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Gewerbesteuer/Grunderwerbsteuer
   

  • Beteiligungsidentische Verschmelzung von an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten Kapitalgesellschaften

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 18.2.2025 – 5 K 2382/21 (Revision zugelassen)

     

    Grundsätzlich liegt ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang vor, wenn mindestens 95% der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen. Es fehlt jedoch an einer gesetzlichen Definition des Terminus „neuer Gesellschafter“. Umstritten ist, ob bei mehrstöckigen Gesellschaften eine unveränderte mittelbare Beteiligungsquote eine schädliche Änderung der unmittelbaren Beteiligungsquote heilt.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 8.5.2025 – IV R 40/22

     

    1. Der nach § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft.
    2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an der Oberpersonengesellschaft auch insoweit nicht der Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG, als der Veräußerungsgewinn auf stille Reserven der Unterpersonengesellschaft entfällt.
    3. § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG ist nicht anwendbar, wenn eine Oberpersonengesellschaft ihren Anteil an der Unterpersonengesellschaft veräußert, deren Gewerbeertrag nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG (teilweise) von der Gewerbesteuer befreit ist.

     


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  • Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes

    Christian Thurow

    FG München, Urt. v. 30.4.2025 – 4 K 1312/24

     

    Verstößt das bayerische Grundsteuermodell gegen den Gleichheitsgrundsatz, da bei der Berechnung der Grundsteuer lediglich auf die Grundstücksgröße und nicht auf den Grundstückswert abgestellt wird?


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  • Erstmalige Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr: erweiterte Kürzung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    BFH Beschl. v. 20.3.2025 – III R 14/23

     

    Wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch dafür vorbereitende Maßnahmen erfolgen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein.


     


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  • Betriebsverpachtung: BFH klärt wichtige Praxisfragen zur erweiterten Kürzung

    Patrick Loibl und Maximilian Lang

    BFH Urt. v. 30.10.2024 – IV R 19/22

     

    Das Privileg, Miet- und Pachteinahmen nicht der Gewerbesteuer unterwerfen zu müssen, ist an enge Voraussetzungen geknüpft. In einem aktuellen Urteil hat der BFH grundlegende Fragen zur Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei Betriebsverpachtungen geklärt.


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  • Keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    BFH Beschl. v. 4.2.2025 – VIII R 1/22

     

    § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Alt. 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (Bestätigung der Rechtsprechung).


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  • Elektro- und Hybridfahrzeuge: Behandlung im Steuerrecht

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Hinweise zur steuerlichen Erfassung nach EStG und UStG sowie mögliche Hinzurechnungen nach GewSt

     

    Zur Förderung der Elektromobilität sowie der Hybridelektromobilität hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit verschiedene steuerliche Begünstigungen festgelegt. Die Nutzung von Elektro- und Hybrid-Dienstfahrzeugen bringt somit steuerliche Besonderheiten mit sich, die sowohl im Einkommensteuergesetz (EStG), im Umsatzsteuergesetz (UStG) als auch im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt sind.


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  • Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft: Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 25.9.2024 – II R 2/22

     

    1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbegünstigt sein.

    2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a S. 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen.

    3. Die Nachbehaltensfrist des § 6a S. 4 GrEStG muss insoweit eingehalten werden, als der nach Erlöschen des Einzelunternehmens als Alleingesellschafter an der Kapitalgesellschaft beteiligte (frühere) Einzelkaufmann diese Beteiligung in Höhe von mindestens 95% über weitere fünf Jahre halten muss.


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  • Zur Ermittlung des Bodenrichtwerts

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf Beschl. v. 9.1.2025 – 11 V 2128/24 A (BG)

     

    Bei der Feststellung des Grundsteuerwerts ging das Finanzamt zunächst von einem Bodenrichtwert von 630 € pro Quadratmeter aus. Nach einem Einspruch senkte das Finanzamt den berücksichtigten Bodenrichtwert auf 78,75 € pro Quadratmeter ab, während das Finanzgericht (FG) Düsseldorf von einem Bodenrichtwert von 10,50 € pro Quadratmeter ausgeht. Wie lässt sich eine solche Differenz erklären?


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  • Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

    BC-Redaktion

    BMF 20.1.2025, IV D 4 – S 3225/00006/006/003; DOK: COO.7005.100.3.11112470

     

    Die Finanzverwaltung hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten, welche bei der Ermittlung von Gebäudesachwerten für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 verwendet werden müssen, bekannt gegeben.

