IDW Praxishinweis 4/2023 mit Bezug zu IDW PS 982
Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) und der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standard, kurz: ESRS) unterliegt einer Vielzahl regulatorischer Anforderungen, die Unternehmen dazu verpflichten, umfassende und komplexe Informationen bereitzustellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die Einführung eines effektiven internen Kontrollsystems (IKS) von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) einen Praxishinweis (4/2023) veröffentlicht, der u.a. die Ausgestaltung eines IKS zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten erläutert.