Die Bundesregierung unternimmt keine juristische Bewertung zu den Ermittlungen im Fall der Äußerung einer deutschen Diplomatin zum Ausgang der Bundestagswahl. Wie der Pressedienst des Bundestags am 11.04.2018 mitteilte, schreibt die Regierung in der Antwort (BT-Drs. 19/1348) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/1068), dass es Aufgabe der Justizbehörden der Länder sei, im Zuge der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. Der Bundesregierung stünden gegenüber den Justizbehörden der Länder im Sinne der Gewaltenteilung weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse zu. Sie enthalte sich daher grundsätzlich jeglicher Bewertung.
Diplomatin: "Nazis" in den Bundestag eingezogen
Die Fragesteller hatten wiederholt (BT-Drs. 19/337, 19/712) die Äußerung einer stellvertretenden deutschen Botschafterin zum Ausgang der Bundestagswahl thematisiert. Die Diplomatin habe in einem TV-Statement im Gastland gesagt, dass nun erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte "Nazis" in den Bundestag eingezogen seien. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf die "zentrale Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens", wonach die Bezeichnung der – "zum Zeitpunkt der Äußerung im Einzelnen noch nicht abschließend identifizierbaren – Abgeordneten der politischen Partei AfD in englischer Sprache" keine Beschimpfung im Sinne von § 185 StGB darstelle.
Redaktion beck-aktuell, 11. April 2018.
Zum Thema im Internet
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/1068) und die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/1348) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags (jeweils als pdf-Datei).
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Berlin, AfD-Mitglied mit Unterlassungsklage gegen Präsidenten des Zentralrats der Juden erfolglos, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.01.2018, becklink 2008818