Kolumne
Medienrecht geht halbtags
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Der Anwaltsmarkt ist inzwischen ganz gut ausgeleuchtet. Das liegt ­unter anderem am Kölner Juve-Verlag, der mit seinen Publikationen vor allem das Segment der großen Wirtschaftskanzleien beackert. Und dabei eine Marktransparenz geschaffen hat, die den Sozietäten mit­unter gar nicht so recht ist und die Außenstehenden interessante Einblicke in die Welt von „Big Law“ ermöglicht, etwa zu den Arbeitszeiten von angestellten Anwälten.

25. Mai 2023

Zum Portfolio des Verlags gehört auch das Karrieremagazin „azur“, das jährlich in einer großen Associate-Umfrage ermittelt, was die angestellten Anwälte so umtreibt. Diesmal wurden auch Beginn und Ende der Arbeitszeiten abgefragt. Das passt gut in die Zeit; denn über die Arbeitszeit von Anwälten wird gerade intensiv diskutiert. Der Berufsstand möchte gerne von den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes aus­genommen werden. Nine to five sei schlicht nicht drin, der Mandant benötige Rechtsrat schließlich rund um die Uhr.

Nach der azur-Umfrage können die Associates eine 40-Stunden-Woche erwartungsgemäß vergessen. Aber je nach Disziplin sind die Arbeitszeiten gar nicht so schlimm wie erwartet. Ein typischer Arbeitstag startet danach im Durchschnitt um 8.50 Uhr. Das lässt doch genug Zeit für Kaffee und Müsli. Feierabend machen die angestellten Großkanzleianwälte durchschnittlich um 20.10 Uhr. Okay, die Tagesschau ist dann fast vorbei, aber von Schufterei bis tief in die Nacht ist das doch weit entfernt.

In manchen Rechtsgebieten herrscht regelrecht der Schlendrian. Die Medizin- und Medienrechtler lassen schon zwischen 18.55 und 19.15 Uhr den Griffel fallen. Darüber können die Kolleginnen und Kollegen in den Bereichen M&A, Kartellrecht, Private Equity und Venture Capital nur lachen – bzw. neidisch weinen. Für sie ist erst zwischen 20.40 und 20.50 Uhr Schichtende. Da stehen die Leute von Compliance, Konfliktlösung sowie Bank- und Finanzrecht schon beim Feierabendbier, nachdem sie zwischen 20.15 und 20.30 Uhr die Kanzlei verlassen haben. Vergabe- und Energierechtler sowie Anwältinnen und Anwälte aus den Bereichen Nachfolge/Vermögen/Stiftungen, Handels- und Vertragsrecht sowie Umweltrecht schaffen es sogar noch ins Kino. Sie stempeln schon zwischen 19.30 und 19.45 Uhr aus. Das breite ­Mittelfeld bilden: Versicherungsrecht, IT-Recht, Strafrecht, Immobilien- und Baurecht, Arbeitsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Gewerb­licher Rechtsschutz, Restrukturierung und Insolvenz, Steuerrecht, ­Gesellschaftsrecht. Bei ihnen ist zwischen 19.50 und 20.10 Uhr Büroschluss.

Und die Partnerinnen und Partner? Die kommen nie vor 10 Uhr in die Kanzlei, um dann um 12 Uhr schon wieder zum ausgiebigen Business Lunch zu entschwinden. Nach der Rückkehr von dort am späten Nachmittag erteilen sie den Associates die Arbeitsaufträge für die Spätschicht, bevor sie dann den Tag mit einer Runde Golf oder einer Tennispartie ausklingen lassen. Aber das sind keine Umfrageergebnisse, sondern natürlich nur Klischees.

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Tobias Freudenberg ist Rechtsanwalt und Schriftleiter der NJW, Frankfurt a.M..