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  • Fortbildung zum „ESG Compliance Officer“

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Neue Chancen für Bilanzbuchhalter/Controller

     

    Die in mittelständischen Unternehmen rasant zunehmenden ESG-Anforderungen (ESG – Environmental/Umwelt, Social/Soziales, Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung) bringen auch für das Compliance-Management vielfältige neue Aufgabenstellungen mit sich. Das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen (DIZR e.V.) hat kürzlich eine Qualifizierungsoffensive für ein ESG-orientiertes Compliance-Management gestartet. Zu den Zielgruppen zählen ausdrücklich auch Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter.

     


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  • Corporate Sustainability Due Diligence

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit

     

    Beim Aufbau einer nachhaltigen Gesellschaft und Wirtschaft spielen Unternehmen eine Schlüsselrolle. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD – Sorgfaltspflichten der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit) vom 23.2.2022 zielt darauf ab, ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen zu fördern. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang ihrer gesamten Lieferkette zu ermitteln und zu bekämpfen.

     


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  • Überarbeitete ESRS und Standard für eine freiwillige Berichterstattung (VS): EU-Kommission startet vierwöchige Konsultation

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Entwürfe sollen sowohl die verpflichtende als auch die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich vereinfachen

     

    Die Europäische Kommission hat am 6.5.2026 die öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) sowie zu einem Standard betreffend die freiwillige Berichterstattung für kleinere Unternehmen (VS – früher VSME) gestartet. Die Entwürfe versprechen Vereinfachungen.


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  • Green Controlling Preis 2026: Sartorius Group

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Nachhaltigkeit als fester Bestandteil der Erfolgssteuerung

     

    Am 28.4.2026 wurde der aus Mitteln der Péter Horváth Stiftung dotierte Green Controlling Preis 2026 verliehen. Ausgezeichnet wurde die Sartorius Group. Mit ihrem Ansatz eines integrierten ESG Performance Management konnte sie die Jury unter der Leitung von Prof. Dr. Reinhold Mayer überzeugen. Es bindet ökologische, soziale und ökonomische Aspekte systematisch in die Unternehmenssteuerung ein. Ziel ist es, Nachhaltigkeit nicht als parallelen Prozess, sondern als festen Bestandteil der Performance-Steuerung zu etablieren.


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  • Verleihung des WIB-Ehrenpreises 2026

    Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

    Prof. Dr. Patrick Velte zum Thema „Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ als Preisträger gewählt

     

    Die Jury für die Ehrenpreis-Verleihungen des Wissenschaftlichen Instituts des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (WIB) hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Herrn Prof. Dr. Patrick Velte als Verfasser aktueller Veröffentlichungen zum Thema der Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Ehrenpreisträger 2026 zu wählen. Die offizielle Verleihung soll im Rahmen des BVBC-Bundeskongresses 2026 vorgenommen werden, der in Wuppertal stattfinden wird.


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  • Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Mittelstand

    Daniel Scheffbuch und Dobrica Drvoshanova

    Grundlegender Perspektivwechsel mit VSME-Reporting

     

    Zwar ist mit den Änderungen der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen deutlich reduziert worden. Die Wahrnehmung, der Mittelstand sei insgesamt nicht mehr von entsprechenden Berichtspflichten betroffen, trügt jedoch. Denn in der Praxis werden Kapitalgeber und große Unternehmen ESG-Anforderungen entlang der Wertschöpfungsketten weitergeben. Auch insoweit gesetzgeberisch vorgesehene Schranken werden nur begrenzt wirken.

    Nachfolgend werden deshalb die Grundzüge des VSME-Reporting vorgestellt, das jenseits bisher erwarteter komplexer Berichtspflichten für eine freiwillige Berichterstattung einen klar strukturierten Rahmen bietet, um die Anfragen von Kunden und Banken mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen.


