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Gewerbesteuer/Grunderwerbsteuer
   

  • Mehrere Betätigungen derselben natürlichen Person: Einheitlicher Steuergegenstand

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 17.6.2020, X R 15/18

     

    Viele selbstständige Unternehmer sind recht umtriebig und üben mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus. Doch handelt es sich bei diesen Tätigkeiten um einen einheitlichen Betrieb oder um mehrere selbstständige Betriebe? Der BFH hat die zugrunde zu legenden Kriterien hierfür nun spezifiziert.


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  • Herstellungskosten zu unterjährig ausgeschiedenem Umlaufvermögen: Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 30.7.2020, III R 24/18

     

    1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind.

    2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden und deshalb hätte aktiviert werden müssen.


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  • Eiscafé und Imbiss als einheitlicher Gewerbebetrieb?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH-Urteil vom 17.6.2020, X R 15/18

     

    Sofern eine natürliche Person, wie z.B. ein Imbiss-Betreiber, mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausübt, kann es sich gewerbesteuerrechtlich entweder um einen einheitlichen Betrieb (Steuergegenstand) oder aber um mehrere selbständige Betriebe – und damit um mehrere Steuergegenstände – handeln. Diese formal scheinende Differenzierung kann in der Praxis massiv auf die Höhe gewerbesteuerlicher Belastungen einwirken.


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  • Erweiterte Gewerbesteuerkürzung erleichtert durch FoStoG (Fondsstandortgesetz)

    Dr. Lars Lüdemann und Dr. Barbara Schmid

    Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle für „schädliche“ Nebentätigkeiten

     

    Bei der Vermietung von Grundbesitz bzw. dessen Veräußerung sind Erträge unter bestimmten Voraussetzungen durch die sog. „erweiterte Gewerbesteuerkürzung“ (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) gewerbesteuerfrei. Dies setzt aber voraus, dass ausschließlich Einkünfte aus der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz (und gegebenenfalls zusätzlich eigenem Kapitalvermögen) erzielt werden. Bei anderen Einkünften – sei es auch nur in sehr geringem Umfang – wurde die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gänzlich, d.h. für alle Einkünfte, versagt.


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  • Steuerfalle bei Share Deals

    Holger Wandel

    Gesetzliche Neuregelung durch das JStG 2022

     

    Neben vorherigen grundlegenden Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes, mit denen insbesondere auch die steuerneutrale Umgehung von sog. Share Deals (Anteilserwerb) vermieden werden soll, wurden im Nachgang im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) verfahrensrechtliche Vorschriften zur Grunderwerbsteuer bei Share Deals modifiziert. Entsprechende Gestaltungen bedürfen sorgfältiger Abwägungen, um nicht in eine Steuerfalle zu tappen.

     


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Urteil vom 20.5.2021, IV R 31/18

     

    1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind.

    2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden hätte und deshalb hätte aktiviert werden müssen (Anschluss an BFH-Urteil vom 30.7.2020, III R 24/18, BFHE 269, 342).


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  • Aktuelle KPMG-Studie: Unternehmen nicht ausreichend auf Grundsteuerreform vorbereitet

    Christian Thurow

     

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherige grundsteuerliche Bewertung von Immobilien für verfassungswidrig erklärt hatte, verabschiedete der Gesetzgeber im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz. Als neuer Hauptfeststellungszeitpunkt wurde bundeseinheitlich der 1.1.2022 festgesetzt. Rund 36 Millionen Immobilien sind zu diesem Zeitpunkt neu zu bewerten. Eine KMPG-Umfrage unter ca. 300 Unternehmen zeigt nun, dass die Vorbereitungen zur Umstellung oftmals noch am Anfang stehen.


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  • Hinzurechnung von Aufwendungen für die Teilnahme an Messen als Miet- und Pachtzinsen zum Gewerbeertrag?

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 3.11.2021, 13 K 1122/19 G (Revision zugelassen)

     

    Miet- und Pachtzinsen unterliegen in der Regel der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Doch gilt dies auch bei Aufwendungen für einen Messestand? Entscheidend sind aus Sicht des Finanzgerichts (FG) Münster hier unter anderem Eigentumsfragen und eine fiktive (unterstellte) Zuordnung.


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  • Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen mittels Treuhandverhältnissen

    Christian Thurow

    FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.2021, 5 K 1880/19 (Revision zugelassen)

     

    Durch Erwerb von mehr als 95% der Anteile an einer Gesellschaft wird auf das Immobilienvermögen der Gesellschaft Grunderwerbsteuer ausgelöst. Doch was, wenn der Erwerber einen Teil der Gesellschaftsanteile treuhänderisch für eine dritte Person erwirbt?


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Bauzeitzinsen, welche in die Herstellungskosten eingehen

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 25.11.2021, 13 K 703/17 (rkr.)

     

    Unter Bauzeitzinsen versteht man sämtliche Zinsen, welche während der Bauzeit einer Immobilie anfallen. Umstritten ist, ob diese Zinsen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Hierzu hat nun das Finanzgericht (FG) Köln in einem Urteil Stellung genommen.


