BGH bestätigt überwiegend Verurteilung der Lidl-Erpresser

Es bleibt im Wesentlichen bei der erstinstanzlichen Verurteilung der Lidl-Erpresser, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.10.2017 die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom März 2017 überwiegend verworfen hat (Az.: 4 StR 322/17).

LG verurteilte Erpresserpaar zu jeweils zehn Jahren Haft

Das LG Bochum hatte die 55-jährige Angeklagte und ihren 49 Jahre alten Lebensgefährten im Zusammenhang mit der Erpressung des Lebensmitteldiscounters wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, sowie wegen räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung und versuchter Erpressung in zwei Fällen jeweils zu Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Jahren verurteilt.

Angeklagte verübten mit selbst gebauten Sprengkörpern Anschläge auf Lidl-Filialen

Das Paar hatte von Oktober 2012 bis April 2016 mit selbst gebauten Sprengkörpern Anschläge auf Lidl-Filialen in Wattenscheid, Bottrop und Herten verübt, um das Unternehmen – teils erfolgreich – zu erheblichen Geldzahlungen zu veranlassen. Bei einer für die Angeklagten nicht kontrollierbaren Explosion einer von ihnen hergestellten Rohrbombe in einem Pfandrückgaberaum einer Filiale in Herten wurde eine Mitarbeiterin von umherfliegenden Metallsplittern getroffen; von den Angeklagten billigend in Kauf genommene tödliche Verletzungen blieben aus.

Schuldspruch nur geringfügig abgeändert

Auf die Revisionen der Angeklagten hat der BGH den Schuldspruch des angefochtenen Urteils wegen eines Rechtsfehlers bei der Bewertung zweier Erpressungstaten abgeändert. In diesen beiden Fällen hat er die verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung über den Strafausspruch an das LG Bochum zurückverwiesen. Im Übrigen wurden die Revisionen der Angeklagten verworfen.

BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - 4 StR 322/17

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2017 (dpa).

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