Ein Insolvenzverwalter erhält keine Prozesskostenhilfe für eine Klage, die er auch im Interesse der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin erhebt. Der Bundesagentur ist es aus Sicht des OLG Frankfurt a.M. zuzumuten, die erforderlichen Prozesskosten aufzubringen.
Mehr lesenDer Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Ländern die Einrichtung sogenannter Commercial Courts ermöglicht. Vor diesen neuen Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden können.
Mehr lesenDie Ehefrau hatte nur kurz den Fall erwähnt: Das reichte dem BVerwG, um einem seiner Richter die Entscheidung über eine Revision zu verwehren. Seine Partnerin hatte dem OVG-Senat angehört, dessen Urteil überprüft werden sollte.
Mehr lesenEin Richter, der sich wegen eines Audis mit einem EA 189-Motor an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt hatte, darf nicht an einem Abgasverfahren gegen Audi mitwirken, das sich um einen anderen Motor dreht. Laut BGH besteht die Besorgnis der Befangenheit - auch nach mehr als drei Jahren.
Mehr lesenEinmal falsch angekreuzt – und schon wird die Vollstreckungsreihenfolge unklar. In diesen Fällen muss der Gerichtsvollzieher nicht beim Gläubiger nachfragen, selbst wenn ein Streit um die Gebühren absehbar ist. Dem AG Reinbek zufolge kann der Beamte den Auftrag selbstständig auslegen.
Mehr lesenEin Richter ist laut OLG Frankfurt a.M. von der Mitwirkung in einem Berufungsverfahren gegen ein aufrechterhaltenes Versäumnisurteil nicht deshalb qua Gesetz ausgeschlossen, weil er das Versäumnisurteil mit erlassen hatte. Auch begründe dies nicht die Besorgnis der Befangenheit nach § 42 ZPO.
Mehr lesenErhält ein Anwalt Prozesskostenhilfe (PKH) für die Berufung seines Klienten, muss er sie anschließend auch einlegen. Darauf musste das OLG ihn, so der BGH, nicht gesondert hinweisen. Die Rechtslage zur zweiwöchigen Frist hätte dem Juristen geläufig sein müssen.
Mehr lesenBei einem Finanzamt kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass es verpflichtet ist, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn in der Rechtsmittelbelehrung Postanschrift und Faxnummer des BFH erwähnt werden. Ein gesonderter Hinweis auf § 52d FGO ist ebenfalls nicht erforderlich.
Mehr lesenEin Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als solcher aufzutreten, ist laut BGH jedenfalls bei Einlegung von Rechtsmitteln zur elektronischen Übermittlung an das Gericht verpflichtet. Daran ändere auch sein Auftritt als Privatperson nichts.
Mehr lesenWeil ein Anwalt der Anordnung des Gerichts nicht nachkam, sein Nachrichtenjournal zur Ermittlung des genauen Zustelldatums vorzulegen, plant das OLG München nun die Verwerfung seiner Berufung. Die Nichtvorlage der geforderten Urkunden spreche eindeutig gegen ihn.
Mehr lesenSelbst wenn ein Anwalt weiß, dass die gegnerische Partei einen Prozessbevollmächtigten hat, ist es für die Zustellung unschädlich, wenn er den Gegneranwalt nicht im Klagerubrum benennt. Die Pflicht aus § 172 ZPO, nur an den Anwalt zuzustellen, trifft laut BAG das Gericht.
Mehr lesenGegen die Aussetzung eines Verfahrens im Hinblick auf eine zu erwartende Entscheidung des EuGH in einem fremden Verfahren hält das KG die sofortige Beschwerde nach § 252 ZPO für zulässig. Dadurch könne zumindest überprüft werden, ob eine die Aussetzung rechtfertigende "Parallelsache" vorliege.
Mehr lesenEine vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie stellt Arbeitseinkommen dar und kann in den Grenzen des § 850c ZPO gepfändet werden. Laut BGH steht der Pfändbarkeit der Prämie insbesondere keine Zweckbindung entgegen. Die bloße Zweckbestimmung, die Inflation abzumildern, genüge nicht.
Mehr lesenZwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut LAG Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht ausreichen.
Mehr lesenEin Georgier und sein Bruder – beide in Abschiebehaft – wurden zusammen angehört. Aus Sicht des BGH ein eklatanter Rechtsverstoß: Haftanhörungen müssten grundsätzlich nichtöffentlich erfolgen. Dies gelte auch für Brüder.
Mehr lesenDigitaler soll die Justiz werden – dieses Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung fand in einer Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch die Anerkennung der Sachverständigen. Zu einzelnen Aspekten aber vertraten die Experten durchaus unterschiedliche Meinungen.
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