Aus der NJW
Anwälte drehen am Rat

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es für Anwältinnen und Anwälte den Ehrentitel „Justizrat“. Außerhalb der beiden Bundesländer hält man ihn für bestenfalls eigentümlich, aber im örtlichen Wettbewerb spielt er durchaus eine Rolle. Auch deshalb hat sich jetzt die Satzungsversammlung mit dem Thema befasst. Allerdings ziemlich desinteressiert.

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Rechtsstaat und Justiz in der Rechtsgemeinschaft

Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit von Vorschriften der Unionsverträge mit der polnischen Verfassung rührt an Grundfragen der EU. In der ersten Welle der Empörung wurde ihm attestiert, es lege „die Axt an die Säulen, auf denen die Union ruht“. Zumindest unterschwellig, wenn nicht explizit, war zu vernehmen, es sei das Bundesverfassungsgericht, das, um bei dieser Metapher zu bleiben, mit seinem PSPP-Urteil vom 5.5.2020 die Axt erst geschärft habe. 

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Wünsche

Endlich. Wir wissen nicht genau, wie es weitergeht, aber wenigstens ist die Zeit der Unsicherheit erst mal vorbei, die vielen Auseinandersetzungen, Papiere, Anhörungen, Ungewissheiten. Wir wissen immerhin, wann es wirksam wird. Wie es sich auswirken wird, werden wir sehen. Ausnahmsweise mal nicht Wahlkampf und Koalitions-Limbo. Es geht um das Wirksamwerden der Reformvorhaben der abgelaufenen Legislaturperiode, nämlich des Legal-Tech-Gesetzes zum 1.10.2021 und der BRAO-Reform, auch wenn sie erst im August nächsten Jahres in Kraft tritt.

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Das jugendliche 70-Jährige

Das Bundesverfassungsgericht wird 70 Jahre alt. Man freut sich schon sehr auf das Jubiläum. „Noch 70 Tage bis zum 70. Geburtstag“, ließ das Gericht Mitte Juli vorfreudig per Pressemitteilung wissen. Vielleicht zählen sie in Karlsruhe seitdem aufgeregt die Tage herunter. Wann aber ist eigentlich genau der Geburtstag?

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Sicher im Rechtssinne

Kürzlich wurde berichtet, dass die „Anwaltskanzlei von Ford, Boeing und Exxon mit Ransomware gehackt“ worden sei. Die Angreifer hatten Zugriff auf sehr sensible Informationen. Auch CMS Hasche Sigle, eine der größten deutschen Wirtschaftskanzleien, wurde kürzlich von Cyberkriminellen attackiert. Für eine Kanzlei ist das der GAU. Wird künftig auch das beA Ziel von Hackerangriffen sein?

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Materielle Gerechtigkeit?

Kurz vor Toresschluss hat der 19. Deutsche Bundestag einen, so will es scheinen, elementaren Gesetzesbeschluss gefasst: ein „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Wer wäre schon gegen Gerechtigkeit, gar gegen materielle Gerechtigkeit? Bei näherem Hinsehen erweist sich die anspruchsvolle Bezeichnung freilich als ein Fall von schönfärbendem und verschleierndem Sprachgebrauch. Hinter dem Gerechtigkeitspathos verbirgt sich ein Angriff auf den zum Kernbestand liberal-rechtsstaatlicher Strafrechtspflege zählenden, in das römische Recht zurückreichenden, nun in der Tat elementaren Grundsatz des ne bis in idem.

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Profit-Center

Diesmal bricht die Kolumne „Reflexionen über den Rechtsmarkt“ eine Lanze für die Syndikusrechtsanwälte. Schon bei der Zulassung werden sie von den Kammern und der Deutschen Rentenversicherung kritischer beäugt als ihre zugelassenen Kollegen. Auch im Unternehmen haben sie es im Kulturkampf von Profit- gegen Cost-Center mitunter nicht leicht. Tatsächlich sind Inhousejuristen unverzichtbar, bei Themen wie Digitalisierung und Legal Tech sind sie sogar Vorreiter.

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„Die Besten“

Viele rechnen immer noch in D-Mark, vor allem ältere Menschen, oder besser solche, deren Verständnis finanzieller Werte noch heute von der alten Währung geprägt ist. Unter Juristen gibt es überdurchschnittlich viele, ist aber nur eine Vermutung. Wenn diese lesen, dass ein Berufseinsteiger in einer US-Kanzlei heute 155.000 Euro verdienen kann, wird erst mal umgerechnet, um vollständig erfassen zu können, was das für ein immenser Betrag ist und wie lange es gedauert hatte, bis man selber ein Jahresgehalt von 303.153,65 DM erzielte, wenn man es denn überhaupt jemals erzielt hat.

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Bundes-Notbremse – „Missbrauch wird bestraft“

Die Notbremse ist installiert. Mit der Abmilderung der Ausgangssperre zumindest für den nur schwach zum Infektionsgeschehen beitragenden abendlichen Spaziergänger wurde im Gesetzgebungsverfahren diese evidente Unverhältnismäßigkeit immerhin beseitigt – andere nicht.

