FG Köln, Urteil vom 17.11.2021, 2 K 1544/20 (Revision zugelassen, Az. BFH: I R 50/21)
Zu seiner großen Überraschung muss der britische Premierminister Boris Johnson gerade feststellen, dass von ihm tatsächlich erwartet wird, sich ebenfalls an die von seiner Regierungsmannschaft erlassenen Corona-Regeln zu halten. Eine ähnliche Überraschung scheinen die Steuerbehörden zu erleben. Wie bekannt, sind zu spät gezahlte Steuern grundsätzlich zu verzinsen. Wer konnte ahnen, dass sich daraus auch Konsequenzen für zu Unrecht erhobene und über einen längeren Zeitraum einbehaltene Steuern ergeben könnten?