In Presse und Rundfunk wurde dies oft unter Verzicht auf Eigenrecherche bereitwillig aufgegriffen, auch und gerade vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der doch „durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“, Orientierungshilfe bieten soll in einer Welt der Filterblasen und Fake news (BVerfG NJW 2021, 3111). In der Folge erlebte die Republik Massendemonstrationen in einem seit dem NATO-Doppelbeschluss nicht mehr gesehenen Ausmaß, Ausdruck eines breiten bürgerschaftlichen Engagements für die Werte des Grundgesetzes, für Toleranz und Solidarität. Dass dabei auf Transparenten und in Sprechchören oft von „Hass“ die Rede war, wurde offenbar nicht als sonderlich störend empfunden, wie auch die wenig inklusive Haltung mancher Veranstalter.
Nun wurde die Aussage von Correctiv, es bleibe ein „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger zurück, vom LG Berlin II in einer Eilentscheidung vom 11.12.2024 (2 O 296/24 eV) beanstandet, weshalb dem Magazin, das sich stets auf eine verzerrende Wiedergabe seines Berichts zurückgezogen hatte, vorgeworfen werden darf, es verbreite Lügen. Es ist bemerkenswert, in welchem Maße in der Berichterstattung journalistische Grundsätze über Bord geworfen wurden, Haltungsjournalismus zu Lasten journalistischer Sorgfalt ging. Nachdenkenswert ist auch, wie hier eine mindestens missverständlich formulierte Meldung durch ungeprüfte Weiterverbreitung imstande war, eine Massenbewegung auszulösen, an deren Spitze sich zu setzen hochrangige Vertreter der Politik nicht zögerten, durch öffentlichkeitswirksame Teilnahme an Demonstrationen in verfassungsrechtlich unklarer Rollenkonfusion, wie auch in verbaler Zuspitzung. So sprach ein SPD-Generalsekretär von einer – wörtlich – „Wannseekonferenz 2.0“; die Rede ist auf Youtube nach wie vor abrufbar; ein Mitglied der Bundesregierung sah sich immerhin an die Wannseekonferenz erinnert.
Eine sorgfältigere Prüfung der Faktenlage allerdings sollte dort selbstverständlich sein, wo eine besondere Verpflichtung auf die Wahrheit besteht: in den Medien und in der Wissenschaft im Allgemeinen, der Rechtswissenschaft im Besonderen. Als jene 17 Verfassungsrechtler, die sich jüngst unter großem Medienecho zu den Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD äußerten, die Informationen über besagtes Treffen zu einem ihrer zentralen Angriffspunkte machten, erwiesen sie ihrer Sache wohl keinen Dienst.