OVG Bautzen: Tagesmutter kann hälftige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge trotz Überschreitung des Mindestbeitrags erstattet verlangen

Eine mit einem Polizeibeamten verheiratete Tagesmutter kann auch dann die Erstattung ihrer hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verlangen, wenn der Mindestbeitrag überschritten wird. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit Urteil vom 09.11.2017 entschieden (Az.: 4 A 890/16).

Höherer Versicherungsbeitrag durch Einkommen privat versicherten Ehemanns bedingt

Das OVG Bautzen hat der Klage einer Tagesmutter auf Erstattung ihrer hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII in der Berufungsinstanz stattgegeben und das Urteil des Verwaltungsgerichts abgeändert. Es sei zu berücksichtigen, dass die Tagesmutter allein deshalb einen höheren Versicherungsbeitrag zu leisten habe, weil sich dieser nicht nur nach ihren eigenen Einkünften, sondern auch nach dem Einkommen ihres Ehemanns bemesse, der nicht gesetzlich krankenversichert sei.

OVG: Angemessener Familienunterhalt nicht mit zusätzlichem Einkommen gleichzusetzen

Diesen Umstand könne die Tagesmutter aber nicht beeinflussen. Auch sei ihr Anspruch auf angemessenen Familienunterhalt nicht mit einem zusätzlichen Einkommen gleichzusetzen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG zugelassen.

OVG Bautzen, Urteil vom 09.11.2017 - 4 A 890/16

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2017.

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