Justizstandort-Stärkungsgesetz: Die neuen Commercial Courts sollen kommen
Die deutsche Justiz soll bald auch Englisch sprechen
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Die deutsche Justiz soll bald auch Englisch sprechen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den BMJ-Regierungsentwurf zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland beschlossen. Neue Commercial Courts und mehr Englisch als Gerichtssprache sollen Unternehmen in der deutschen Gerichtsbarkeit halten.

 

Drei Instanzen, öffentliche Verfahren und die Gerichtssprache Deutsch: Viele vor allem internationale Unternehmen entscheiden sich mittlerweile, ihre Rechtsstreitigkeiten lieber vor einem Schiedsgericht zu klären als vor den deutschen staatlichen Gerichten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will nach eigenen Angaben Deutschland als Justizstandort wieder so attraktiv machen wie als Wirtschaftsstandort.

Der am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Entwurf sieht vor, den Ländern zu ermöglichen, dass bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten an ausgewählten Landgerichten vor sogenannten Commercial Chambers geführt werden. Das Verfahren kann in englischer Sprache geführt werden, wenn die Parteien sich einig sind, es soll reichen, wenn eine nicht widerspricht.

Auch bei den Oberlandesgerichten soll künftig alles auf Englisch möglich werden: Dort sollen die Länder sogenannte Commercial Courts einrichten können, ein Begriff, der derzeit anders verwendet wird. In Zukunft sollen das Spezialsenate sein, die als erste Instanz über privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer Millionen Euro entscheiden. Die Ausstattung klingt vielversprechend: Laut dem Entwurf sollen spezialisierte Richterinnen und Richter mit guten Sprachkompetenzen und moderne Technik für schnelle und effiziente Verhandlungen sorgen. Auch Videokonferenzen sollen verstärkt eingesetzt werden. Ein früher „Organisationstermin“ soll garantieren, dass der Prozessstoff systematisiert und abgeschichtet wird, kollektiv soll ein Verfahrensplan vereinbart werden können.

Englisch bis zum BGH, zwischen Geheimhaltung und Rechtsfortbildung

Die englische Verfahrenssprache kann allerdings auch in Zukunft am Bundesgerichtshof enden: Dorthin soll zwar die Revision gegen alle Urteile der Commercial Courts möglich sein, die Verfahrensführung auf Englisch hängt dort aber davon ab, dass der zuständige Senat sich damit einverstanden erklärt.

Den Verhandlungen hinter geschlossenen Türen, die die Wirtschaft am Schiedsverfahren so schätzt, will der Entwurf durch eine Ausweitung der Verfahrensregelungen zum Geschäftsgeheimnisschutz auf den gesamten Zivilprozess zumindest nahekommen. Ab Klageerhebung sollen Geschäftsgeheimnisse in diesem Sinne geschützt werden. Informationen, die als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden, sollen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht genutzt oder offengelegt werden dürfen. 

Auf der anderen Seite fühlt das BMJ sich der Rechtsfortbildung verpflichtet, die die staatliche Justiz als Argument für sich gern ins Feld führt: Schiedsgerichte betrieben eben keine Rechtsfortbildung. Alle Urteile, die von den englischsprachigen Gerichten vom LG bis zum BGH kommen, sollen laut dem Entwurf auch in deutscher Sprache veröffentlicht werden. 

Redaktion beck-aktuell, Pia Lorenz, 16. August 2023.