Aus der NJW
ArbG Emden erweitert Vergütungspflicht von Überstunden durch Duldung

Durch das Urteil des EuGH vom 14.05.2019 wird nach Ansicht des ArbG Emden die Darlegungslast im Überstundenprozess modifiziert. Die vom BAG bisher geforderte positive Kenntnis als Voraussetzung für eine "Duldung" der Leistung etwaiger Überstunden und damit für eine Zurechenbarkeit ist nicht erforderlich, wenn die Arbeitgeberin sich die Kenntnis der Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin durch Einsichtnahme in die Arbeitszeiterfassung hätte verschaffen können.

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Keine Vollstreckung aus einem Vergleich im Erbscheinsverfahren

Der von den Beteiligten in einem Erbscheinserteilungsverfahren geschlossene Vergleich stellt nach einem Beschluss des OLG München vom 28.05.2020 keinen Vollstreckungstitel i.S.d. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar.

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Ersatzpflicht der Erben für die Sozialhilfe

Erben haben nach einem Urteil des LSG Sachsen vom 12.3.2020 gem. § 102 SGB XII Kostenersatz für Leistungen der Sozialhilfe an den Erblasser zu leisten, soweit sie die formale Erbenstellung innehaben und der Nachlasswert gem. § 2311 BGB nicht überschritten wird.

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Für erledigt erklärter Insolvenzantrag eines "Zwangsgläubigers" muss kein Druckantrag gewesen sein

Erklärt ein Finanzamt oder Sozialversicherungsträger als Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung für erledigt, obwohl der Antrag nicht durch die Erfüllung unzulässig geworden ist, rechtfertigt dieser Umstand allein nach einem Beschluss des BGH nicht den Schluss auf einen unzulässigen Druckantrag.

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Terminsgebühr auch für mittelbare telefonische Erledigungsbesprechung über das Gericht

Die Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG entsteht auch, wenn die Prozessgegner – vermittelt durch das zuständige Gericht – telefonische Gespräche führen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Auch hierbei handelt es sich laut OLG Hamm um außergerichtliche Besprechungen im Sinn der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG.

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Voraussetzungen des konkludenten Abschlusses eines Mietvertrages über Gewerberäume

Geht aus dem einer Partei übersandten und von der anderen Partei bereits unterzeichneten Mietvertragsentwurf deutlich hervor, dass eine schriftliche Unterzeichnung erfolgen sollte und daher der Text "zur Unterzeichnung" übersandt werde, liegt nach einem Beschluss des OLG Dresden vom 30.09.2020 in der Übergabe der Räumlichkeiten keine konkludente Annahme des Mietvertrages, insbesondere wenn der Text des übersandten Vertrages ausdrücklich eine vorzeitige Übergabe vorsieht.

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EuGH soll entscheiden: Ist der Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte (DSB) mit dem Unionsrecht vereinbar?

Der EuGH soll nach einem Beschluss des BAG vom 30.07.2020 bewerten, ob der Sonderkündigungsschutz nach § 6 IV 2 BDSG unionsrechtswidrig ist, sofern der Bezug zur Erfüllung der Aufgaben als „DSB“ fehlt.

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Erfordernis der einfachen Signatur bei Versendung aus beA

Die einfache Signatur iSd § 130a III 1 Alt. 2 ZPO meint nach einem Beschluss des BAG vom 14.09.2020 die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift.

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Frage der Öffentlichkeit beim Anfertigen von Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen auf öffentlichen Plätzen

Die Anfertigung von Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen auf öffentlichen Plätzen mit dem Smartphone erfüllt nach einem Beschluss des G Frankenthal vom 16.10.2020 nicht das Merkmal einer "nichtöffentlichen Äußerung“ im Sinne von § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

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OLG Hamm: Berufsunfähigkeitsversicherung - Dynamisierung der Prämie "und" der Leistung

Ist bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eine Dynamisierung von Prämie und Leistung vereinbart und regeln die AVB, dass sich die Erhöhung der Versicherungsleistungen nach dem Alter der versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag errechnet, kommt dadurch hinreichend zum Ausdruck, dass der Umfang der Erhöhung der Leistungen nicht streng der Erhöhung der Prämie folgt.

