FG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23; 4 V 1429/23 (Aussetzung der Vollziehung)
„Die Rute, die ist hier; doch für die Kinder nur, die schlechten, die trifft sie auf den Teil, den rechten.“ Die von Theodor Storm dem Knecht Ruprecht in den Mund gelegten Worte bieten bereits eine gute Zusammenfassung von zwei Beschlüssen des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz zur Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell. Die Beschlüsse zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) hinterlassen deutliche Striemen bei Gesetzgeber, Finanzverwaltung und Gutachterausschüssen.