FamGKG § 43
Der Auffassung, selbstbewohnte Eigenheime in Anlehnung an das Schonvermögen nach § 90 II Nr. 8 SGB XII bei der Wertfestsetzung in Ehesachen gänzlich unberücksichtigt zu lassen, folgt der Senat nicht. Ebensowenig schließt sich der Senat derjenigen Auffassung an, wonach der Verkehrswert des Grundstücks ohne jeglichen Freibetrag in die Wertbemessung einzufließen habe. Vielmehr erscheint es sachgerecht, es den Ehegatten durch die Einräumung eines Vermögensfreibetrages zu ermöglichen, eine durchschnittliche Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens zu treffen. Angesichts der im Zuständigkeitsbereich des Senats im Vergleich zu anderen Gerichten als eher moderat anzusehenden Immobilienpreise erscheint ein Ansatz in der Größenordnung von 20.000 EUR je Ehegatten angebracht. (Leitsatz der Schriftleitung)
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.05.2017 - 2 WF 93/17, BeckRS 2017, 115043
Mehr lesenEin einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche ohne eigene positive Angaben genügt im Mieterhöhungsverfahren nicht den Anforderungen an ein substanziiertes Bestreiten. (vom Verfasser bearbeiteter Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urteil vom 31.05.2017 - VIII ZR 181/16, BeckRS 2017, 113924
Mehr lesenRussland muss einem der verurteilten Täter im Mordfall des russischen Oppositionellen Boris Nemzow 6.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Bedingungen, unter denen der Mann inhaftiert sei, verstießen gegen das Verbot einer unmenschlichen Behandlung, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Beschwerdeverfahren am 25.07.2017 in Straßburg (Az.: 18496/16). Die Beschwerden von zwei weiteren Mittätern wies der Gerichtshof als unzulässig ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenDie Auswahlentscheidung der Stadt Düren zwischen zwei um einen Platz auf der Annakirmes 2017 konkurrierenden Betreibern von artgleichen Fahrgeschäften ("Octopussy", "Polyp") war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Eilverfahren entschieden und der Stadt im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, eine neue Auswahlentscheidung zu treffen (Beschluss vom 24.07.2017, Az.: 4 B 869/17). Zwei weitere Eilverfahren zur Auswahlentscheidung zwischen der "Wilden Maus" und "Breakdancer" blieben hingegen erfolglos (Beschlüsse vom 21.07.2017, Az.: 4 B 849/17 und 4 B 854/17).
Mehr lesenFür ein "betriebliches Ruhegeld" aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, solange die Zahlung Überbrückungsfunktion hat. Mit Renteneintritt, spätestens aber mit Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen solche Leistungen als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 20.07.2017 entschieden (Az.: B 12 KR 12/15 R).
Mehr lesenDer Streit um die Frage, wie hoch bei bestimmten Pauschalreisen die von TUI Deutschland geforderten Anzahlungen sein dürfen, geht weiter. Der Bundesgerichtshof hat am 25.07.2017 zum zweiten Mal ein dazu ergangenes Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Konkret geht es um Anzahlungen in Höhe von 40% des Gesamtreisepreises, die TUI für bestimmte Pauschalreisen verlangt (Az.: X ZR 71/16). Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.
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