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Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Wer im Verkehr einen E-Scooter mit einer BAK von 1,13 Promille in Schlangenlinien fährt, ist fahruntüchtig. Der Tatbestand des § 316 StGB ist erfüllt. Bei einer solchen Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann mangels Vergleichbarkeit eines E-Scooters mit einem Kraftfahrzeug aber eine Ausnahme von der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB gerechtfertigt sein. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

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LSG Nordrhein-Westfalen zur Opferentschädigung nach – rechtswidriger – polizeilicher Durchsuchung

Wer über eine polizeilich angeordnete Hausdurchsuchung so erschreckt, dass er kollabiert, erleidet nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.04.2020 keinen vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriff i.S.d. OEG, da es an einer körperlichen Einwirkung auf das Opfer fehlt.

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Insolvenzfestes AGB-Pfandrecht der Bank am "Tagesguthaben" auf einem Kontokorrentkonto

Das AGB-Pfandrecht der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto erstreckt sich nach einem Urteil des BGH vom 24.09.2020 auch auf den girovertraglichen Anspruch auf das "Tagesguthaben".

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Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung und zu Wohnzwecken

Die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung mit kurzfristig wechselnder Vermietung kann sich nach einem Beschluss des LG Bremen vom 12.05.2020 im Rahmen der durch die Teilungserklärung bestimmten Nutzung zu Wohnzwecken halten.

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Die Dauer des Termins ist für die Gebührenhöhe maßgeblich

Wesentliches Bemessungskriterium für die Terminsgebühr im Strafverfahren ist nach einem Beschluss des AG Saarlouis regelmäßig die Dauer des Termins. Mit einer Terminszeit von lediglich 51 Minuten liegt die Dauer des Termins deutlich unter dem für Verhandlungen vor dem Schöffengericht geltenden Durchschnittswert von drei bis vier Stunden, sodass der Ansatz der Mittelgebühr bei ebenfalls unterdurchschnittlichem Vor- und Nachbereitungsaufwand unbillig ist.

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Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO in der Revisionsinstanz

Wird der Rechtsstreit durch das Urteil des Revisionsgerichts insgesamt beendet, können neue Tatsachen und Beweismittel, die einen Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO darstellen, nach einem Urteil des BGH vom 17.09.2020 grundsätzlich nicht entgegen § 559 ZPO berücksichtigt werden; der Grund der Prozesswirtschaftlichkeit allein genügt für die Zulassung des neuen Vorbringens nicht.

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Anforderungen an die (erneute) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Eine nochmalige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt nach einem Beschluss des BGH vom 08.09.2020 voraus, dass von ihr Wirkungen ausgehen, die nicht bereits der erste Maßregelausspruch zeitigt. Dabei ist auch in Erwägung zu ziehen, inwieweit neu zu Tage getretenen Betreuungs- und Kontrollbedürfnissen durch eine Anpassung der bisherigen Unterbringung Genüge getan werden kann.

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Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates durch die Duldung von Überstunden

Eine – das Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 3 BetrVG verletzende – Duldung von Überstunden liegt nach einem Beschluss des BAG vom 28.07.2020 dann vor, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber bestehen, um seine Untätigkeit als Hinnahme werten zu können.

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Kein Kostenerstattungsanspruch für Augen-OP im EU-Ausland

Der Anspruch auf Erstattung der Kosten gem. § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V begründet keine Ansprüche gegen die Krankenkassen, die unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sind. Dazu gehört nach einem Urteil des BSG vom 26.05.2020 auch die sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach § 13 Abs. 4 SGB V für eine Behandlung im EU-Ausland.

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Keine rückwirkende Bestellung des Verwalters durch § 6 Abs. 1 COVID-Auswirkungen-BekämpfungsG

Die Berechtigung des Verwalters muss im Zeitpunkt der Abgabe der Zustimmungserklärung gemäß § 12 WEG vorliegen. Die am 28.03.2020 in Kraft getretene Vorschrift des § 6 Abs. 1 des COVID-Auswirkungen-BekämpfungsG führt nach einem Beschluss des OLG Hamm nicht dazu, dass der Verwalter, dessen Bestellung vorher schon geendet hatte, mit Inkrafttreten des COVID-Auswirkungen-BekämpfungsG rückwirkend als bestellt anzusehen ist.

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