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  • Fortbildung zum „ESG Compliance Officer“

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Neue Chancen für Bilanzbuchhalter/Controller

     

    Die in mittelständischen Unternehmen rasant zunehmenden ESG-Anforderungen (ESG – Environmental/Umwelt, Social/Soziales, Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung) bringen auch für das Compliance-Management vielfältige neue Aufgabenstellungen mit sich. Das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen (DIZR e.V.) hat kürzlich eine Qualifizierungsoffensive für ein ESG-orientiertes Compliance-Management gestartet. Zu den Zielgruppen zählen ausdrücklich auch Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter.

     


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  • Corporate Sustainability Due Diligence

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit

     

    Beim Aufbau einer nachhaltigen Gesellschaft und Wirtschaft spielen Unternehmen eine Schlüsselrolle. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD – Sorgfaltspflichten der Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit) vom 23.2.2022 zielt darauf ab, ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Verhalten von Unternehmen zu fördern. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang ihrer gesamten Lieferkette zu ermitteln und zu bekämpfen.

     


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  • Einstieg in die branchenbezogene ESRS-Wesentlichkeitsanalyse

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Empfehlungen des BDI und des DRSC

     

    Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben eine gemeinsame Broschüre als Hilfestellung zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse veröffentlicht. Diese soll Verbände und Unternehmen bei der Ermittlung branchenspezifischer Impacts, Risks and Opportunities (IROs; Auswirkungen, Risiken und Chancen) sowie den damit verbundenen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unterstützen. Sie kann auch dazu genutzt werden, branchenweit wesentliche Angabepflichten und Datenpunkte zu identifizieren.


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  • ESG-Sanierung von Immobilien

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Bestandssanierung erfordert Dokumentation qualifizierter Daten

     

    Im Rahmen des europäischen „Green Deal“ ist die Immobilienbewirtschaftung von zentraler Bedeutung: Bis spätestens 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein. Schon jetzt legen deshalb Eigentümer, Finanzierer, Mieter und Investoren immer mehr Wert auf einen schlanken ökologischen Fußabdruck, über den dann auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu informieren ist. Ergänzend zu Neubaumaßnahmen sind die ESG-konforme Sanierung und die Neupositionierung von Bestandsimmobilien wichtige Treiber dieser Entwicklung (ESG steht für Environmental, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).


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  • Prozessdokumentation für das ESG-Reporting

    Daniel Scheffbuch

    Empfehlungen zur Erfüllung der Berichts- und Prüfungserfordernisse

     

    Aufgrund regulatorischer Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis werden viele Unternehmen erstmals für 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Dabei reicht es jedoch nicht, den Bericht aufzustellen und Daten zu den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) offenzulegen. Vielmehr ist der Prozess zur Auswahl der Daten ausführlich und vor allem nachvollziehbar zu dokumentieren.


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  • IDW veröffentlicht umfassende Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    IDW gibt Hilfestellung für das Berichtsjahr 2024

     

    Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Deutschland verzögert sich weiter. Vor dem Hintergrund der mangels gesetzlicher Regelung bestehenden Unsicherheiten hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ein erweitertes Papier mit Antworten auf zentrale Fragen veröffentlicht (Stand: 16.12.2024). Unternehmen, Berater und Prüfer erhalten beispielsweise Unterstützung zum Berichtsrahmen, zu Prüfungsanforderungen und Befreiungsregelungen mit Blick auf das Berichtsjahr 2024.


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  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Begrenzung von Berichtspflichten dringend erforderlich

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Initiativen der EU und der Bundesregierung

     

    Die wachsenden Berichtspflichten rufen immer mehr Appelle nach Eingrenzung hervor. Die Praxis ist schlicht überfordert. Wie dramatisch die Lage ist, zeigen Ergebnisse einer aktuellen KfW-Auswertung, wonach lediglich 30% der mittelständischen Unternehmen ihren Stromverbrauch und nur 26% ihren Wasserverbrauch angeben können. Notwendig ist eine gute Balance zwischen höherer Transparenz und der Leistbarkeit des Zusatzaufwands!


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  • Kommentar: Nachdenkliches zur Budapester Erklärung

    Christian Thurow

     

    „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.“ Diese universale Volksweisheit trifft auch auf die jüngste Erklärung der EU-Staats- und Regierungschefs nach ihrem Treffen am 8.11.2024 in Budapest zu, in welcher eine radikale Vereinfachung der Unternehmensberichtspflichten angekündigt wurde.


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  • Verspätete Umsetzung der CSRD und ihre Folgen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Auswirkungen einer erst nach dem 31.12.2024 erfolgenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

     

    Die notwendige Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) in deutsches Recht steht aktuell noch aus. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition ist es höchst unsicher, wann dies nun erfolgen wird. Nach der CSRD müssen einige Gesellschaften allerdings bereits für 2024 einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und diesen prüfen lassen. Für diese stellt sich eine Reihe von Fragen für den höchstwahrscheinlichen Fall, dass ein CSRD-Umsetzungsgesetz erst nach dem 31.12.2024 verabschiedet und in Kraft treten wird. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat sich hierzu geäußert.


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  • Rasche CSRD-Umsetzung mit offenem Prüfermarkt

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Thesenpapier des TÜV-Verbands vom 13.11.2024

     

    Nachdem die Wirtschaft bereits im September 2024 für die Nachhaltigkeitsberichte nochmals vehement einen offenen Prüfermarkt und damit die Abkehr von der „Lex Wirtschaftsprüfer“ gefordert hatte, ist diese Forderung nach dem bundespolitischen Ampel-Aus wiederum bekräftigt und mit einem Thesenpapier untermauert worden.


