Ein Vermögensschaden seitens des Verkehrsunternehmens liegt nach einem Beschluss des BayObLG vom 27.05.2020 nicht schon dann vor, wenn ein Angeklagter bei den ihm vorgeworfenen Fahrten die von ihm erworbene, übertragbare Zeitkarte entgegen den Vertragsbedingungen nicht bei sich führt und auch keinen neuen zusätzlichen Fahrschein erwirbt.
Wer "vorzeitig" eine Altersrente in Anspruch nimmt, muss nach einem Urteil des BSG vom 11.12.2019 gem. § 77 SGB VI eine Verminderung des Zugangsfaktors um 0,003 pro Kalendermonat hinnehmen, unabhängig davon, ob er die Wartezeit für eine andere vorzeitige, aber ungekürzte Altersente erfüllt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann unterzieht diese Entscheidung einer kritischen Würdigung.
Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Beschlussaufhebung ist nach einem Beschluss des BGH vom 28.05.2020 in der Regel nicht gegeben, wenn die Gläubigerversammlung eine Beschlussfassung mehrheitlich abgelehnt hat.
Das OLG Düsseldorf beschäftigt sich in seinem Beschluss vom 15.05.2020 mit der Vormerkungsfähigkeit gegenseitiger Zuwendungsversprechen auf den Todesfall. Notar JR Dr. Wolfgang Litzenburger stellt die Entscheidung vor und erläutert die Praxisfolgen für die Bruchteilsgemeinschaft.
Der Zurückweisung einer Berufung gem. § 522 II 1 ZPO stehen nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 15.04.2020 weder die vorherige Verfügung einer mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden noch ein erheblicher Zeitablauf zwischen dem letzten Eingang eines Berufungsschriftsatzes und dem Hinweisbeschluss noch ein Richterwechsel entgegen.
Wird in einem Vergleich (hier: im Rahmen des Dieselskandals) ein nicht rechtshängiger Anspruch zwischen zwei Parteien des Rechtsstreits (hier: zu den Folgen des Software-Updates) oder einer Partei und einem Dritten (hier: zu Konzerngesellschaften der Beklagten und Vertragshändlern) mitgeregelt, kann dies nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe einen Vergleichsmehrwert für die von diesem Anspruch Betroffenen nur dann begründen, wenn der mitgeregelte Anspruch zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war.
Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für «nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)» Krankheiten und Krankheitserreger, wobei Covid-19 und Sars-Cov-2 nicht genannt sind, besteht laut OLG Hamm kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Der Hinweis auf das IfSG führe nicht dazu, dass «dynamisch» auch auf spätere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verwiesen werde.
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Auch ein Ermittlungsrichter kann nach einem Beschluss des AG Ingolstadt vom 10.02.2020 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Das OLG Celle hält in seinem Urteil vom 09.01.2020 an seiner Meinung fest, dass die in § 940a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Geschäftsraumietverhältnisse übertragen werden kann.
Die Tendenz eines Versicherten, den direkten Weg von der Arbeit nach Hause zu nehmen, wird verlassen, wenn er den Weg unterbricht, um mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Diskussionen über das Straßenverkehrsrecht zu führen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat dann einen Wegeunfall ausgeschlossen.
Mehr lesenAuch wenn ein Rechtsschutzversicherer für Kosten der Rechtsverfolgung eine Deckungszusage erteilt hatte, kann er für diese Kosten den Rechtsanwalt eines Versicherungsnehmers, der diesen pflichtwidrig nicht auf die Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung hingewiesen hatte, in Regress nehmen. Das haben in zwei Verfahren das Landgericht Gera und das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
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Die Begriffe „Arbeitnehmerin“ und „Arbeitnehmer“ in § 5 II 1 EntgTranspG sind nach einem Urteil des BAG vom 25.6.2020 unionrechtskonform in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 2006/54/EG weit auszulegen mit der Folge, dass im Einzelfall auch arbeitnehmerähnliche Personen i.S.d. innerstaatlichen Rechts Arbeitnehmer sein können.
Das Betanken eines privaten Kfz steht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.1.2020 grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, haben die Wohnungseigentümer nach einem Urteil des BGH vom 15.05.2020 die Beschlusskompetenz, dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten der Maßnahme trägt.
Die Frage, ob ein Berufungsgericht zu Recht davon abgesehen hat, das Berufungsverfahren gem. § 148 ZPO in direkter oder in entsprechender Anwendung auszusetzen, ist nach einem Urteil des BGH vom 15.5.2020 im Rahmen einer Revision überprüfbar.
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen können nach einem Beschluss des OLG Celle vom 05.06.2020 erst dann der Festsetzung der Tagessatzhöhe als Nettoeinkommen zu Grunde gelegt werden, wenn sie bereits in Geld umgewandelt und etwa als Gutschrift auf ein Bankkonto übertragen worden sind. Solange sie noch als Kryptowährung vorhanden sind, sind sie als realisierbarer Vermögenswert zu behandeln.
Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG genügt nach einem Beschluss des BGH vom 7.5.2020 der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs. Nicht erforderlich ist danach auch, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, die ein Auszubildender für sich selbst erhält, stellen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2020 Einkommen im Sinne des BAföG dar, das dem allgemeinen Einkommensfreibetrag unterfällt.
Es liegt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, wenn das BAG nicht auf rechtliche Gesichtspunkte hinweist, die bereits Gegenstand einer Pressemitteilung des jeweils zuständigen Spruchkörpers waren.
Ein Eröffnungsantrag, der unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Schuldners und etwa bestehender Ansprüche gegen Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner ausschließlich auf eine Abweisung des Antrags mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse gerichtet ist, ist nach einem Beschluss des BGH vom 07.05.2020 wegen Fehlens des Restschutzinteresses unzulässig.