Grundlegender Perspektivwechsel mit VSME-Reporting


Zwar ist mit den Änderungen der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) der Kreis der direkt berichtspflichtigen Unternehmen deutlich reduziert worden. Die Wahrnehmung, der Mittelstand sei insgesamt nicht mehr von entsprechenden Berichtspflichten betroffen, trügt jedoch. Denn in der Praxis werden Kapitalgeber und große Unternehmen ESG-Anforderungen entlang der Wertschöpfungsketten weitergeben. Auch insoweit gesetzgeberisch vorgesehene Schranken werden nur begrenzt wirken.
Nachfolgend werden deshalb die Grundzüge des VSME-Reporting vorgestellt, das jenseits bisher erwarteter komplexer Berichtspflichten für eine freiwillige Berichterstattung einen klar strukturierten Rahmen bietet, um die Anfragen von Kunden und Banken mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen.