OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.11.2018, 17 U 20/18 (rkr.)
„Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.“ Dieses etwas sperrige Zitat des französischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau sollten sich selbstständige (Bilanz-)Buchhalter und Steuerberater zu Herzen nehmen.
Wenn die vom Mandanten erhaltenen Informationen nicht zur Beurteilung eines Sachverhalts ausreichen, muss man nachfragen. Dies sieht auch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein so.