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  • Klimaschutzprogramm 2026: Beschluss der Bundesregierung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    67 Maßnahmen sollen bis 2030 zusätzlich CO2-Einsparungen von über 25 Millionen Tonnen ermöglichen

     

    Die Bundesregierung hat ein umfassendes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das Investitionen, Fördermaßnahmen und strukturelle Veränderungen in mehreren Sektoren vorsieht, um die nationalen Klimaziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen.


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  • Gesetzliche Verpflichtung der Berücksichtigung von ESG-Risiken durch Banken: Auswirkungen auf Unternehmen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

     

    Mit der Veröffentlichung des Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) im Bundesgesetzblatt werden Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) verpflichtender Bestandteil von Bankensteuerung, Aufsicht und Kreditvergabe. Dies hat auch spürbare Auswirkungen auf Unternehmen als Kreditnehmer.


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  • Lagebericht und Berichtsanforderungen der ESRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Geltung des Anwendungshinweises AH 5 zu DRS 20 verlängert

     

    Das DRSC hatte Ende Januar 2026 einen Konsultationsentwurf zum Anwendungshinweis DRSC AH 5 zu DRS 20 veröffentlicht, mit dem die Geltungsdauer des Anwendungshinweises um ein Jahr verlängert werden soll. Die Änderung dieses Anwendungshinweises wurde Mitte März 2026 vom Gemeinsamen Fachausschuss des DRSC verabschiedet.


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  • Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS – Eine Analyse börsennotierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025

    Christian Thurow

     

    Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) haben ein erstes Update zu ihrer Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Bei dem Update der Studie wurden 69 Unternehmen berücksichtigt, deren Unternehmensberichte bis zum 13.3.2026 vorlagen.


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  • Omnibus-Änderungen zu CSRD und CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Richtlinie (EU) 2026/470 bringt deutliche Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichten und Lieferkettenpflichten

     

    Die EU hat am 26.2.2026 die Richtlinie (EU) 2026/470 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Omnibus-Änderungen begrenzen den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) und verschieben zentrale Fristen des europäischen „Lieferkettengesetzes“ (CSDDD). Die Änderungsrichtlinie tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.


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  • Nachhaltigkeitstransformation bleibt trotz nachlassender Dynamik noch Chefsache

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Sustainability Transformation Monitor: Neue Studienergebnisse vom 26.2.2026

     

    Unsichere politische Rahmenbedingungen und fehlende Marktanreize bremsen die Nachhaltigkeitstransformation zunehmend aus. In 73% der Unternehmen ist die Verantwortung für die Nachhaltigkeitstransformation aber weiterhin auf Vorstands- oder Geschäftsführungsebene verankert. Die selbstgesteckten Klimaziele haben überwiegend Bestand. Spezifische Reportinginformationen sind für die Zielerreichung weiterhin erforderlich.


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  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Von der Berichtspflicht zur Steuerungslogik

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Aufgaben des CSR-Reporting – 14. BVBC-Arbeitskreistreffen vom 6.2.2026

     

    Neben der BVBC-Stellungnahme zum VSME als für die CSRD-Umsetzung wichtigstem Standard (vgl. Bericht im BC-Newsletter vom 12.2.2026) lag in der 14. Sitzung des BVBC-Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) am 6.2.2026 in Bottrop der Fokus darauf, wie trotz der massiven Einschränkungen der regulatorisch vorgegebenen Berichtspflichten das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ in die Unternehmensführung einzubinden ist.


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  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Handlungsbedarf trotz reduzierter KMU-Pflichten

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Zwischenstand zum CSR-Reporting gemäß 14. BVBC-Arbeitskreistreffen vom 6.2.2026

     

    Auch in der mittlerweile 14. Sitzung des BVBC-Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) lag am 6.2.2026 in Bottrop der Fokus auf den Anforderungen, die sich mit der inzwischen verschobenen Umsetzung für den Mittelstand ergeben. Im Zentrum der Beratungen lag eine BVBC-Stellungnahme zum VSME-Standard, die mit sehr kurzer Vorlauffrist bis zum 11.2.2026 einzureichen war. Daneben wurde abermals bekräftigt, dass trotz der massiven Einschränkungen der regulatorisch vorgegebenen Berichtspflichten das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ weiter auf der Tagesordnung bleibt, weil insbesondere für Banken als Kapitalgeber nach wie vor Verpflichtungen bestehen, den Nachhaltigkeitsstatus des anfragenden Unternehmens bei der Mittelvergabe zu berücksichtigen.


