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  • Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung

    BC-Redaktion

    BMF 15.10.2024, III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007

     

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein finales Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.

     


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  • E-Mail-Postfach für E-Rechnungen: Das muss vorerst reichen – insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmer!

    Bezieher des BC-Newsletters

    Kommentar zu einer Mitteilung im BC-Newsletter vom 4.10.2024

     

    Im BC-Newsletter vom 4.10.2024 verweisen Sie auch auf eine Veröffentlichung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) zum Thema „E-Mail-Postfach für E-Rechnungen: Das reicht nicht!“.

    Es ist sicherlich richtig, dass das E-Mail-Postfach im Endstadium der EU-weiten Komplettanwendung von E-Rechnungen eine „Fehlmaßnahme“ ist. Aber …

     


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  • Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 17.7.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20)

     


    Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG – zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften – keine Rückwirkung.


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  • Innenumsätze im Organkreis bleiben nicht steuerbar

    Dr. Stefanie Becker

     

    Lang erwartet, hat der EuGH am 11.7.2024 sein Urteil zur erneuten Vorlage des BFH und der Frage der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen gefällt (Az. C-184/23, FA „T“). Er folgt dem Schlussantrag des Generalanwalts und bestätigt, dass die Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Damit bleibt alles beim Alten …


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  • Entwurf eines Schreibens zur E-Rechnung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Ab dem 1.1.2025 wird – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verwendet werden müssen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, ein entsprechendes BMF-Schreiben zu veröffentlichen. Dessen Entwurf wurde am 13.6.2024 den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Aufgrund der großen Bedeutung für die Wirtschaft wurde der Entwurf zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die endgültige Veröffentlichung ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 geplant.


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  • Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 31.1.2024 – V R 20/21

     

    1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 S. 1 Hs. 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an.

    2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zugunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden Unternehmer hinsichtlich der Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 S. 1 Hs. 1, Abs. 1 UStG treffenden Feststellungslast.


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  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024

    BMF
    Die monatlich fortgeschriebene Übersicht finden Sie hier.
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  • Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug

    BC-Redaktion

    BMF 24.1.2024, III C 2 – S 7109/19/10004 :001; DOK 2024/0060262

     

    Sofern kein unversteuerter Endverbrauch droht, erfolgt keine Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe.


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  • Keine Umsatzsteuerpflicht eines Aufsichtsratsmitglieds trotz teilweiser sitzungsabhängiger Vergütung

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 15.11.2023 – 9 K 1068/22 (Revision zugelassen)

     

    Sind Aufsichtsräte Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn? EuGH and Finanzverwaltung hatten dazu in der Vergangenheit eine unterschiedliche Sichtweise. Das Finanzgericht (FG) Köln fasst den aktuellen Stand in einem Urteil zusammen. Für Aufsichtsräte eröffnet sich hier eine zusätzliche Einnahmequelle.


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  • Umsatzsteueränderungen zum Jahreswechsel 2023/2024

    Dr. Stefanie Becker

     

    Ab dem 1.1.2024 sind einige umsatzsteuerliche Neuerungen zu beachten, die nachfolgend zusammengefasst werden. Daneben hat der BFH einige interessante Entscheidungen im Jahr 2023 gefällt, die ebenfalls kurz dargestellt werden.


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  • PV-Anlagen rückwirkend entnehmen

    Dr. Stefanie Becker

     

    Mit Schreiben vom 30.11.2023 klärt die Finanzverwaltung weitere Fragen zur Steuerermäßigung für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und nimmt insbesondere zu den Möglichkeiten und Folgen einer Entnahme von Anlagen aus dem Unternehmen ins Privatvermögen Stellung. Hierdurch können Altanlagen mit Anschaffung bis 31.12.2022 den Neuanlagen mit Anschaffung ab 1.1.2023 weitestgehend gleichgestellt werden.


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  • Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 17.8.2023 – V R 12/22

     

    Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird.

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  • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen

    BC-Redaktion

    FinMin. Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 30.8.2023 – S 7100-00000-2014/005

     

    Das BMF-Schreiben vom 1.10.2021 (III C 2 – S 7100/19/10001 :006; BStBl. I 2021, 2189, BeckVerw 561510) regelt die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauteren Wettbewerbshandlungen. Nach der dortigen Anwendungsregelung (Kapitel III des BMF-Schreibens) wird es nicht beanstandet, wenn die Beteiligten bei der Zahlung für vor dem 1.11.2021 durchgeführte Abmahnleistungen übereinstimmend, d.h. auch hinsichtlich eines Vorsteuerabzugs beim Abgemahnten, von einem nicht steuerpflichtigen Entgelt ausgehen.


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  • Neues zur umsatzsteuerlichen Organschaft

    Dr. Stefanie Becker

     

    Der BFH hat einige wichtige Entscheidungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft gefällt: So passt der V. Senat seine Auffassung zur Eingliederung von Personengesellschaften an den IX. Senat an und widerspricht damit der Finanzverwaltung im UStAE.


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  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Kriterium der wirtschaftlichen Eingliederung

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 11.5.2023 – V R 28/20

     

    Eine Organschaft setzt grundsätzlich eine finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung des Organunternehmens in das Unternehmen des Organträgers voraus (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Umstritten ist, ob dabei die wirtschaftliche Eingliederung direkt beim Organträger erfolgen muss oder ob eine wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Organgesellschaften ausreichend ist.


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  • Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 10.5.2023 – V R 16/21

     

    1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind.

    2. Der Vorsteuerabzug für sogenannte Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers.

    3. Die Kosten des äußeren Rahmens einer Betriebsveranstaltung sind jedenfalls dann in die Berechnung der 110 €-Freigrenze einzubeziehen, wenn es sich um eine einheitliche Leistung handelt.

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  • Kantinenmahlzeiten: Umsatzsteuerliche Aufteilung der Sachbezugswerte

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Erlass v. 19.7.2023, S 7200 – 3/02-005

     

    Restaurant- und Verpflegungsleistungen unterliegen nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31.12.2023 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe von Getränken; für diese gilt weiterhin ein Umsatzsteuersatz von 19%. Diese Regelungen sind auch für die Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer anzuwenden.


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  • Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung

    Dr. Hannes Zieglmaier und Tim Zumbach

    BMF-Entwurfsschreiben vom Juni 2023

     

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Wirtschaftsverbänden einen Entwurf vorgelegt, der die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung für inländische B2B-Umsätze zum Ziel hat.


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  • Umsatzsteuer bei Privat-Nutzung von Firmen-(Elektro-)Fahrzeugen durch Arbeitnehmer

    BC-Redaktion

    FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erl. v. 31.1.2023 – S 7109-00000-2018/001

     

    Im Zusammenhang mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF 7.2.2022, BStBl. I 2022, 197, siehe Becker, BC 2022, 102, Heft 3) ist eine Reihe von weiteren Zweifelsfragen aufgetreten. Hierzu werden folgende Auffassungen vertreten:

     


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  • Keine Steuerschuld durch fehlerhaften Steuerausweis bei Rechnungen an Endverbraucher

    Eva Carrillo Morantes

    EuGH Urt. v. 8.12.2022 – Rs. C-378/21

     

    Wurde in Rechnungen an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher ein höherer Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen als gesetzlich vorgesehen, schuldet der Rechnungsaussteller dem Finanzamt die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer nicht, wenn ausgeschlossen werden kann, dass das Steueraufkommen gefährdet ist. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 8.12.2022.

     

     


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