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Anwalt ./. Anwalt

Die Spaltung der Anwaltschaft war mal ein großes Thema. Zwischenzeitlich schien es überwunden. Aber jetzt flammt die Kontroverse wieder auf, was auch an dem Wettbewerbsdruck liegt, dem große und kleine Kanzleien ausgesetzt sind. In beiden Fällen kommt die Konkurrenz aber nicht aus der Anwaltschaft, sondern von außen.

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Jagdrecht für Privatsee

Die sozialen Medien sind eine Wundertüte, in der man immer wieder köstliche Bonbons findet – auch wenn dort gleichzeitig viel Ungenießbares verbreitet wird. Sogar in der sogenannten Jurabubble, wo nicht nur gefachsimpelt, sondern auch fröhlich geflachst wird, findet man solche Zuckerstücke.

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Konfrontationsrecht

Zwei unterschiedliche Versionen. Verschwommene Erinnerungen. Unzureichend gesicherte Spuren. Keine unmittelbaren Zeugen. Die zweifelsfreie Aufklärung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehört zu den schwierigsten Aufgaben von Ermittlern, an der sie oft scheitern. 

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Herrschaft auf Zeit

Demokratie bedeutet Herrschaft auf Zeit. Für das Amt des mit überschaubaren Herrschaftsbefugnissen ausgestatteten Bundespräsidenten ist nur einmalige Wiederwahl zulässig. Demgegenüber findet sich im Grundgesetz keine zeitliche Begrenzung für das wichtigste politische Amt, nämlich das des Bundeskanzlers. Sollte sich das ändern?

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Evidenzbasiert

Urban legends, wer kennt sie nicht. Herrliche Geschichten, Ammenmärchen, skurrile Anekdoten, moderne Sagen, Schauergeschichten, einer sagt was, über Social Media verbreitet es sich in Windeseile, plötzlich werden überall Menschen von Spinnen aus Yuccapalmen angefallen, und alle glauben fest daran. Urban legends eben.

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Digitales Überholmanöver

Es ist mal wieder Zeit, an dieser Stelle über die Digitalisierung der Rechtspflege zu schreiben. Das Thema hat gerade Hochkonjunktur. Und dabei zeigt sich, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen.

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Ikarus

Vor gut fünf Jahren war die Zukunft da, quasi über Nacht: Ein Berliner Start-up namens „Ask Kelsen“ trat auf und behauptete, es sei nun möglich, dem Computer eine Rechtsfrage zu stellen, die Software werte dann mittels künstlicher Intelligenz alle verfügbaren deutschen Rechtsquellen aus und finde die passende Antwort, natürlich kostenlos und in Echtzeit. Da war gut was los, Investoren standen Schlange, aber es stellte sich heraus, dass der Gründer nicht nur maßlos übertrieben, sondern auch zwei große Datenbanken kopiert hatte, die von richtigen Anwälten kamen. Das Landgericht Berlin machte dem Spuk schnell ein Ende, ganz analog; im einstweiligen Verfügungsverfahren erkannte der Gründer alles an.

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Farce mit Fristen

Bei der letzten Justizministerkonferenz gab es Ärger zwischen den Ressortchefs der Länder und ihrer Amtskollegin im Bund. Zankapfel waren die kurzen Fristen für Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben. Sie seien „oftmals so knapp bemessen, dass eine sachgerechte Praxisbeteiligung und Stellungnahme kaum oder im Einzelfall gar nicht mehr möglich ist“, hieß es dazu in einem einstimmigen Beschluss der Landesminister.

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Und … Action!

Das anwaltliche Berufsrecht ist ein sanierungsbedürftiges Haus. Es gab mal Zeiten, in denen man dachte, es stürzt ein. Überall bröckelte es, auch einige Fenster waren blind. Viele Bewohner sind längst ausgezogen, andere wie der Hauswart und die Hausverwaltung wollen dort wohnen bleiben. In seiner NJW-Kolumne "Reflexionen über den Rechtsmarkt" begrüßt Markus Hartung, dass das Bundesjustizministerium jetzt gründlich renovieren will. 

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Das Erbe der Aufklärung

Der nach dem Mord an dem französischen Geschichtslehrer Samuel Paty wieder neu entfachte Streit um die Mohammed-Karikaturen erinnert daran, dass der deutsche Gesetzgeber bis heute zögert, die letzten notwendigen Schritte zur Säkularisierung zu tun und damit die Aufklärung zu vollenden. Noch immer gilt der anachronistische Blasphemieparagraf (§ 166 StGB), überschrieben mit "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen", der ersatzlos gestrichen gehört.

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Verstetigung

Die Corona-Krise erweist sich als dauerhafter als erwartet, die „Stunde der Exekutive“ dehnt sich. Anstatt zeit- und situationsgebundene Verordnungsbefugnisse befristet zu verlängern, werden manche von ihnen „verstetigt“, etwa in einem Gesetzentwurf, der dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Sonderrechte einräumt. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch.

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