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Kein Förmchenstechen!

Der Beschäftigtendatenschutz und der Wille, ihn gesetzlich präziser auszugestalten, sind ein Dauerbrenner. Anläufe hierzu gab es bereits 2010, mehrere Koalitionsverträge haben danach Prüfaufträge formuliert, und auch die aktuelle (Noch-)Koalition hatte sich darauf geeinigt, sich des Themas anzunehmen. Gut so. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen hört man, dass nun ein Entwurf vorliegt und dass der noch vor Weihnachten in die Ressortabstimmung gehen soll.

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Schariavorbehalt

Ein viral verbreitetes Video sorgte jüngst für Aufregung bei Millionen schockierter Internetnutzer weltweit. Es zeigt einen jungen Mann, der auf dem Berliner Alexanderplatz freimütig erklärt: „Jeder, der sich als Muslim bezeichnet, muss die Scharia wollen, auf der ganzen Welt! Ich will die Scharia in Deutschland, auf jeden Fall!“ Auf Nachfrage bestätigt er, dass es eine islamische Pflicht sei, auch Deutschland einzunehmen, „wenn es sein muss mit Gewalt!“

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Schuldenbremse scharf gestellt?

Die Corona-Pandemie gilt als überwunden, bedarf aber weiterhin rechtlicher Aufarbeitung, nicht zuletzt für künftige Krisenbewältigung. Gebote kennt auch die Not – auch wenn dies im Rettungstaumel von Banken-, Staatsschulden- und Eurokrise mitunter anders gesehen wurde. Nicht nur intensive Freiheitsbeschränkungen waren eine Herausforderung für das Verfassungsrecht. Zum zweiten Mal binnen Jahresfrist hatte der Zweite Senat des BVerfG sich mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und mit Maßnahmen zu deren Bewältigung zu befassen.

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Heilige Kühe in Karlsruhe

Nachdem die Klausuren endlich vorbei waren, musste ich mich erst mal an einen normalen Alltag gewöhnen. Schön ist, dass die Wahlstation begonnen hat. Die absolviere ich bis Jahresende in der Redaktion Recht und Justiz des ZDF. Das bedeutet: Schreiben, Recherchieren und im Schneideraum zuschauen. Recht verständlich rüberbringen ist Ziel der Arbeit. Was in Karlsruhe wichtig ist, beschäftigt die Redaktion am meisten. Und so hatte ich die Freude, eine Urteilsverkündung am Bundesverfassungsgericht live und in Farbe zu erleben.

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Arbeiten und Asyl

Der Bundesarbeitsminister hat sich dafür ausgesprochen, Asylbewerber für gemeinnützige Tätigkeiten heranzuziehen. Wer in Deutschland Schutz sucht, hat es hier in der Regel besser als im Herkunftsland. Für die soziale Akzeptanz ist es daher wichtig, dass diese Menschen einen Beitrag zu eben diesem Wohlstand leisten, soweit es ihnen möglich ist.

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Syndizierung

Hier geht’s seit Jahren um den Rechtsmarkt, also um den Ort, an dem sich Anbieter und Nachfrager von Rechtsdienstleistungen treffen, um ins Geschäft zu kommen. Eine zentrale Rolle unter den Anbietern spielen immer noch die Anwälte, da können andere Rechtsdienstleister nicht mithalten. Oder noch nicht. Die Zahl der zugelassenen Anwälte, seit über 70 Jahren stetig gestiegen, stagniert seit einigen Jahren bzw. geht zurück. Zum 1.1.​2023 waren es noch 165.186 Anwälte, 0,24 % weniger als im Vorjahr.

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Top-Juristen

Zuletzt sind mir in den Medien sehr häufig Top-Juristen begegnet. Das ist an sich nichts Besonderes, mir begegnen berufsbedingt auch im werktäglichen Alltag jede Menge Juristinnen und Juristen dieser Güte. Dennoch stelle ich mir die Frage, wem die Presse aus welchen Gründen dieses Etikett anheftet. Das schreibt sie nämlich nicht dazu. Ist es die Funktion? Oder die Qualifikation? Oder muss beides top sein?

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Fehlerkultur

Als Manfred Genditzki am 7.7.2023 vom Landgericht München I „aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld“ freigesprochen wurde, lag ein 4.915-tägiges Martyrium hinter ihm. Über 13 Jahre hatte er zu Unrecht im Gefängnis verbracht, zu lebenslanger Haft verurteilt wegen eines Mordes, den es wahrscheinlich nie gegeben hat. Im Rahmen der Wiederaufnahme – der nach Revision nunmehr dritten Hauptverhandlung – brachten zwei neue Gutachten endlich Klarheit.

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Und täglich grüßt Bastille

Beim Thema Fremdbesitz an Anwaltskanzleien grüßt Bastille. Der Berufsstand sträubt sich weitgehend gegen Strukturänderungen, dann kommt ein gerichtlicher Paukenschlag, der die Profession kalt erwischt und auf den der Gesetzgeber reagiert. Eine neue Folge der Reflexionen über den Rechtsmarkt.