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  • Prüfung der LkSG-Berichte durch das BAFA verschoben

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    BAFA verschiebt die Prüfung des Vorliegens und der Veröffentlichung der LkSG-Berichte auf 2026

     

    Seit Januar 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bestimmte Unternehmen, strenge Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten durch die Umsetzung von Sorgfaltspflichten zu wahren. Hierüber muss Bericht erstattet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kündigte an, die Prüfung bezüglich dieser LkSG-Berichte erst ab 2026 aufzunehmen.


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  • Fragen und Antworten zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    IDW veröffentlicht ein erstes Papier mit Fragen und Antworten

     

    Mit der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) werden bestimmte Unternehmen nicht nur zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, sondern auch zu dessen Prüfung verpflichtet. Nach dem vorliegenden deutschen Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung soll diese Prüfung eine Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer sein. Für die Prüfungspraxis stellt sich in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen. Zu zwölf dieser Fragen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit einem ersten Fragen- und Antworten-Papier am 10.10.2024 Stellung genommen.


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  • Wirtschaft fordert offenen Prüfermarkt

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Vehemente Verbandsinitiative vom 23.9.2024

     

    Für die Nachhaltigkeitsberichte hat die Wirtschaft nochmals einen offenen Prüfermarkt und damit die Abkehr von der „Lex Wirtschaftsprüfer“ gefordert. 79% der Unternehmen würden technische Prüforganisationen mit der externen Prüfung ihres Nachhaltigkeitsberichts beauftragen. Ein insoweit geöffneter Prüfermarkt könne Aufwand und Kosten für den Mittelstand senken.


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  • Anforderungen an ESG-Berichte

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Gestaltungsempfehlungen und ein Weckruf

     

    Mit der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit als Kreditvoraussetzung steigt die Notwendigkeit, sich mit der anforderungsgerechten Gestaltung von ESG-Berichten auseinanderzusetzen (ESG steht für Environmental, Social and Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Neue Praxisempfehlungen bieten Anknüpfungspunkte. So gibt eine neue BARC-Studie wertvolle Einblicke in aktuelle Herausforderungen und hält Empfehlungen für Unternehmen bereit, die ihre ESG-Berichtspflicht bis 2025 und darüber hinaus erfüllen müssen. Aus der Praxis kommt parallel ein Weckruf, aufgeblähte Berichte zu vermeiden.


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  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 LkSG

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

     

    Ab diesem Jahr 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, eine Risikoanalyse (§ 5 LkSG) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durchzuführen mit dem Ziel, Risiken und Pflichtverletzungen zu identifizieren, zu gewichten und zu priorisieren. Wird die Verletzung einer menschenrechts- oder einer umweltbezogenen Pflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer entdeckt, verlangt das Gesetz in § 7 LkSG die unverzügliche Einleitung von angemessenen Abhilfemaßnahmen zur Beendigung, Verhinderung oder Minimierung der festgestellten Verletzung.


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  • EFRAG veröffentlicht eine Sammlung von insgesamt 93 Erläuterungen zu den ESRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

     

    Am 26.7.2024 veröffentlichte die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) eine Zusammenstellung von Erläuterungen zu den Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS – European Sustainability Reporting Standards), um die zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen bei der Umsetzung der ESRS über die EFRAG ESRS Q&A-Plattform (Frage-Antwort-Plattform) zu unterstützen.

     


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  • Mit Nachhaltigkeitsberichten Chancen erschließen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Einblicke in PwC-Befragungsergebnisse vom 8.7.2024

     

    Die Pflicht zum Nachhaltigkeitsreporting wirkt: Mit nahezu 80% berücksichtigen immer mehr Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Entscheidungen – und im Rahmen einer aktuellen Mittelstandsbefragung sehen sogar 69% einen positiven Beitrag zur Risikominimierung.


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  • Ressourceneffizienz und THG-Bilanzen mit ecocockpit

    Sanja Mitrovic und Volker Blau

     

    Mit dem kostenlosen Tool ecocockpit können Unternehmen seit rund zehn Jahren Treibhausgas-Bilanzen erstellen (THG-Bilanzen). Das Tool richtet sich primär an das produzierende Gewerbe, ist aber auch für Dienstleister und Einzelpersonen nutzbar. Ecocockpit hilft nicht nur bei der Erfüllung von Berichtspflichten, sondern zeigt auch Wege zur Emissionsreduktion und Ressourceneffizienz auf.


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  • Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BDI und DRSC veröffentlichen kompakte Broschüre für Neueinsteiger

     

    Eine kompakte Broschüre soll den von den EU-Vorgaben betroffenen Unternehmen einen fundierten Überblick über die neuen Berichtspflichten geben und richtet sich vor allem an die vielen Unternehmen, welche erstmalig für ab dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Neben grundlegenden Informationen werden erste Ideen für das Aufsetzen entsprechender Umsetzungsprojekte vermittelt.


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  • Chancen und Risiken auf dem Weg zu mehr Transparenz

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Einblicke anlässlich des TRR 266 Forums vom 4.6.2024 in Frankfurt/M.

     

    Das kommende Reporting zu Umwelt, Soziales und Governance (engl. ESG – Environmental, Social and Governance) nach CSRD/ESRS ist Hoffnungsträger für erhöhte Transparenz. Skeptiker aber befürchten ein bürokratisches Monster, das Unternehmen überfordert, und Stakeholder (Interessenträger wie Investoren, Kunden, Beschäftigte usw.) mit seinen zahlreichen Datenpunkten mehr verwirrt als informiert – zu Recht?

     


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