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  • Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale ab 2023

    Mitarbeiter der Redaktion

    BMF 15.8.2023, IV C 6 – S 2145/19/10006 :027; DOK 2023/0007603

     

    In der Ausgabe BC 2023, 217 ff., Heft 5, wurde ein ausführlicher Beitrag nebst Beispielen von Plenker über die gesetzliche Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Home-Office-Pauschale ab dem Kalenderjahr 2023 veröffentlicht. Die Finanzverwaltung hat nunmehr ihr sehr ausführliches Anwendungsschreiben zum häuslichen Arbeitszimmer aus dem Jahr 2017 aktualisiert sowie um die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen ergänzt. Die wesentlichen Aussagen zu den einzelnen Themenkomplexen werden nachfolgend unter Verweis auf die jeweilige Randnummer der Verwaltungsauffassung noch einmal zusammenfassend dargestellt.

     


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  • Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten für den Betriebsausgabenabzug

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 6.7.2023, S 2145–St 226–2108

     

    Der Betriebsausgabenabzug für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass ist auf 70% der angemessenen Aufwendungen beschränkt (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG). Demgegenüber sind die Aufwendungen für Aufmerksamkeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind, in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG).


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  • Gebühren als Zinsaufwendungen im Sinne der Zinsschrankenregelung?

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 22.3.2023 – XI R 45/19

     

    Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind. Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist – nach der geltenden Gesetzesregelung – keine Zinsaufwendung im Sinne des § 4h Abs. 3 S. 2 EStG.


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  • Besprechungsergebnisse über den sozialversicherungsrechtlichen Beitragseinzug

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

     

    Die Ergebnisse der Besprechung des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), der Deutschen Rentenversicherung und der Bundeagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 4.5.2023 sind veröffentlicht worden. Sie betreffen insbesondere folgende Themen:


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  • Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft: verdeckte Einlage

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 15.3.2023 – I R 24/20

    Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage.


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  • Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 22.2.2023 – I R 27/20

     

    Unverzinsliche Darlehen einer Gesellschaft an ihren Gesellschafter stellen in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar. Umstritten ist, woran sich die Höhe der vGA orientiert. Der BFH nennt hier mehrere zulässige Bewertungsmaßstäbe.


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  • Besteuerung von Arbeitslohn aus dem Ausland in Deutschland

    Daniel Scheffbuch

    FG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2022 – 13 K 2867/20 E (Revision zugelassen, Az. BFH: I R 51/22)

     

    Wenn ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer im Ausland arbeitet, stellt sich die Frage, ob und inwieweit dieses Einkommen in Deutschland steuerpflichtig sein könnte. Auch wenn der ausländische Staat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Besteuerungsrecht hat, kann es Sachverhalte geben, in denen das im Ausland bezogene Einkommen in Deutschland besteuert wird.

     


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  • Sonderzahlungen und dauerhafte Lohnerhöhungen als steuerfreier Inflationsausgleich?

    Mitarbeiter der Redaktion

    FAQs des Bundesministeriums der Finanzen vom 24.5.2023, Nrn. 5a und 5b

     

    Die vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Leistungen (sowohl Barzuschüsse als auch Sachbezüge) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise sind insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 11c EStG; § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Diese Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der sog. Inflationsausgleichsprämie gilt auch für Arbeitslohnzahlungen von dritter Seite.


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  • Berücksichtigung von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 1.1.2024

    Mitarbeiter der Redaktion

    Information der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 10.5.2023

     

    Für Arbeitnehmer, die privat kranken- und pflegeversichert sind, sind im Lohnsteuerabzugsverfahren besondere Regelungen vorgesehen. Die hierzu geplante Einführung eines elektronischen Bescheinigungsverfahrens verschiebt sich voraussichtlich bis zum 1.1.2026.

     


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  • Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz vereinbartem Privatnutzungsverbot

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19

     

    Ein schönes Wort des deutschen Steuerrechts ist der „Anscheinsbeweis“. Die Maßstäbe für einen solchen Vergleich können dabei unterschiedlich sein. Die Unterschiede können sowohl aus der Besteuerungsfolge – z.B. geldwerter Vorteil oder verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – oder aus der Fallkonstellation – z.B. angestellter versus Alleingesellschafter-Geschäftsführer – entstehen.


