Demokratie bedeutet Herrschaft auf Zeit. Für das Amt des mit überschaubaren Herrschaftsbefugnissen ausgestatteten Bundespräsidenten ist nur einmalige Wiederwahl zulässig. Demgegenüber findet sich im Grundgesetz keine zeitliche Begrenzung für das wichtigste politische Amt, nämlich das des Bundeskanzlers. Sollte sich das ändern?
Mehr lesenUrban legends, wer kennt sie nicht. Herrliche Geschichten, Ammenmärchen, skurrile Anekdoten, moderne Sagen, Schauergeschichten, einer sagt was, über Social Media verbreitet es sich in Windeseile, plötzlich werden überall Menschen von Spinnen aus Yuccapalmen angefallen, und alle glauben fest daran. Urban legends eben.
Mehr lesenEs ist mal wieder Zeit, an dieser Stelle über die Digitalisierung der Rechtspflege zu schreiben. Das Thema hat gerade Hochkonjunktur. Und dabei zeigt sich, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen.
Mehr lesenVor gut fünf Jahren war die Zukunft da, quasi über Nacht: Ein Berliner Start-up namens „Ask Kelsen“ trat auf und behauptete, es sei nun möglich, dem Computer eine Rechtsfrage zu stellen, die Software werte dann mittels künstlicher Intelligenz alle verfügbaren deutschen Rechtsquellen aus und finde die passende Antwort, natürlich kostenlos und in Echtzeit. Da war gut was los, Investoren standen Schlange, aber es stellte sich heraus, dass der Gründer nicht nur maßlos übertrieben, sondern auch zwei große Datenbanken kopiert hatte, die von richtigen Anwälten kamen. Das Landgericht Berlin machte dem Spuk schnell ein Ende, ganz analog; im einstweiligen Verfügungsverfahren erkannte der Gründer alles an.
Mehr lesenBei der letzten Justizministerkonferenz gab es Ärger zwischen den Ressortchefs der Länder und ihrer Amtskollegin im Bund. Zankapfel waren die kurzen Fristen für Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben. Sie seien „oftmals so knapp bemessen, dass eine sachgerechte Praxisbeteiligung und Stellungnahme kaum oder im Einzelfall gar nicht mehr möglich ist“, hieß es dazu in einem einstimmigen Beschluss der Landesminister.
Mehr lesenDas anwaltliche Berufsrecht ist ein sanierungsbedürftiges Haus. Es gab mal Zeiten, in denen man dachte, es stürzt ein. Überall bröckelte es, auch einige Fenster waren blind. Viele Bewohner sind längst ausgezogen, andere wie der Hauswart und die Hausverwaltung wollen dort wohnen bleiben. In seiner NJW-Kolumne "Reflexionen über den Rechtsmarkt" begrüßt Markus Hartung, dass das Bundesjustizministerium jetzt gründlich renovieren will.
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Der nach dem Mord an dem französischen Geschichtslehrer Samuel Paty wieder neu entfachte Streit um die Mohammed-Karikaturen erinnert daran, dass der deutsche Gesetzgeber bis heute zögert, die letzten notwendigen Schritte zur Säkularisierung zu tun und damit die Aufklärung zu vollenden. Noch immer gilt der anachronistische Blasphemieparagraf (§ 166 StGB), überschrieben mit "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen", der ersatzlos gestrichen gehört.
Die Corona-Krise erweist sich als dauerhafter als erwartet, die „Stunde der Exekutive“ dehnt sich. Anstatt zeit- und situationsgebundene Verordnungsbefugnisse befristet zu verlängern, werden manche von ihnen „verstetigt“, etwa in einem Gesetzentwurf, der dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Sonderrechte einräumt. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch.
Mehr lesenDer Rechtsmarkt wäre spätestens seit Corona ohne Digital-Meetings und Online-Verhandlungen gar nicht mehr funktionsfähig. Deshalb stehen wir jetzt ständig vor der Kamera. Weil die meisten von uns ohne Vorbereitung in diese Art der Kommunikation gestolpert sind, fehlt noch das Gespür, wie man dort eigentlich „rüberkommt“. Leider nicht immer vorteilhaft.
Mehr lesenMan hat ja seine Lieblingslektüre, und bei Zeitungen und Zeitschriften auch Abschnitte, Abteilungen oder Seiten, die man immer als erstes liest. Sport etwa, Wirtschaft, den Reiseteil, manche sogar noch das Fernsehprogramm. Zu meiner bevorzugten Lektüre gehört der Kammerton, was keine Zeitschrift für Liebhaber klassischer Musik ist, sondern das monatliche Mitteilungsorgan der Rechtsanwaltskammer Berlin. Für einige publizistischer Marmite, aber Geschmäcker sind eben verschieden
Mehr lesenDie politische Diskussion um ein Lieferkettengesetz hat Fahrt aufgenommen. Deutsche Unternehmen sollten bei Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten haftbar gemacht werden. Ein solches Gesetz wäre nicht ohne Vorbild. In Frankreich gibt es seit 2017 die Loi de la Vigilance, in Großbritannien schon seit 2015 den deutlich fokussierteren Modern Slavery Act.
Mehr lesenEigentlich sollte das Unternehmertum unter Anwälten völlig normal sein, aber das, was Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts galt, scheint noch sehr lebendig zu sein: Gewinnstreben, so der BGH damals, sei zwar „eine im kaufmännischen Leben gerechtfertigte, wirtschaftlich notwendige und unzweifelhaft achtbare Tätigkeit“, mit dem Beruf eines Rechtsanwalts, „von dem kommerzielles Denken schlechthin ferngehalten werden“ müsse, sei das hingegen „unvereinbar“ .
Mehr lesenAutomatisierte Gesichtserkennung bedroht grundrechtliche Freiheit. Deshalb ist es auch aus verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein Abgeordneter des Bundestags sich in einem Unternehmen engagiert, das auf diesem grundrechtssensiblen Feld tätig ist.
Mehr lesenSeit über vier Jahren geht es in dieser Kolumne um Rechtsmarkt und Marktteilnehmer. Das sind in erster Linie Anbieter und Nachfrager von Rechtsdienstleistungen, aber es gibt auch sonstige Nutznießer oder manchmal Leidtragende, Richter ordnen sich ja manchmal Letzteren zu. Auf der Anbieterseite finden sich meistens Rechtsdienstleistungsunternehmen, Anwälte oder andere. Insoweit passen der diesjährige Anwaltstag mit seinem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“ und die Kolumne bestens zusammen.
Mehr lesenAn der Systemrelevanz der Anwaltschaft kann man nicht ernsthaft zweifeln, ohne uns funktioniert die Rechtspflege nicht. Das muss man aber immer wieder sagen, wurde auch schon gesagt, zuletzt wieder sehr vernehmbar vom Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer.
Mehr lesenDas Recht ist eine komplexe Angelegenheit. Deshalb fällt es Mandanten auch manchmal schwer, nicht nur das Tun, sondern vor allem das Unterlassen ihres Anwalts richtig einzuordnen. Denn was dem juristischen Laien als schlichte Untätigkeit erscheint, erkennt der Profi auf den ersten Blick als ausgeklügelte Taktik eines gewieften Prozesshasen.
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