Datenschützer kritisieren lange Speicherung von Fluggastdaten

Datenschützer von Bund und Ländern haben sich gegen eine anlasslose jahrelange Speicherung der Daten von Flugreisenden ausgesprochen. Nach einer zweitägigen Konferenz in Oldenburg forderten die unabhängigen Behörden die Bundesregierung auf, bestehende Regeln wie das Fluggastdatengesetz nachzubessern. Demnach werden Reisedaten fünf Jahre lang gespeichert und zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität EU-weit ausgetauscht. "Das ist eine viel zu lange Dauer", sagte die Vorsitzende der Konferenz, Barbara Thiel, am 09.11.2017. Nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs sei dies nicht rechtmäßig.

EuGH monierte geplantes Abkommen mit Kanada

Das höchste EU-Gericht hatte Ende Juli 2017 ein von der EU und Kanada geplantes Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten für unvereinbar mit Vorschriften zur Achtung des Privatlebens und zum Datenschutz erklärt. Aus Sicht der Datenschützer müssen Bundesregierung sowie der europäische Gesetzgeber vorhandene Gesetze und geplante Vorhaben daher genau prüfen und überarbeiten.

Thiel: Speicherung sensibler Daten muss unterbleiben

Thiel zufolge muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass keine sensiblen Daten gespeichert werden, die Rückschlüsse etwa auf ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen oder das Sexualleben ermöglichen. Daten müssten zudem gelöscht werden, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für geplante schwere Straftaten gebe. Eine Vorratsdatenspeicherung personenbezogener Daten sei nicht zulässig.

Bessere Aufklärung der Bürger gefordert

Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung forderten die Datenschützer, die Bürger besser über einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten zu informieren. Bei Kindern könne dies zum Beispiel über ein verpflichtendes Schulfach Medienkompetenz geschehen. Digitale Sorglosigkeit gibt es Thiel zufolge in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten. Aufklärung sei nötig. "Auch ältere Menschen sollten den Anschluss ans Internet nicht verlieren."

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2017 (dpa).

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