Dass sich die Strafbarkeitsgrenze für Meinungsäußerungen nicht willkürlich verschieben lässt, dafür hat vor wenigen Jahren noch ein Beschluss des BVerfG gesorgt (NJW 2016, 2870): Nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen seien geschützt, sondern auch pointierte oder polemische Zuspitzungen. Damit trägt das BVerfG seiner eigenen großen Tradition Rechnung: Schon das Lüth-Urteil von 1958 erkannte die freie Meinungsäußerung als den "unmittelbarsten Ausdruck" der menschlichen Persönlichkeit, "schlechthin konstituierend" für die ständige geistige Auseinandersetzung; der Kampf der Meinungen sei das Lebenselement der Demokratie, "die Grundlage jeder Freiheit überhaupt" (BVerfGE 7, 198 (208) = GRUR 1958, 254).
Zur staatlichen Bekämpfung völlig legaler Äußerungen setzen Paus, Faeser und Haldenwang auf ein umfangreiches Aktionspaket. Hierzu zählen die vom Bundesfamilienministerium errichteten "Kompetenznetzwerke zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention". Gemeint ist damit die steuerfinanzierte Vernetzung verschiedenster Akteure der sogenannten Zivilgesellschaft im Rahmen eines Bundesprogramms mit dem hochtrabenden Titel: "Demokratie leben!" Allein im vergangenen Jahr wurde das Programm mit 182 Mio. Euro staatlich gefördert. Dass in den letzten Wochen Hunderttausende in Demonstrationen "gegen Rechts" ihre Sorge um die Entwicklung unserer Gesellschaft zum Ausdruck brachten, darf den kritischen Blick auf die aktuellen Gesetzgebungsinitiativen nicht verstellen. Das Konzept des noch nicht verabschiedeten Demokratiefördergesetzes, nämlich einer Zivilgesellschaft, die sich durch den Staat fördern lässt, ist grotesk. Noch grotesker ist es, dass die Alimentierung auf Richtlinien der obersten Bundesbehörden beruhen soll, die keinen Rechtsanspruch auf Förderung begründen (§ 4 Demokratiefördergesetz-E). Dem willkürlichen Belieben einer der jeweiligen Bundesregierung genehmen Administration öffnet dies Tür und Tor. Der so erzeugte Konformitätsdruck wird die Entwicklung unserer Demokratie nicht beleben, sondern eher zum Ersterben bringen.
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