Aus der NJW
Verstetigung

Die Corona-Krise erweist sich als dauerhafter als erwartet, die „Stunde der Exekutive“ dehnt sich. Anstatt zeit- und situationsgebundene Verordnungsbefugnisse befristet zu verlängern, werden manche von ihnen „verstetigt“, etwa in einem Gesetzentwurf, der dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Sonderrechte einräumt. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch.

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Hören Sie mich?

Der Rechtsmarkt wäre spätestens seit Corona ohne Digital-Meetings und Online-Verhandlungen gar nicht mehr funktionsfähig. Deshalb stehen wir jetzt ständig vor der Kamera. Weil die meisten von uns ohne Vorbereitung in diese Art der Kommunikation gestolpert sind, fehlt noch das Gespür, wie man dort eigentlich „rüberkommt“. Leider nicht immer vorteilhaft.

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In der Auslage

Man hat ja seine Lieblingslektüre, und bei Zeitungen und Zeitschriften auch Abschnitte, Abteilungen oder Seiten, die man immer als erstes liest. Sport etwa, Wirtschaft, den Reiseteil, manche sogar noch das Fernsehprogramm. Zu meiner bevorzugten Lektüre gehört der Kammerton, was keine Zeitschrift für Liebhaber klassischer Musik ist, sondern das monatliche Mitteilungsorgan der Rechtsanwaltskammer Berlin. Für einige publizistischer Marmite, aber Geschmäcker sind eben verschieden

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Verantwortung mit Augenmaß

Die politische Diskussion um ein Lieferkettengesetz hat Fahrt aufgenommen. Deutsche Unternehmen sollten bei Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten haftbar gemacht werden. Ein solches Gesetz wäre nicht ohne Vorbild. In Frankreich gibt es seit 2017 die Loi de la Vigilance, in Großbritannien schon seit 2015 den deutlich fokussierteren Modern Slavery Act. 

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Schlechthin

Eigentlich sollte das Unternehmertum unter Anwälten völlig normal sein, aber das, was Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts galt, scheint noch sehr lebendig zu sein: Gewinnstreben, so der BGH damals, sei zwar „eine im kaufmännischen Leben gerechtfertigte, wirtschaftlich notwendige und unzweifelhaft achtbare Tätigkeit“, mit dem Beruf eines Rechtsanwalts, „von dem kommerzielles Denken schlechthin ferngehalten werden“ müsse, sei das hingegen „unvereinbar“ . 

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Global player im Bundestag

Automatisierte Gesichtserkennung bedroht grundrechtliche Freiheit. Deshalb ist es auch aus verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein Abgeordneter des Bundestags sich in einem Unternehmen engagiert, das auf diesem grundrechtssensiblen Feld tätig ist.

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Gewissenhaft

Seit über vier Jahren geht es in dieser Kolumne um Rechtsmarkt und Marktteilnehmer. Das sind in erster Linie Anbieter und Nachfrager von Rechtsdienstleistungen, aber es gibt auch sonstige Nutznießer oder manchmal Leidtragende, Richter ordnen sich ja manchmal Letzteren zu. Auf der Anbieterseite finden sich meistens Rechtsdienstleistungsunternehmen, Anwälte oder andere. Insoweit passen der diesjährige Anwaltstag mit seinem Motto „Die Kanzlei als Unternehmen“ und die Kolumne bestens zusammen.

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Systemrelevante Zahlen

An der Systemrelevanz der Anwaltschaft kann man nicht ernsthaft zweifeln, ohne uns funktioniert die Rechtspflege nicht. Das muss man aber immer wieder sagen, wurde auch schon gesagt, zuletzt wieder sehr vernehmbar vom Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer. 

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Dislike für den Anwalt

Das Recht ist eine komplexe Angelegenheit. Deshalb fällt es Mandanten auch manchmal schwer, nicht nur das Tun, sondern vor allem das Unterlassen ihres Anwalts richtig einzuordnen. Denn was dem juristischen Laien als schlichte Untätigkeit erscheint, erkennt der Profi auf den ersten Blick als ausgeklügelte Taktik eines gewieften Prozesshasen.

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