IStGH genehmigt Ermittlung zu Verbrechen in Burundi

Nur wenige Wochen nach Burundis Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) haben die Richter eine offizielle Ermittlung zu möglichen Verbrechen in dem ostafrikanischen Land genehmigt. Die von der Anklage zusammengetragenen Informationen bieten eine angemessene Grundlage, um mit einer Untersuchung möglicher Verbrechen gegen die Menschheit fortzufahren, wie das Weltstrafgericht in Den Haag am 09.11.2017 mitteilte. Die Entscheidung ist demnach bereits Ende Oktober 2017 gefallen, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.

Staatliche Akteure sollen Menschen getötet und gefoltert haben

Demnach wurden Schätzungen zufolge seit April 2015 in Burundi mindestens 1.200 Menschen mutmaßlich getötet, Tausende unrechtmäßig festgenommen und gefoltert und Hunderte sind verschwunden. Staatliche Akteure und Gruppen, die staatliche Maßnahmen durchführten, seien mutmaßlich dafür verantwortlich. In Burundi war 2015 eine Krise ausgebrochen, als sich Präsident Pierre Nkurunziza entgegen den Bestimmungen der Verfassung eine dritte Amtszeit sicherte.

Verbrechen vor Austritt dürfen untersucht werden

Burundi ist Ende Oktober 2017 als erstes Land aus dem Weltstrafgericht ausgetreten. Dennoch könne das Gericht weiterhin mutmaßliche Verbrechen untersuchen, die bis zum Zeitpunkt des Austritts geschehen seien, hieß es am 09.11.2017. Burundi ist demnach verpflichtet, mit dem Gericht zu kooperieren. Die Anklage hatte bereits im April 2016 eine vorläufige Untersuchung eingeleitet.

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2017 (dpa).

Mehr zum Thema