Englisch statt Deutsch vor Gericht
An Commercial Courts sollen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die Anrufung eines solchen Gerichts verständigt haben. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch wählen können. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie die Union stimmten für den Entwurf, dem eine Beschlussvorlage des Rechtsausschusses zugrundelag. Die Abgeordneten der AfD votierten dagegen. Die Gruppe Die Linke enthielt sich.
Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi kritisierte in der Debatte die Verwendung des Englischen und beklagte einen "Prozess der Verdrängung unserer Sprache". Clara Bünger (Linke) hielt ihm entgegen, dass international tätige deutsche Unternehmen bisher oft an Gerichte im Ausland hätten ausweichen müssen.
CDU: Kein großer Wurf
Der Unionsabgeordnete Axel Müller (CDU) sagte, es sei zwar gut, dass jetzt ein verbesserter gesetzlicher Rahmen geschaffen werden solle. Der Entwurf sei aber kein großer Wurf. Beispielsweise habe es die Ampel-Koalition versäumt, die Chance für eine Reform des AGB-Rechts zu nutzen. Gleichzeitig verwies er darauf, dass Baden-Württemberg in Stuttgart und Mannheim bereits Commercial Courts eingerichtet hat. "Seit 14 Jahren arbeiten wir an dieser Initiative und jetzt ist es endlich so weit", sagte der Grünen-Rechtspolitiker und ehemalige Hamburger Justizsenator, Till Steffen.
In den parlamentarischen Beratungen zu dem Entwurf hatten die Koalitionäre noch eingefügt, dass die Zuständigkeit der Commercial Courts sich auch auf bestimmte Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Unternehmen erstrecken soll. Gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts soll eine Revision beim BGH möglich sein. Auch dort soll, wenn der zuständige Senat beim BGH einverstanden ist, eine Verfahrensführung in englischer Sprache möglich sein.