FG Münster, Urteil vom 22.9.2022, 8 K 2748/20 E (Revision zugelassen)
Bei der Anschaffung eines Immobilienobjekts ist die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in die Wertanteile für den Grund und Boden sowie das Gebäude ein Zankapfel besonderer Art, mit dem sich erst kürzlich der BFH im Urteil vom 20.9.2022 (IX R 12/21) befasst hat. Die in der Besprechung in BC 2023, 14 f. (Heft 1), gegebene Empfehlung, sich an notariell vereinbarte Kaufvertragsbestimmungen zu halten, setzt selbstverständlich Augenmaß bei der Festlegung solcher Werte voraus. Wer das vermissen lässt, gerät in die Gefahrenzonen des Gestaltungsmissbrauchs.
IDW-Stellungnahme vom 23.12.2022
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 wurde eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nach § 3 Nr. 11c EStG steuer- und sozialabgabenfrei zahlen können. Zum Teil sind Arbeitgeber hierzu verpflichtet, z.B. wegen freiwilliger oder tariflicher Vereinbarungen. Zu der bilanziellen Abbildung von Verpflichtungen zur Zahlung von Inflationsausgleichsprämien hat das IDW am 23.12.2022 Stellung genommen.
Fachlicher Hinweis des Energiefachausschusses (EFA) des IDW vom 19.12.2022
Der Energiefachausschuss (EFA) des IDW hat sich im Zuge des Ukraine-Kriegs und der damit einhergehenden Veränderungen auf den Energiemärkten mit den Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung von Unternehmen befasst und einen Fachlichen Hinweis hierzu herausgegeben.
Im Rahmen eines Goodwill-Impairment-Tests nach IAS 36 sind für die Abzinsung der finanziellen Überschüsse (Cashflows) die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) zu ermitteln.
BFH Urt. v. 6.12.2022, X R 19/21
Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv – d.h. ausdrücklich – einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.
IDW-Schreiben vom 4.10.2022
Die signifikant steigende Inflationsrate führt zu einer erhöhten Preis- oder Kostenschätzung bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrags, mit dem Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu bewerten sind. Die daraus vielfach resultierende erhöhte Bewertung von Pensionsrückstellungen führt zu einer Ergebnis- und Eigenkapitalbelastung in den betroffenen Unternehmensabschlüssen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) regt daher eine kurzfristige Änderung des HGB und EGHGB an.
Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 17.2.2023 den Entwurf zur Aktualisierung des IDW-Prüfungsstandards in Sachen „Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG gemäß IDW PS 870 (08.2021)“ verabschiedet. Das Ziel der Aktualisierung von IDW EPS 870 (02.2023) ist die Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.
Handelsrechtliche Ergebnisbelastung ohne steuerliche Wirkung – Bewertungsgewinne nach IFRS
Das Jahr 2022 war von historisch hohen Inflationsraten geprägt. Die Inflation hat hierbei wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, die zu weiteren Belastungen der bilanzierenden Unternehmen führen. Diese Auswirkungen sind unbedingt vorwegzunehmen und im Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Steuerlich fallen die Effekte deutlich anders aus. Ebenso nach IFRS.
BMF 22.2.2023, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005