Eine mit einem Polizeibeamten verheiratete Tagesmutter kann auch dann die Erstattung ihrer hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verlangen, wenn der Mindestbeitrag überschritten wird. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit Urteil vom 09.11.2017 entschieden (Az.: 4 A 890/16).
Höherer Versicherungsbeitrag durch Einkommen privat versicherten Ehemanns bedingt
Das OVG Bautzen hat der Klage einer Tagesmutter auf Erstattung ihrer hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII in der Berufungsinstanz stattgegeben und das Urteil des Verwaltungsgerichts abgeändert. Es sei zu berücksichtigen, dass die Tagesmutter allein deshalb einen höheren Versicherungsbeitrag zu leisten habe, weil sich dieser nicht nur nach ihren eigenen Einkünften, sondern auch nach dem Einkommen ihres Ehemanns bemesse, der nicht gesetzlich krankenversichert sei.
OVG: Angemessener Familienunterhalt nicht mit zusätzlichem Einkommen gleichzusetzen
Diesen Umstand könne die Tagesmutter aber nicht beeinflussen. Auch sei ihr Anspruch auf angemessenen Familienunterhalt nicht mit einem zusätzlichen Einkommen gleichzusetzen. Die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG zugelassen.
OVG Bautzen, Urteil vom 09.11.2017 - 4 A 890/16
Redaktion beck-aktuell, 10. November 2017.
Aus der Datenbank beck-online
Volker, Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch, FuR 2013, 550
VG Aachen, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Tagesmutter, BeckRS 2017, 107601
BSG, Beitragsbemessung – Familienlastenausgleich, BeckRS 2016, 67084