Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, hat der Gesetzentwurf das Ziel, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen. Letztendlich gehe es darum, die Schließung insbesondere kleinerer Amtsgerichtsstandorte zu verhindern.
Konkret sieht der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Gesetzentwurf vor, dass der in § 23 GVG vorgesehene Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 8.000 Euro angehoben wird. Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte die Spezialisierung der Justiz gefördert und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden. So sollen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zudem zwei Probleme aus der gerichtlichen Praxis lösen. Zum einen sei es Gerichten bislang nicht möglich, eine Kostenentscheidung zu ändern, wenn diese in Folge einer nachträglichen Streitwertänderung oder einer erfolgreichen Beschwerde gegen die Wertfestsetzung unrichtig geworden ist. Dies führe zu Wertungswidersprüchen und Ungerechtigkeiten. Deshalb wolle das Bundesjustizministerium eine solche Änderung ermöglichen. Zum anderen solle mit der Neuregelung klargestellt werden, dass eine Abordnung von Richterinnen und Richtern auch an oberste Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich ist. Dies solle Engpässe im richterlichen Bereich entgegenwirken.