     


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  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Anna Günther

    BFH Urt. v. 16.9.2024 – III R 36/22

     

    Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG kommt auch bei einem Dienstleistungsunternehmen in Betracht, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden.


     


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  • Grenzüberschreitende Aktivitäten bei der Gewerbesteuer

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 5.6.2024 – I R 32/20

     

    Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 GewStG), ist auch dann vorzunehmen, wenn die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüfung (joint audit) die deutschen und die ausländischen Finanzbehörden auf eine vollständige Besteuerung durch Deutschland verständigt haben.

     


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  • Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen und Gebäudebestandteilen: Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung

    BC-Redaktion

    FG Hamburg Urt. v. 15.5.2024 – 2 K 76/22 (rkr.)

     

    Bei einer Paletten-Förderanlage in einer 2-geschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ausschließt.


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  • Verlängerung der Nachbehaltensfrist von fünf auf zehn Jahre bei einem vor dem 1.7.2021 liegenden Erwerbsvorgang?

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf Beschl. v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE) (Beschwerde zugelassen)

     

    Bei der Einbringung einer Immobilie in eine Personengesellschaft fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Grunderwerbsteuer an. Eine dieser Voraussetzungen ist die sogenannte Nachbehaltensfrist, ein Zeitraum, in welchem das Grundstück nicht veräußert werden darf. Die Nachbehaltensfrist wurde durch das „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ vom 12.5.2021 von fünf auf 10 Jahre verlängert. Umstritten ist, ob diese Verlängerung nur auf Neufälle oder auf schon laufende Nachbehaltensfristen anzuwenden ist.


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  • Musterklage zur Grundsteuerbewertung: Bestätigung des Bundesmodells

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    FG Köln Urt. v. 19.9.2024 – 4 K 2189/23 (Revision zugelassen)

     

    Im Zuge der Grundsteuerreform wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerwertermittlung nach dem Bundesmodell laut. Dieses Modell wird derzeit in elf Bundesländern, wie z.B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, angewendet. In einem aktuellen Verfahren zur Grundsteuerbewertung wies das Finanzgericht (FG) Köln jedoch eine Klage gegen die Bewertungsmethode des Bundesmodells ab. Demnach sei die Grundsteuerbewertung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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  • Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei „mehrgemeindlicher Betriebsstätte“

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 15.5.2024 – IV R 21/21

     

    Im Mittelpunkt stehen u.a. die Fragen: Wann liegt eine einheitliche, mehrgemeindliche Betriebsstätte vor und wann nicht? Wie ist mit dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG in Bezug auf den Zerlegungsanteil zu verfahren, wenn in einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte keine Arbeitnehmer beschäftigt sind?


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  • Gleichlautender Erlass der OFD zur Grundsteuer als Reaktion auf BFH-Rechtsprechung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens

     

    Die OFD reagiert mit einem gleichlautenden Erlass vom 24.6.2024 auf die jüngste Rechtsprechung des BFH zur Grundsteuer. Die Finanzverwaltung schließt sich der Rechtsprechung des BFH vom 24.6.2024 an und lässt damit den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerpflichtigen zu. Die Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist damit den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts stattzugeben.


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  • Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht

    Christian Thurow

     

    Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler Deutschland und des Verbands Haus & Grund Deutschland ist jetzt die erste Musterklage gegen das neue Grundsteuermodell in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden.


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  • Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell: Aussetzung der Vollziehung

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 27.5.2024 – II B 78/23 (AdV)

     

    Im November 2023 löste das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz ein kleines Beben aus, als es die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Grundsteuerwertfeststellung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bundesmodells in zwei Fällen gewährte (vgl. auch Wolff/Wunderlich, BC 2024, 125 ff., Heft 3).  Der BFH hat nun über die Beschwerde des Finanzamts gegen die AdV entschieden.


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  • Klarstellungen zum Begriff des „bebauten“ Grundstücks

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf Beschl. v. 10.5.2024 – 11 V 533/24 A (BG; Beschwerde zugelassen)

     

    Hat der Zustand eines Gebäudes einen Einfluss auf die Feststellung des Grundsteuerwerts? Und kann ein mit einem maroden Gebäude bebautes Grundstück als unbebaut gelten? Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf schafft hier Klarheit und geht dabei auch auf eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerregelungen ein.


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