EuGH-Generalanwalt wirft Deutschland Versäumnisse bei Daimler-Kältemitteln vor

Deutschland hat nach Einschätzung des EuGH-Generalanwalts Paolo Mengozzi unerlaubterweise den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Autos ermöglicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde hätte Gegenmaßnahmen ergreifen müssen, heißt es in den Schlussanträgen vom 11.04.2018 (Az.: C-668/16).

Konzern begründete Entscheidung mit Sicherheitsrisiko

Daimler hatte im ersten Halbjahr 2013 das nach EU-Recht unzulässige Kältemittel R-134a in Fahrzeugen eingesetzt. Der Konzern hatte dies damit begründet, dass von der vorgesehenen und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe, weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R-1234yf in Flammen aufgegangen.

Deutschland muss möglicherweise Geldstrafe zahlen

Die EU-Kommission hatte Deutschland daraufhin verklagt, weil die Behörden die Abweichung von der Typzulassung nicht ahndeten. Die Bundesregierung hatte die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet. Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates.

EuGH, Schlussanträge vom 11.04.2018 - C-668/16

Redaktion beck-aktuell, 11. April 2018 (dpa).

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