FG Münster, Urteil vom 14.11.2019, 8 K 168/19 GrE (Revision zugelassen)
Der Advents- und Weihnachtszeit wohnt immer noch ein Zauber inne. Sofern dieser Zauber aber auf deutschem Boden stattfindet und kein Steuerbefreiungstatbestand greift, unterliegt auch diese Magie dem Einfluss des deutschen Fiskus. Sind beispielsweise Weihnachtsbaumkulturen Teil des Grundstücks und unterliegen somit der Grunderwerbsteuer? Lassen Sie uns, ausgestattet mit einer Tasse Tee und einem Aachener Printen, einem Nürnberger Lebkuchen oder (und) einer Scheibe Dresdner Christstollen dieses magisch-steuerrechtliche Grenzgebiet gedanklich durchschreiten.