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  • Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags in besonderen Fällen

    Dr. Martin Weiss

    FG Düsseldorf, Urteil vom 19.6.2020, 3 K 3280/17 G (Revision zugelassen, Az. BFH: IV R 21/21)

     

    Im Mittelpunkt des am 30.3.2022 veröffentlichten Finanzgerichtsurteils steht die Frage, wann eine einheitliche, mehrgemeindliche Betriebsstätte vorliegt und wann nicht.


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  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 2.2.2022, III R 65/19

     

    Miet- und Pachtzinsen sind bekanntlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu unterwerfen. Doch betrifft die Hinzurechnung auch die auf den Mieter umgelegte Grundsteuer?


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  • Erweiterte GewSt-Kürzung bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Billigkeitsmaßnahmen der obersten Finanzbehörden der Länder

     

    Der Krieg in der Ukraine führt auch zu Flüchtlingsbewegungen nach Deutschland. In diesem Zusammenhang überlassen Wohnungsunternehmen als solidarisches Engagement ukrainischen Kriegsflüchtlingen regelmäßig möblierte Wohnungen oder leisten sonstige Unterstützungsleistungen. Diesbezüglich werden steuerliche Billigungen durch den gleich lautenden Ländererlass vom 31.3.2022 hinsichtlich der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG zugestanden.


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  • Gewerbesteuerliche Abgrenzung fiktiven Anlagevermögens

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Ländererlasse vom 6.4.2022

     

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder (OFL) haben eine Überarbeitung des bisherigen Erlasses zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung vorgenommen. Die Änderungen ergehen aufgrund der Rechtsprechung „zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie dem Vorliegen fiktiven Anlagevermögens“. Damit erkennt die Finanzverwaltung in Teilbereichen die fortentwickelte Rechtsprechung an, wobei aber Klarheit nur begrenzt geschaffen wird.


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  • Arbeitsteilung in Partnerschaftsgesellschaft kann zu Gewerbebetrieb führen

    Christian Thurow

    FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.9.2021, 4 K 1270/19 (Revision zugelassen)

     

    Angehörige freier Berufe (z.B. Unternehmensberater) können sich zur Ausübung ihrer Tätigkeiten zu einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zusammenschließen. Grundsätzlich hat eine PartG keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass für die PartG auch keine Gewerbesteuerpflicht besteht. Die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht kann jedoch unter Umständen entfallen, wie das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil befindet.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Beschluss vom 23.3.2022, III R 14/21

     

    1.  Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde.

    2.  Zur Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es darauf an, ob der Geschäftszweck des betreffenden Unternehmens und auch die speziellen betrieblichen Verhältnisse (z.B. Bedeutung der Messepräsenz innerhalb des vom Unternehmen praktizierten Vertriebssystems) das dauerhafte Vorhandensein einer entsprechenden Messestandfläche erfordert.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Fachmessen

    Dr. Martin Weiss

    FG Münster, Urteil vom 18.8.2022, 10 K 1421/19 G

     

    Miet- und Pachtzinsen unterliegen in der Regel der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Doch gilt dies auch bei Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen? Entscheidend sind aus Sicht des Finanzgerichts (FG) Münster unter anderem die Unterscheidung zwischen miet- und pachttypischen versus miet- und pachtfremden Leistungspflichten sowie die Frage nach der fiktiven (unterstellten) Zuordnung von Anlagevermögen.


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  • Verlustvorträge bei unterjährigem teilweisem Wegfall der Unternehmeridentität bei der Organträgerin durch Gesellschafterwechsel

    Christian Thurow

    FG Münster, Urt. v. 1.3.2023 – 11 K 2517/21 G (Revision zugelassen)

     

    Verlustvorträge gehen in der Regel bei einem Wegfall der Unternehmeridentität unter. Doch wie ist dies, wenn die Unternehmeridentität eines Organträgers unterjährig wegfällt? Können in einem solchen Fall die Organschaftsgewinne und -verluste bis zum Zeitpunkt des Wegfalls der Unternehmeridentität verrechnet werden? Das Finanzgericht (FG) Münster hat hierzu eine klare Meinung.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags?

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 23.3.2023 – III R 5/22

     

    Bei einem Sponsoringvertrag kann es sich um einen atypischen Schuldvertrag handeln, bei dem die einzelnen Leistungspflichten derart miteinander verknüpft sind, dass sie sich rechtlich und wirtschaftlich nicht trennen lassen, sodass auch eine nur teilweise Zuordnung der Pflichten zum Typus eines Miet- oder Pachtvertrags ausscheidet.


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  • Gewerbesteuer auf Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    FG Düsseldorf Urt. v. 24.11.2022 – 14 K 392/22 G,F, BeckRS 2022, 41193

     

    Bei Eintritt in die Rechtsstellung einer übertragenden Gesellschaft ist nach den Vorschriften des UmwStG wegen Zurechnung der Vorbesitzzeiten eine Kürzung des Gewinns gemäß § 9 Nr. 2a GewStG (sog. Schachtelprivileg) auch dann vorzunehmen, wenn die Beteiligung bei der übernehmenden Gesellschaft nicht „zu Beginn des Erhebungszeitraumes“ bestand.


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