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Gewerbesteuer/Grunderwerbsteuer
   

  • Hotelzimmer als (fiktives) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 15.1.2026 – III R 28/24

     

    Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum (fiktiven) Anlagevermögen genügt es, dass sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen (erkennbar) objektiv und subjektiv dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 HGB); sie müssen ihm nicht direkt oder unmittelbar dienen, nicht zwingend erforderlich sein und nicht das Kerngeschäft betreffen. Konkret ist eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Anmietung von Hotelzimmern durch einen Veranstalter nur unter der Voraussetzung vorzunehmen, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.


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  • Anhebung des Mindest-Gewerbesteuerhebesatzes auf 280%

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 24.4.2026; Neuregelung soll ab Erhebungszeitraum 2027 gelten

     

    Am 24.4.2026 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen eines größeren Gesetzespakets beschlossen, den Mindest-Gewerbesteuerhebesatz von derzeit 200% auf 280% anzuheben. Diejenigen Kommunen, deren Hebesatz aktuell unter 280% liegt, müssen nun eine Erhöhung vornehmen. Für die davon betroffenen Unternehmen können die Auswirkungen durchaus spürbar sein.


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  • Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei einer GmbH: Gewerbesteuerliche Behandlung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    BFH Urt. v. 11.12.2025 – III R 38/22

     

    Der BFH hat klargestellt, dass der Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils auf Ebene der GmbH nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Dies gilt auch bei Projektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren gewerbesteuerliche Tätigkeit noch nicht begonnen hat.


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  • Betriebsaufspaltung aufgrund Vermietung von Photovoltaik-Dachflächen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FG Düsseldorf Urt. v. 19.2.2025 – 5 K 814/22 G, F (Revision eingelegt, Az. BFH: III R 12/25)

     

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 19.2.2025 entschieden, dass die Vermietung von Dachflächen zur Nutzung als Photovoltaik-Dachflächen nicht zu einer Betriebsaufspaltung führt, wenn die vermieteten Dachflächen nur eine untergeordnete Bedeutung für die Betriebsführung haben.


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  • Miet- und Pachtzinsen für die Nutzung des fremden beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

    Christian Thurow

    Thüringer FG Urt. v. 5.2.2026 – 1 K 183/22 (Revision zugelassen)

     

    Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für (un)bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist nur vorzunehmen, soweit die Erträge bei der Ermittlung des Gewinns „abgesetzt“ worden sind. Hierbei rückt nun die Ermittlung der Herstellungskosten in den Fokus, wie aus einem Urteil des Thüringer Finanzgerichts hervorgeht.


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  • Grundsteuer „Bundesmodell“ verfassungskonform

    Christian Thurow

    BFH-Urteile vom 12.11.2025 – Pressemitteilung vom 10.12.2025

     

    Das im Rahmen der Grundsteuerreform eingeführte Bundesmodell ist verfassungskonform, wie aus einer Pressemitteilung des BFH hervorgeht. Der BFH hat sich hierzu im November 2025 mit drei Urteilen befasst. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird im Januar 2026 gerechnet.


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  • Grunderwerbsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 16.7.2025 – 43-S 4521-45

     

    Die Finanzverwaltung und hier das Finanzministerium Sachsen-Anhalt äußert sich in einem Erlass vom 16.7.2025 zum Umfang der Gegenleistung bei Grundstücksveräußerungen mit Photovoltaikanlagen. Der Ländererlass hilft auch bei der bilanziellen Einordnung von Photovoltaikanlagen.


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  • Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 9.7.2025 – II B 13/25 (AdV)

     

    Die Übertragung eines Geschäftsanteils an einer Kapitalgesellschaft durchläuft zwei separate Rechtsvorgänge: Zuerst erfolgt mit dem Abschluss eines Kaufvertrags das sog. Verpflichtungsgeschäft. Die Abtretung des Anteils stellt dann im zweiten Schritt das Abtretungsgeschäft dar. Zwei separate Rechtsvorgänge – kann da nicht auch gleich zweimal Grunderwerbsteuer erhoben werden?


