Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) vom BMF veröffentlicht


Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.8.2025 den Referentenentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes veröffentlicht, mit dem neue Verwaltungsleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit Dezember 2023 in den Ende 2023 eingeführten, nationalen Regelungen zur Mindestbesteuerung umgesetzt werden sollen.
Praxis-Info!
Ende Dezember 2023 wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21.12.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 397, vom 27.12.2023) die internationalen Vereinbarungen der globalen Mindestbesteuerung in deutsches Recht umgesetzt mit Wirkung für Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen basieren inhaltlich auf den Bemühungen sowohl der OECD als auch der EU, eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherzustellen.
Durch das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS wurden ergänzend zu den diesem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Anpassungsgesetz zugrunde liegenden Regelungen am 15.12.2023, am 24.5.2024 und am 13.1.2025 jeweils weitere Verwaltungsleitlinien beschlossen, die insbesondere die Anwendung des CbCR-Safe-Harbour betreffen und in der derzeit geltenden nationalen Gesetzesfassung noch nicht berücksichtigt sind. Deutschland hat sich verpflichtet, derartige Verwaltungsleitlinien jeweils innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten ab Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes die notwendigen Anpassungen und Ergänzungen zur Umsetzung des sich aus den neuen Verwaltungsleitlinien ergebenden Änderungsbedarfs. Diese umfassen insbesondere die Regelungen zur Verwendung von sogenannten Berichtspaketen, die Zulässigkeit der Verwendung der Erwerbsmethode sowie eine Vorschrift zur Verhinderung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme beim CbCR-Safe-Harbour. Darüber hinaus hat sich weiterer – vorwiegend redaktioneller – Anpassungsbedarf im Mindeststeuergesetz ergeben.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund einer Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind.
Weitere Anpassungen stellen Begleitmaßnahmen außerhalb des Mindeststeuergesetzes zur Vermeidung von Steuerbürokratie sowie von Doppelbesteuerung dar. Hierzu gehören:
- Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG),
- Anhebung der relativen und absoluten Freigrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 9 und 13 AStG),
- Anpassung des Kürzungsbetrags in Organschaftsfällen (§ 11 AStG),
- Einführung einer Beteiligungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 AStG),
- klarstellende Regelung bei der Wegzugsbesteuerung zu substanziellen Gewinnausschüttungen in Rückkehrerfällen (§ 21 Abs. 3 AStG),
- Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds (§ 37 InvStG).
Dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes waren schon zwei Diskussionsentwürfe vorausgegangen. Bereits der erste Diskussionsentwurf vom 20.8.2024 sah Konkretisierungen bei der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours hinsichtlich der Verwendung von sogenannten Berichtspaketen sowie Regelungen zur Vermeidung von Umgehungsgestaltungen beim CbCR-Safe-Harbour vor. Ferner wurde das in der Praxis sehr bedeutsame Aktivierungswahlrecht latenter Steuern nach § 274 HGB im System der Mindestbesteuerung abgebildet.
Der zweite Diskussionsentwurf enthielt ergänzend bereits die Umsetzung der Verwaltungsleitlinien aus dem Juni 2024 mit Erleichterungen bei der Nachversteuerung latenter Steuern, Regelungen zur Behandlung von transparenten Einheiten in sogenannten transparenten Strukturen einschließlich Besonderheiten bei der Zuordnung von Steuern, Klarstellungen zur Behandlung von Übernahmegewinnen und -verlusten sowie verwaltungsseitige Vereinfachungen.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
WP/StB Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München
BC 9/2025
BC20250909