Die Steuerreform in den Vereinigten Staaten hat keine direkte Auswirkung auf das deutsche Steueraufkommen. Dies berichtete der Pressedienst des Bundestages am 10.04.2018. Allenfalls mittelbare Auswirkungen seien möglich, heißt es demnach in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/1507) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/1027). Der Bundesregierung sind auch keine konkreten Pläne von Unternehmen bekannt, Wertschöpfungsteile oder Strukturen kurzfristig in die USA zu verlagern.
Abschließende Beurteilung noch nicht möglich
Die Bundesregierung hält es für möglich, dass Einzelregelungen der US-Steuerreform gegen das mit den Vereinigten Staaten geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen verstoßen könnten. Eine abschließende Beurteilung sei aber erst möglich, sobald die US-Regierung die Steuerreform durch Verwaltungsvorschriften konkretisiert habe.
Redaktion beck-aktuell, 11. April 2018.
Zum Thema im Internet
Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/1027) und die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/1507) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
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Pinkernell, "GILTI" as charged? Mögliche Auswirkungen der US-Steuerreform auf die deutsche Lizenzschranke gemäß § 4j EStG, IStR 2018, 249
Jarass/Tokman/Wright, Steuern und Sozialabgaben in den USA und in Deutschland: Update nach der US-Steuerreform 2018, BB 2018, 412
Dahlke, US-Steuerreform – Auswirkungen auf das Tax Accounting deutscher Unternehmen, BB 2018, 431
Linn, Die US-Steuerreform und ihre Auswirkungen auf das deutsche Unternehmensteuerrecht, DStR 2018, 321
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Erfolg für Trump – Steuerreform in greifbarer Nähe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.12.2017, becklink 2008508