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  • Beteiligungsidentische Verschmelzung von an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten Kapitalgesellschaften

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 18.2.2025 – 5 K 2382/21 (Revision zugelassen)

     

    Grundsätzlich liegt ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang vor, wenn mindestens 95% der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen. Es fehlt jedoch an einer gesetzlichen Definition des Terminus „neuer Gesellschafter“. Umstritten ist, ob bei mehrstöckigen Gesellschaften eine unveränderte mittelbare Beteiligungsquote eine schädliche Änderung der unmittelbaren Beteiligungsquote heilt.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 8.5.2025 – IV R 40/22

     

    1. Der nach § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft.
    2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an der Oberpersonengesellschaft auch insoweit nicht der Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG, als der Veräußerungsgewinn auf stille Reserven der Unterpersonengesellschaft entfällt.
    3. § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG ist nicht anwendbar, wenn eine Oberpersonengesellschaft ihren Anteil an der Unterpersonengesellschaft veräußert, deren Gewerbeertrag nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG (teilweise) von der Gewerbesteuer befreit ist.

     


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  • Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes

    Christian Thurow

    FG München, Urt. v. 30.4.2025 – 4 K 1312/24

     

    Verstößt das bayerische Grundsteuermodell gegen den Gleichheitsgrundsatz, da bei der Berechnung der Grundsteuer lediglich auf die Grundstücksgröße und nicht auf den Grundstückswert abgestellt wird?


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  • Erstmalige Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr: erweiterte Kürzung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    BFH Beschl. v. 20.3.2025 – III R 14/23

     

    Wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch dafür vorbereitende Maßnahmen erfolgen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein.


     


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  • Betriebsverpachtung: BFH klärt wichtige Praxisfragen zur erweiterten Kürzung

    Patrick Loibl und Maximilian Lang

    BFH Urt. v. 30.10.2024 – IV R 19/22

     

    Das Privileg, Miet- und Pachteinahmen nicht der Gewerbesteuer unterwerfen zu müssen, ist an enge Voraussetzungen geknüpft. In einem aktuellen Urteil hat der BFH grundlegende Fragen zur Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei Betriebsverpachtungen geklärt.


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  • Keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    BFH Beschl. v. 4.2.2025 – VIII R 1/22

     

    § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Alt. 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (Bestätigung der Rechtsprechung).


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  • Elektro- und Hybridfahrzeuge: Behandlung im Steuerrecht

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Hinweise zur steuerlichen Erfassung nach EStG und UStG sowie mögliche Hinzurechnungen nach GewSt

     

    Zur Förderung der Elektromobilität sowie der Hybridelektromobilität hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit verschiedene steuerliche Begünstigungen festgelegt. Die Nutzung von Elektro- und Hybrid-Dienstfahrzeugen bringt somit steuerliche Besonderheiten mit sich, die sowohl im Einkommensteuergesetz (EStG), im Umsatzsteuergesetz (UStG) als auch im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt sind.


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  • Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft: Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 25.9.2024 – II R 2/22

     

    1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbegünstigt sein.

    2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a S. 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen.

    3. Die Nachbehaltensfrist des § 6a S. 4 GrEStG muss insoweit eingehalten werden, als der nach Erlöschen des Einzelunternehmens als Alleingesellschafter an der Kapitalgesellschaft beteiligte (frühere) Einzelkaufmann diese Beteiligung in Höhe von mindestens 95% über weitere fünf Jahre halten muss.


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  • Zur Ermittlung des Bodenrichtwerts

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf Beschl. v. 9.1.2025 – 11 V 2128/24 A (BG)

     

    Bei der Feststellung des Grundsteuerwerts ging das Finanzamt zunächst von einem Bodenrichtwert von 630 € pro Quadratmeter aus. Nach einem Einspruch senkte das Finanzamt den berücksichtigten Bodenrichtwert auf 78,75 € pro Quadratmeter ab, während das Finanzgericht (FG) Düsseldorf von einem Bodenrichtwert von 10,50 € pro Quadratmeter ausgeht. Wie lässt sich eine solche Differenz erklären?


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  • Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

    BC-Redaktion

    BMF 20.1.2025, IV D 4 – S 3225/00006/006/003; DOK: COO.7005.100.3.11112470

     

    Die Finanzverwaltung hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, welche bei der Ermittlung von Gebäudesachwerten für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 verwendet werden müssen, bekannt gegeben.

     


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  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    BFH Urt. v. 16.9.2024 – III R 36/22

     

    Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG kommt auch bei einem Dienstleistungsunternehmen in Betracht, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden.


     


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  • Grenzüberschreitende Aktivitäten bei der Gewerbesteuer

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 5.6.2024 – I R 32/20

     

    Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG), ist auch dann vorzunehmen, wenn die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüfung (joint audit) die deutschen und die ausländischen Finanzbehörden auf eine vollständige Besteuerung durch Deutschland verständigt haben.

     


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