Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
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Im Rahmen der Unternehmensstrategie soll unternehmerisches Handeln gemäß ESG-Vorgaben (ESG – Environmental/Umwelt, Social/Soziales, Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung) an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden, bzw. diese sollen zumindest maßgeblich berücksichtigt werden. Dabei umfasst der Begriff der Nachhaltigkeit neben finanziell-wirtschaftlichen vor allem auch nicht-finanzielle Aspekte. Im Folgenden wird dargestellt, wie eine nachhaltige, insbesondere sozial verantwortliche Unternehmensführung im arbeitsrechtlichen Kontext umgesetzt werden kann.