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  • Freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Sustainability Newsletter 01/2026, Dr. Kleeberg & Partner

     

    Mit dem Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (VSME – Voluntary Small and Medium Sized Enterprises) steht ein europaweit anschlussfähiger Rahmen für eine freiwillige, strukturierte, praxisnahe Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Auch wenn viele KMU aktuell nicht unter die EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, steigt der Druck aus der Wertschöpfungskette: Banken, Investoren, Kunden und große Geschäftspartner verlangen zunehmend belastbare Nachhaltigkeitsinformationen.


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  • EU-Taxonomie-Änderungen in Kraft getreten

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 seit 28.1.2026 anwendbar

     

    Die von der EU-Kommission beschlossenen Vereinfachungen der EU-Taxonomie-Verordnung gelten nun offiziell. Unternehmen können die neuen Regelungen bereits für das Geschäftsjahr 2025 anwenden.


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  • Vereinfachte ESRS-Entwürfe mit Stand November 2025: IDW-Stellungnahme

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    IDW begrüßt prinzipienorientierte Verschlankung, sieht jedoch methodischen Konkretisierungsbedarf

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu den Ende 2025 von der EFRAG vorgelegten Entwürfen der überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards (Simplified ESRS (ESRS 2.0)) Stellung bezogen. Zwar wird die strukturelle Vereinfachung der Entwürfe als positiv hervorgehoben, dennoch werden in der Analyse gezielt Anregungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur besseren Interoperabilität (Gewährleistung der Vereinbarkeit) mit internationalen Standards gegeben.


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  • Mehr Zeit, weniger Aufwand – EU-Parlament verschiebt und vereinfacht die Entwaldungsverordnung (EUDR)

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Dr. Corinna Boecker und Andreas Kuhn

    Ein Jahr mehr Zeit für Unternehmen – plus Erleichterungen bei Sorgfaltserklärungen und Ausnahmen für Druckerzeugnisse

     

    Das EU-Parlament hat am 17.12.2025 die gezielten Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Unternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr für die Umsetzung: Große Marktteilnehmer und Händler starten am 30.12.2026, kleine und kleinste Unternehmen am 30.6.2027. Zudem werden Pflichten vereinfacht, Händler entlastet und Druckerzeugnisse ausgenommen. Bis Ende 2025 sollen noch die formelle Zustimmung des EU-Rats sowie die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgen.


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  • EU erzielt vorläufigen Kompromiss zu CSRD- und CSDDD-Reformen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Rechtsausschuss des EU-Parlaments und des EU-Rats einigen sich im Rahmen der Trilogverhandlungen auf einen Reformrahmen für Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten

     

    Die EU-Institutionen haben am 9.12.2025 einen vorläufigen Kompromiss zur Überarbeitung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (europäisches „Lieferkettengesetz“– CSDDD) präsentiert. Die Einigung im Trilogverfahren markiert einen zentralen Zwischenschritt, bleibt aber ohne rechtliche Wirkung, bis sowohl das Europäische Parlament als auch der EU-Rat die Neuregelungen bestätigen.


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  • EU-Parlament einigt sich am 13.11.2025 auf seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Berichtspflichten sollen künftig auf große Unternehmen konzentriert werden

     

    Am 13.11.2025 hat das Europäische Parlament einer Vereinfachung der Anforderungen der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD) zugestimmt. Mit der neuen Position sollen Berichtspflichten auf große Unternehmen beschränkt und die Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich reduziert werden. Am 18.11.2025 sollen die Trilogverhandlungen beginnen.


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