Der Deutsche Richterbund hat erneut vor einem dramatischen Personalmangel in der Justiz gewarnt und die Einstellung von 2000 zusätzlichen Richtern und Staatsanwälten gefordert. “Wenn die Politik hier nicht aktiv wird, droht der Rechtsstaat zu erodieren“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der “Saarbrücker Zeitung“ am 02.01.2018. Wegen einer bevorstehenden Pensionierungswelle werde sich die angespannte Personalsituation in den kommenden 10 bis 15 Jahren noch deutlich verschärfen.
Mehr lesenDer wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning (genannt der "Buchhalter von Auschwitz") muss seine Haftstrafe antreten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.12.2017 entschieden und die Haftfähigkeit des 96-Jährigen bestätigt. Weder das hohe Alter noch der Gesundheitszustand Grönings stünden dem Vollzug der Freiheitsstrafe entgegen, so das BVerfG (Az.: 2 BvR 2772/17).
Mehr lesenDie Bundesrechtsanwaltskammer wird die Plattform des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA vorerst weiter offline lassen. Sie hatte die beA-Webanwendung Ende Dezember 2017 vom Netz genommen, nachdem ein für den Zugang erforderliches Zertifikat als unsicher eingestuft und gesperrt worden war. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht betroffen, wie die Bundesrechtsanwaltskammer am 02.01.2018 mitteilt. Ein etwas anderes Bild zeichnen Analysten des Chaos Computer Clubs.
Mehr lesen2018 steigen der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro und der Kinderfreibetrag um 72 Euro auf 4.788 Euro. Über diese und weitere steuerliche Änderungen zum Jahresbeginn 2018 informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 19.12.2017.
Mehr lesenZum Jahresbeginn 2018 treten im Arbeits- und Sozialrecht eine Reihe gesetzlicher Änderungen und Neuerungen in Kraft, über die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Mitteilung vom 14.12.2017 informiert: So steigen die Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe und der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag sinkt leicht. Außerdem gilt ab 2018 erstmals ein vergabespezifisches Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III.
Mehr lesen1. Anspruch auf Insolvenzgeld hat der Arbeitnehmer auch dann, wenn sich nach dem Antrag auf Insolvenz herausstellt, dass der Arbeitgeber von vornherein zahlungsunfähig und vermögenslos war.
2. Dem Anspruch auf Insolvenzgeld kann nicht entgegengehalten werden, dass ein Dritter im Wege des Betriebsübergangs gem. § 613a BGB in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist. (Leitsätze des Verfassers)
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16, BeckRS 2017, 131241
Mehr lesenZPO §§ 128 IV, 138, 511 I, 567 I Nr. 2, 572 I, 922 I 1; AGBG §§ 3, 9 I; AKB § 13 VII; BGB §§ 935 I, 985
Bei der Versicherung eines Oldtimers benachteiligt die Klausel, wonach das Fahrzeug im Fall eines Diebstahls Eigentum des Versicherers wird, wenn es nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird, den Versicherungsnehmer unangemessen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss entschieden. Damit schloss sich der 9. Zivilsenat des Gerichts der Rechtsprechung des 12. Zivilsenats an. Das OLG befasste sich außerdem mit der Entscheidungsform bei mündlicher Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2017 - 9 W 30/17 (LG Konstanz), BeckRS 2017, 133585
Mehr lesenEU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani und der amtierende Präsident des Europäischen Rates und estnische Ministerpräsident Jüri Ratas haben am 14.12.2017 die gemeinsame Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2018 - 2019 unterzeichnet. Dies teilte die Kommission mit. Die Erklärung enthält 31 vorrangig zu behandelnde Gesetzgebungsvorschläge der Kommission.
Mehr lesenFindet auf ein Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) vom 30.11.2006 Anwendung, sind bei der Einstellung Zeiten ärztlicher Tätigkeit, die bei anderen Arbeitgebern zurückgelegt worden sind, uneingeschränkt zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und betont, dass es darauf, ob und welche Unterbrechungen zwischen den einzelnen Arbeitsverhältnissen liegen, nicht ankomme (Urteil vom 21.12.2017, Az.: 6 AZR 863/16).
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