Wer derzeit auf einem Elektrofahrzeug die Führerscheinprüfung ablegt, bekommt eine Automatikbeschränkung in den Führerschein eingetragen. Die Verkehrsminister der Länder finden dies nicht mehr zeitgemäß und fordern den Wegfall dieser Beschränkung. Dies haben sie auf ihrer Verkehrsministerkonferenz am 09.11.2017 in Wolfsburg beschlossen, teilte das baden-württembergische Justizministerium mit.
Bund zu entsprechenden Gesprächen mit der EU-Kommission aufgefordert
Künftig sollten Führerscheininhaber, die ihre Fahrprüfung auf einem Elektrofahrzeug gemacht haben, auch ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen, so die Ressortchefs auf Antrag der Länder Baden-Württemberg und Sachsen. Dazu müsse der Bund entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen. Wie solche Fahrschüler dann die Praxis für Autos mit Schaltgetriebe bekämen, müsste separat geregelt werden, teilte der Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart mit.
Redaktion beck-aktuell, 13. November 2017.