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  • Wegzugsbesteuerung und „lediglich vorübergehende Abwesenheit“

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 55/19

     

    Im Gegensatz zum bekannten Sprichwort „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ findet die Willensbildung manchmal erst dann statt, während man sich bereits auf dem Weg befindet. So steht bei einem Umzug ins Ausland nicht immer fest, ob es sich um eine temporäre oder dauerhafte Verlagerung des Wohnsitzstaats handelt. Dies kann Folgen für die Wegzugsbesteuerung haben.


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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Aktualisierung des BMF vom 5.4.2023

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur Inflationsausgleichsprämie eingestellt und Anfang April 2023 zu zwei aufgetretenen Zweifelsfragen Aktualisierungen vorgenommen.


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  • 1%-Bruttolistenpreisregelung bei sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnern: Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 7.3.2023 – VIII B 9/22


    Das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ lässt sich unterschiedlich auslegen. Eine Deutung ist, dass man nur wirklich sprechen sollte, wenn man auch etwas Substanzielles beizutragen hat. Die Münchener BFH-Richter schließen sich dieser Auffassung an.


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  • Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 26.10.2022 – VI R 48/20

     

    Für die Höhe der anzusetzenden Fahrtkosten für Wege von und zur Arbeit ist es entscheidend, ob es sich um einen Weg zur ersten Tätigkeitstätte handelt. Doch kann eine solche erste Tätigkeitsstätte vorliegen, wenn der Arbeitnehmer laut seinem Arbeitsvertrag an vier verschiedenen Standorten des Arbeitgebers eingesetzt werden kann?


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  • Gewährung von Forschungszulagen

    WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner

    BMF 7.2.2023, IV C 3 – S 2020/22/10007 :003; DOK 2023/0102799

     

    Das neue BMF-Schreiben ersetzt das bisherige vom 11.11.2021 und ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es konkretisiert verschiedene Einzelfragen in Zusammenhang mit der Interpretation des Forschungszulagengesetzes (FZulG) und dessen Anwendung in der Praxis.


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  • Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 23.11.2022 – VI R 50/20

     

    Zwangsarbeit und Sklaverei sind in Deutschland glücklicherweise durch Art. 12 GG verboten. Da die Verwaltung bekanntlich langsam arbeitet, scheint sich die Abschaffung der Leibeigenschaft aber noch nicht in allen Finanzamtsstuben herumgesprochen zu haben. So wird denn mitunter davon ausgegangen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nahestehende Personen sind und Verträge zwischen ihnen nicht wie unter fremden Dritten üblich geschlossen werden. Glücklicherweise sind hierbei die Finanzrichter etwas aufgeklärter.


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  • Monatlicher Sachbezug bei Gruppenkrankenversicherung

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.10.2022 – 10 K 262/22

     

    Für Sachbezüge gilt lohnsteuerlich eine Freigrenze von monatlich 50 € (bis 2021: 44 €). Aber greift diese Freigrenze auch, wenn monatliche Bezüge zur Rabatterzielung als jährlicher Einmalbetrag gezahlt werden? Mit dieser Frage hat sich nun das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg beschäftigt.


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  • Freiwillige Einlage zur Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens

    WP/StB Daniel Scheffbuch

    BFH, Urt. v. 10.11.2022 – IV R 8/19

     

    Bei Personengesellschaften können Verluste beim Gesellschafter regelmäßig nur bis zur Höhe der vertraglichen Einlage geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Verluste sind lediglich vortragsfähig.

    Kürzlich hatte der BFH zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Einlage eines Gesellschafters dessen Verlustausgleichsvolumen erhöhen kann.


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  • Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten: Abzugsbeschränkung bei Holdinggesellschaften

    BC-Redaktion

    FG Köln, Urteil vom 25.8.2022 – 3 K 999/20 (Revision zugelassen)

     

    Erzielt eine Holdinggesellschaft ausschließlich Einnahmen aus Dividendenerträgen, unterliegen diese dem Teileinkünfteverfahren (zu 40% steuerfrei). Insofern sind auch alle Ausgaben, die mit diesen Einnahmen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (wie Verwaltungskosten, Jahresabschlusskosten, Steuerberaterkosten, IHK-Grundgebühr etc.), ebenfalls zu 40% abzugsbeschränkt.


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  • Mahlzeitengewährung an Arbeitnehmer ab 2023

    BC-Redaktion

    BMF-Schreiben vom 23.12.2022, IV C 5 – S 2334/19/10010 :004; DOK 2022/1255571

     

    Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.


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