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Menschenmaschinerie

Die Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz (nein, es geht in dieser Kolumne nicht um ChatGPT, versprochen) führt zu einem ständigen Mensch-Maschine-Vergleich. Wer kann was besser? Die Optimisten fühlen sich den Maschinen, von denen sie immer noch glauben, dass sie letztlich doch nur berechnen können, überlegen, weil zum menschlichen Denken und Handeln eben mehr gehöre als die logische Schlussfolgerung. Die Pessimisten fürchten hingegen, dass die Maschinen den Menschen schon bald so überlegen sind, dass sie uns ganz ersetzen.

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Medienrecht geht halbtags

Der Anwaltsmarkt ist inzwischen ganz gut ausgeleuchtet. Das liegt ­unter anderem am Kölner Juve-Verlag, der mit seinen Publikationen vor allem das Segment der großen Wirtschaftskanzleien beackert. Und dabei eine Marktransparenz geschaffen hat, die den Sozietäten mit­unter gar nicht so recht ist und die Außenstehenden interessante Einblicke in die Welt von „Big Law“ ermöglicht, etwa zu den Arbeitszeiten von angestellten Anwälten.

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Reich an Sorgen

In einer neuen Folge der „Reflexionen über den Rechtsmarkt“ befasst sich unser Kolumnist mit den „Sorgen der reichsten Kanzlei der Welt“. Deren Sorgen will ich haben, denken Sie? Tatsächlich könnte dort trotz eines Rekordumsatzes und beachtlicher Partnerausschüttungen eine Entlassungswelle drohen. Gut, dass wir andere Sorgen haben, etwa den Datenschutz oder das Arbeitszeitgesetz.

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Schwarmintelligenz

Digitalisierung erfordert neue Ideen, zum Beispiel neue Allianzen. Das gilt auch für den Rechtsmarkt. Wird es dort so etwas wie Schwarmintelligenz geben? Es ist im Sinne von funktionierenden AI/Jura-Anwendungen zu hoffen. ChatGPT allein wird uns nicht glücklich machen.

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Onlineunzugang

Bei der Verwaltungsdigitalisierung soll es jetzt ganz schnell vorangehen. Wie es schon in den vergangenen fünf Jahren ganz schnell vorangehen sollte. Dazu hatte man 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet, das Bund, Länder und Gemeinden verpflichtete, bis Ende 2022 „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“ und diese „miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen“. Leider konnte die Frist nicht eingehalten werden.

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Der Anwaltsflüsterer

Das textbasierte Dialogsystem ChatGPT hat die Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich auf eine neue Stufe gehoben. Juristen sind gleichermaßen elektrisiert und schockiert von der Software. Ist es jetzt so weit, dass KI unsere Arbeit übernimmt? Joshua Browder, der Urvater aller Rechtstools für Verbraucher, hat jedenfalls kürzlich 1 Mio. US-$ für denjenigen ausgelobt, der einen Fall vor dem US Supreme Court ausschließlich so vertritt, wie es ihm eine Software via Kopfhörer einflüstert.

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Wiedergänger Wahlperiode

Erneut wird vorgeschlagen, die Wahlperiode auch im Bund auf fünf Jahre zu verlängern. Dass ein so tiefgehender Eingriff in das Wahlrecht als Kernelement der parlamentarischen Demokratie für deren Funktionsfähigkeit erforderlich oder auch nur sachgerecht ist, ist bisher nicht überzeugend dargelegt.

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„Quatschjura“

In den sozialen Netzwerken hat sich ein neuer Begriff etabliert: „Quatschjura“. Gemeint sind damit „rechtliche“ Ausführungen, die durch die Nutzung von Fachbegriffen und/oder Paragrafen vermeintlich juristisch daherkommen, aber stramm an der Rechtslage vorbeigehen, wenn nicht gar völlig absurd sind. Quatschjura ist übrigens keine Spezialität von Laien. Auch Juristinnen und Juristen bekommen regelmäßig dieses Etikett angeheftet, wenn sie allzu steile Thesen vertreten, sich das Recht auf ein bestimmtes Ergebnis zurechtbiegen oder rechtliche Bewertungen ohne jede Sachverhaltskenntnis vornehmen.

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Wertschätzung, 2. Aufl.

Das mit dem Legal Tech, das war schon ganz schön Hype, jetzt kann man es ja sagen. Wusste auch keiner so recht, was das alles bedeutet. Anwälte, traditionell zurückhaltend und skeptisch, waren hier besonders misstrauisch. Wie man die vielen Konferenzen und Zukunftskongresse unter einen Hut bekommen sollte, auf denen es dauernd um dieses Thema ging, war auch nicht klar.

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Das bisschen Haushalt

Nach der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag mit den Beratungen des Haushalts für das Jahr 2023 begonnen. Im November soll er beschlossen werden. Das Bundesjustizministerium präsentiert sich dabei wieder als Lieblingskind der Finanzpolitiker: Es hat regelmäßig den geringsten Etat aller Ressorts und im Verhältnis dazu die höchsten Einnahmen. So wird es auch diesmal sein.

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Fläche

Dass Politik mit dem Betrachten der Wirklichkeit anfängt, soll Kurt Schumacher gesagt haben, ist aber nicht belegt. Kann auch vom früheren CDU-Politiker Erwin Teufel sein, der sich allerdings auf Schumacher berief – vermutlich wollte er Sozialdemokraten von etwas überzeugen, da helfen Schumacher- wie auch Brandt-Zitate immer. Richtig ist es auf jeden Fall. Auch wenn es um Anwälte und deren Zukunft geht.

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