Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen eine Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilgenommen und sich dabei verletzt hatte. Der VGH erachtete die Abrissarbeiten als feuerwehrdienstlich veranlasst (Urteil vom 20.07.2017, Az.: 5 A 911/16, nicht rechtskräftig).
Mehr lesenEiner Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Klägerin keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die Klägerin habe auf einen entsprechenden Hinweisbeschluss vom 07.06.2017 (Az.: 3 U 42/17) ihre Berufung gegen das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil des Landgerichts Hagen zurückgenommen, teilt das OLG Hamm mit.
Mehr lesen1. Ist im Mietvertrag neben Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung ein monatlicher "Zuschlag Schönheitsreparaturen“ vereinbart, ist dieser als Preis(haupt)abrede einzuordnen, da er ungeachtet des gesonderten Ausweises neben der Grundmiete ein Entgelt für die Hauptleistungspflicht des Vermieters darstellt. Als Preisabrede unterliegt sie nach § 307 III 1 BGB nicht der Kontrolle auf ihre inhaltliche Angemessenheit.
2. Die Ausweisung eines „Zuschlags Schönheitsreparaturen“ beinhaltet kein Umgehungsgeschäft nach § 306a BGB. Es hat für das Mietverhältnis rechtlich keine Bedeutung und stellt beide Mietvertragsparteien nicht anders, als wenn sogleich eine um diesen Zuschlag höhere Grundmiete ausgewiesen wäre. Im Hinblick auf spätere Mieterhöhungen gehört der Zuschlag zur Ausgangsmiete, die mit der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vergleichen ist.
BGH, Beschluss vom 30.05.2017 - VIII ZR 31/17 (LG Rostock), BeckRS 2017, 115702
Mehr lesenFeuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen Jahresfrist erfüllen, so besteht ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs ein Entschädigungsanspruch in Geld. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 20.07.2017 im Fall klagender Feuerbeamte in den Städten Potsdam, Oranienburg und Cottbus entschieden (Az.: 2 C 31.16, 2 C 32.16, 2 C 33.16, 2 C 34.16, 2 C 35.16, 2 C 36.16, 2 C 37.16, 2 C 38.16, 2 C 39.16, 2 C 40.16, 2 C 41.16, 2 C 42.16, 2 C 43.16 und 2 C 44.16).
Mehr lesenIn einem spektakulären Korruptionsprozess in Rom sind die berüchtigten Hauptangeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Im sogenannten Mafia-Capitale-Prozess bekam der frühere Rechtsterrorist Massimo Carminati – genannt der "Einäugige" – eine 20 Jahr lange Gefängnisstrafe. Ihm wurde vorgeworfen, der Kopf einer kriminellen Bande gewesen zu sein, die die Politik und Geschäftswelt in Italiens Hauptstadt jahrelang unterwandert und korrumpiert hatte.
Mehr lesenEin Abwehranspruch gegen eine veränderte Verkehrslärmbelastung durch neuen Straßenpflasterbelag vor dem eigenen Grundstück muss – zur Vermeidung der Verjährung des Rechts – innerhalb von drei Jahren gegenüber der zuständigen Straßenbaubehörde geltend gemacht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 12.07.2017 entschieden (Az.: 3 K 1243/16.MZ, BeckRS 2017, 117483).
Mehr lesen