FG Köln Urt. v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19
Ein schönes Wort des deutschen Steuerrechts ist der „Anscheinsbeweis“. Die Maßstäbe für einen solchen Vergleich können dabei unterschiedlich sein. Die Unterschiede können sowohl aus der Besteuerungsfolge – z.B. geldwerter Vorteil oder verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – oder aus der Fallkonstellation – z.B. angestellter versus Alleingesellschafter-Geschäftsführer – entstehen.