Vermögensgegenstands dienen, sind diese als sofortiger Aufwand (steuerlich: Betriebsausgabe) zu erfassen.

    Werden hingegen Aufwendungen getätigt, um einen Vermögensgegenstand entweder zu erweitern oder den Vermögensgegenstand über den ursprünglichen Zustand hinaus zu verbessern, liegen aktivierungspflichtige (nachträgliche) Herstellungskosten vor (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB). Diese Aktivierungspflicht gilt ebenso für die Steuerbilanz (vgl. EStH 6.3 „Herstellungskosten“).


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  • IDW verabschiedet Praxishinweis zur Geldwäsche-Compliance für den Nicht-Finanzsektor

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    In vorherigen Veröffentlichungen wie dem Knowledge Paper („Grundlagenpapier“) zur Geldwäscheprävention im April 2020 und auch dem IDW Positionspapier im November 2020 zur Zukunft der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist das IDW bereits auf Geldwäsche-Compliance eingegangen. Mit dem nun veröffentlichten Entwurf des IDW Praxishinweises für den Nicht-Finanzsektor macht das IDW konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und freiwilligen Prüfung von Compliance Management Systemen (CMS) zur Prävention (Verhütung) von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor.


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  • Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung: Klärungsfragen

    Uwe Jüttner

    BMF-Schreiben vom 22.2.2022, IV C 3 – S 2190/21/10002 :025; DOK 2022/0186479

     

    Das Bundesfinanzministerium hat in einem Anwendungsschreiben einige Praxisfragen zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung aufgegriffen.


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  • Bilanzielle Bewertung von Forderungen

    Christian Thurow

    BGH-Urteil vom 20.1.2022, III ZR 194/19

     

    „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ gilt nicht nur in Bezug auf die Eheschließung, sondern auch für Wirtschaftsprüfer vor Erteilung eines Bestätigungsvermerks. Diese Prüfung umfasst gleichermaßen die Bewertung des Forderungsbestands. Sollte die Bewertung später vor Gericht angefochten werden, so ist in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, wie der BGH nun bei seiner umfassenden Zusammenstellung der bilanziellen Bewertung von Forderungen darlegt.


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  • Ukraine-Krieg: Auswirkungen auf die Rechnungslegung

    BC-Redaktion

    IDW-Mitteilung vom 2.3.2022

     

    Der Angriff Russlands gegen die Ukraine hat auch erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten. Die Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bewerten aktuell mögliche Auswirkungen der kriegerischen Ereignisse für die Rechnungslegung und Prüfung: Viele Abschlüsse zum gerade zurückliegenden Stichtag 31.12.2021 sind noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt.

    Damit stellt sich unmittelbar die Frage der Berücksichtigung in der Rechnungslegung betroffener Unternehmen, einschließlich deren Lageberichte, sowie der Konsequenzen für die Abschlussprüfung.


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  • Prüfung von KI-Systemen (IDW EPS 861)

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung von KI-Systemen vom Fachausschuss für Informationstechnologie des IDW verabschiedet

     

    Das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) findet bei Unternehmen verstärkt Einsatz und wirft diesbezüglich Fragen zur Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der eingesetzten Systeme auf. Mit der Verabschiedung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards „Prüfung von KI-Systemen“ erkennt das IDW die steigende Bedeutung solcher Systeme innerhalb der Unternehmen. Durch den vermehrten Einsatz von KI rücken die damit verbundenen Risiken und die Frage nach der Beurteilung der Verlässlichkeit in den Vordergrund.


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  • Neues zur Bilanzierung von Wertpapierleihen

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 29.2.2021, I R 40/17

     

    Durch den Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal („ex“ – ohne Dividendenanspruch; „cum“ – mit Dividendenberechtigung) sind die mit einer Wertpapierleihe verbundenen steuerbilanziellen Spielräume einem breiten Publikum bewusst geworden. Entscheidend ist bei vielen Konstrukten, bei welcher Partei die Wertpapiere zu bilanzieren sind – beim Darlehensgeber oder beim Darlehensnehmer. Der BFH hat hierzu nun einige Regeln aufgestellt.


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  • Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung

    Daniel Scheffbuch und Christina Schultz

     

    Der Krieg in der Ukraine und die massiven Sanktionen gegen Russland haben ernste Folgen für die globale Wirtschaft. Dabei stellt sich auch die Frage, ob und in welchem Umfang die Auswirkungen im Jahresabschluss zum 31.12.2021 und im Lagebericht der direkt und indirekt betroffenen Unternehmen dargestellt werden können bzw. müssen.


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  • Finanzinstrumente: IBOR-Reform mit bilanziellen Folgen nach HGB und IFRS

    Julia Hörl und Sebastian Vor

     

    Im Rahmen der Reform der Leitzinssätze (IBOR-Reform) wurden der LIBOR und der EONIA abgeschafft. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die betreffenden Finanzinstrumente, sondern auch auf die damit einhergehende bilanzielle Erfassung. Für Produkte auf LIBOR-Basis ergibt sich dann eventuell das Problem, dass sie zum Bilanzstichtag über keinen gültigen Referenzzinssatz verfügen und somit die Bilanzierung erheblich erschwert wird.


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  • Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW veröffentlicht IDW ERS IFA 3

     

    Im aktuellen Entwurf einer IDW-Stellungnahme zum Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS IFA 3) äußert sich der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW sowohl zu den Grundsätzen bei der Abgrenzung von Immobilien des Anlagevermögens von solchen des Umlaufvermögens als auch zum Ausweis von Bauvorbereitungskosten sowie von angefallenen Kosten für die Erstellung oder umfassende Sanierung bzw. Modernisierung von baulichen Anlagen.


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  • Ertragsrealisierung bei Softwarelizenzierung

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    In der März-Ausgabe der IDW Life hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der Frage beschäftigt, zu welchem Zeitpunkt Erträge aus der Lizenzierung von Softwareprodukten im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erfassen sind.


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  • Prüfungspflicht bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

    Sanja Mitrovic und Kai Peter Künkele

     

    Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich aktuell mit Fragen der Prüfungspflicht bei Kapitalerhöhungen bei der Umwandlung einer Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH beschäftigt.


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  • Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Unternehmensbewertungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    Fachlicher Hinweis vom FAUB des IDW vom 20.3.2022

     

    Mit dem Beginn kriegerischer Handlungen seitens Russland in der Ukraine am 24.2.2022 ergaben sich unmittelbar auch Konsequenzen für die globale Wirtschaft. An den Finanzmärkten verloren zahlreiche Aktienkurse innerhalb kurzer Zeit massiv an Wert. Durch die gegenüber Russland verhängten Sanktionen ergaben sich zudem auch für die Realwirtschaft einschneidende und langfristige Folgen. Mit dem aktuellen fachlichen Hinweis vom 20.3.2022 nimmt der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Unternehmensbewertungen.


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