Mehr als acht Monate nach einem massiven Hackerangriff auf Router der Deutschen Telekom ist der Drahtzieher der Aktion vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden. Der 29-jährige Brite erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor eine Bewährungsstrafe gefordert.
Mehr lesenMiLoG § 1 II; EFZG § 4a; ArbZG § 6 V
1. Eine Anwesenheitsprämie, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt und bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt wird, stellt eine Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs dar.
2. Die Zahlung des Mindestlohns und der Anwesenheitsprämie sind funktional gleichwertig. Der Mindestlohn vergütet die Normaltätigkeit des Arbeitnehmers, zu der auch die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz zählt.
LAG Bremen, Urteil vom 10.08.2016 - 3 Sa 16/16 (ArbG Bremen-Bremerhaven), BeckRS 2016, 122772
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