EuGH: CTL-Logistics kann Stornierungsentgelte von Bahn-Tochter DB Netz nicht zivilgerichtlich zurückfordern

Das private Eisenbahnunternehmen CTL Logistics ist mit einer Klage gegen die Deutsche-Bahn-Tochter DB Netz vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Die Luxemburger Richter befanden in ihrem Urteil vom 09.11.2017, dass CTL Logistics bereits berechnete Stornierungsentgelte für gebuchte Trassen nicht zivilgerichtlich zurückfordern könne (Az.: C-489/15).

Zivilgerichtlicher Weg nicht im Einklang mit EU-Recht

CTL Logistics hatte vor dem Landgericht Berlin geklagt und von DB Netz die teilweise Rückzahlung von Entgelten gefordert, die das Unternehmen zwischen 2004 und 2011 für Änderungen oder Stornierungen für zuvor gebuchte Trassen bezahlt hatte. Der Gerichtshof hat nunmehr darauf hingewiesen, dass der geltenden EU-Richtlinie zufolge zunächst Regulierungsstellen zuständig seien, deren Entscheidungen noch einmal verwaltungsgerichtlich überprüft werden könnten. Der zivilgerichtliche Weg stehe hingegen nicht im Einklang mit EU-Recht.

EuGH, Urteil vom 09.11.2017 - C-489/15

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2017 (dpa).

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